Genealogie (v. griech. γενεά „Abstammung“ und λόγος „Kunde, Lehre“) verstanden als Familiengeschichtsforschung, volkstümlich auch Ahnenforschung, befasst sich mit der Abstammung eines Lebewesens von anderen Lebewesen. In der Tierzucht ist die Genealogie die Voraussetzung für eine Abstammungsbewertung. Personen, die sich mit der auf Menschen bezogenen Genealogie befassen, bezeichnet man als Genealogen oder Familienforscher.
Im übertragenen Sinne spricht man auch von Genealogie als einer historischen Methode, die sich auf verschiedenste Gegebenheiten der Gegenwart (z. B. Moral, Psychiatrie, sexuelle Orientierung) konzentriert und deren historische Genese erforscht und analysiert. Siehe auch: Michel Foucault: Nietzsche, die Genealogie, die Historie in: M.Foucault: Von der Subversion des Wissens
Ein selbständiges Wissensgebiet ist für Familienforscher die Namenforschung, die die Herkunft, Verbreitung und Bedeutung von Familiennamen untersucht.
Bei der aufsteigenden Linie spricht man von Ahnentafeln oder Ahnenlisten, bei der absteigenden von Nachkommentafel oder Nachkommenliste. Werden nur die Nachkommen einer Person erfasst, die den gleichen Familiennamen tragen oder einmal trugen bzw. mit diesen Personen verheiratet waren (wobei ein stringentes Durchalten dieser Regel, zum Beispiel aufgrund von Namensänderungen, Adoption, ausländischem Namensrecht und anderem, nicht immer möglich ist), so handelt sich um eine Stammtafel beziehungsweise Stammliste. In Nachschlagewerken ist der Familienname Sortierkriterium und somit die Stammtafel bzw. Stammliste die natürliche Darstellungsform, ebenso in Familiengeschichten. In Monographien, die eine bestimmte Person und deren Nachkommen behandeln, herrschen Nachkommentafeln und -listen vor.
Ob bei der Darstellung genealogischer Ergebnisse die Tabellen- oder Listenform gewählt wird, hängt unter anderem davon ab, wie umfangreich das Datenmaterial ist und wie übersichtlich es dargestellt werden soll. Grundsätzlich gilt, je mehr Generationen darzustellen sind, um so eher bietet sich die Listenform an.
Über die Darstellung alleine der Vorfahren oder Nachkommen hinaus kennt man:
Die verwandtschaftlichen Zusammenhänge der Einwohner eines Ortes werden in einem Ortsfamilienbuch dargestellt, nur auf die Hausbesitzer beschränkt in einem Häuserbuch.
Die weitere Forschung erfordert allerdings die Beschäftigung mit den Quellen. Hierzu benötigt man Fachwissen, das man nicht studieren kann und das sich jeder Genealoge im Laufe seiner Forschungstätigkeit aneignet.
Die Forschung an älteren Quellen wie den Kirchenbüchern erfordert die Fähigkeit des Lesens alter Schriften (siehe Paläografie). Veränderlichkeit der Familiennamen und ein ausgedehnter Heiratskreis der zu erforschenden Personen sind zu berücksichtigen. Die Forschung gelangt bisweilen an den sogenannten Toten Punkt, den es zu überwinden gilt. Mit der Verdopplung der Zahl der Vorfahren in jeder Generation weitet sich das Bild von der persönlichen Ahnenschaft aus zu Themen wie Heimatgeschichte, Sozialgeschichte, Wirtschaftsgeschichte und Bevölkerungsgeschichte ganzer Orte (siehe Ortsfamilienbuch) oder Regionen.
Anstatt der eigenen kann man auch die Vorfahren und Nachkommen von historischen Persönlichkeiten oder von herausragenden Vertretern bestimmter Berufsgruppen (siehe Gelehrtenfamilien) erforschen. In einem reiferen Stadium kommt der Forscher zu einer immer größeren Genauigkeit und Detailliertheit bei der Erfassung der Daten. Beispielsweise kann man die Geschwister der Vorfahren einbeziehen, ihre Ehepartner, ihre Kinder und die soziale Stellung ihrer jeweiligen Schwiegereltern, wodurch wissenschaftliche Sekundäranalysen der Daten sinnvoll und besonders aussagekräftig werden.
