Die Genehmigungsplanung, auch Eingabeplanung genannt, ist ein Teil der Bauplanung zur Erstellung von Bauwerken. Sie beinhaltet alle Arbeiten mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung.
Ein derartiger Bauantrag - für ein Bauvorhaben - besteht (in Deutschland) meist aus folgenden Teilen:
Genehmigungsplanungen dürfen in Deutschland, Österreich und vielen anderen Ländern nur von Bauvorlageberechtigten angefertigt werden. Diese sind in der jeweiligen Bauordnung definiert und üblicherweise Architekten oder Bauingenieure in einzelnen Ländern sind weitere bautechnisch qualifizierte Fachkräfte vorlageberechtigt. Die Genehmigungsplanung dient als Grundlage für die Ausführungsplanung.
Grundlage für die Genehmigungsplanung ist ein vorhandener Entwurf. In der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gilt die Genehmigungsplanung als Leistungsphase 4.
Der Leistungsumfang der Eingabeplanung nach der verbindlichen HOAI umfaßt die zusätzlich notwendigen Nachweise wie Standsicherheits- Brandschutz- und Wärmeschutzausweis nicht. Dies sind eine separate Leistung, zumeist werden sie auch von unterschiedlichen Planern erbracht.
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"Genehmigungsplanung".
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