Das Grundproblem einer weitgehend von Laienforschern betriebenen Datenerhebung und -darstellung in der Genealogie besteht darin, die Forscher so weit zu qualifizieren und zu motivieren, dass die erhobenen Daten den Kriterien der Qualität und Wissenschaftlichkeit gerecht werden und als Teil eines größeren Ganzen gesehen werden.
Erst an der Wende zur Neuzeit begannen auch wohlhabende bürgerliche Geschlechter damit, ihre Ahnen aufzuschreiben. Die Zünfte verlangten von jedem Auswärtigen, der ein Handwerk in der Stadt erlernen oder ausüben wollte, einen Geburtsbrief. Mit dem Verein Der Herold entstanden 1869 in Berlin und mit "Der Adler" 1870 in Wien die ersten genealogischen Vereine für Heraldik und Genealogie. 1902 wurde "Der Roland" in Dresden als erster bürgerlicher Verein der Welt gegründet.
Parallel dazu entwickelte sich die Abstammungsbewertung in der Tierzucht. Seit dem 18. Jahrhundert werden Stammbücher zum Beispiel auch für Rennpferde geführt, später gefolgt von den Herdbüchern zahlreicher Nutztier-Rassen.
Um die Wende zum 20. Jahrhundert begann die eigentliche Entwicklung der Genealogie in Breite und Tiefe. Die Gothaischen Genealogischen Taschenbücher („Almanach de Gotha“ oder kurz „Der Gotha“), die ursprünglich schon seit 1763 als Hofkalender in Gotha erschienen und ab September 1785 (bis 1944) vom Verlag Justus Perthes in Gotha herausgegeben wurden, öffneten sich nunmehr auch für bürgerliche Familien und gaben deren Herkunft an, zum Teil aus bäuerlicher und anderer Wurzel. 1904 wurde in Leipzig die Zentralstelle für Deutsche Personen- und Familiengeschichte gegründet. 1913 erschien das Handbuch der praktischen Genealogie. In dieser Pionierzeit war die junge Genealogie von zukunftsweisenden und interdisziplinär denkenden Persönlichkeiten geprägt, die die Genealogie in den Dienst der Sozialwissenschaften stellen wollten. In der weitgehend auf Laienforschung beruhenden Genealogie blieb jedoch die Resonanz auf diese Anregungen gering. In den zwanziger Jahren begann der Anthropologe Walter Scheidt mit seinen Mitarbeitern, Kirchenbücher populationsgenetisch auszuwerten, wozu er die Mitarbeit von Genealogen suchte. Von mehreren Pfarrern angeregt, begann parallel dazu, unter dem Stichwort Volksgenealogie eine Arbeitsrichtung zu entstehen, die nicht mehr nur die Genealogie der begüterten Schichten im Auge hatte, sondern der gesamten Bevölkerung. Bereits vor 1933 gab es im deutschen Sprachraum eine große Zahl regionaler genealogischer Vereine und Zeitschriften. In ihren Vorträgen und Publikationen war eine Naivität in Bezug auf Schlagworte wie Vererbung, Rasse und Heimat verbreitet. Ahnenpass-axb02.jpg Ab 1933 versuchte die nationalsozialistische Politik zielstrebig, die genealogischen Vereine gleichzuschalten, und die Genealogie wurde in den Dienst der Blut- und Bodenideologie gestellt. Das Berufsbeamtengesetz verlangte den Nachweis der so genannten arischen Abstammung (zum Beispiel durch den Ahnenpass), und die Genealogie wurde zur Sippenforschung. 1939 lief in 3000 Gemeinden die Arbeit an Dorfsippenbüchern. 1934 wurde in München das Kaiser-Wilhelm-Institut für Genealogie und Demografie gegründet, in dem eine Reihe Arbeiten über die Erbgänge psychischer Erkrankungen, aber auch die Genealogie von Hochbegabungen fertiggestellt wurden.
Karl Förster (1873-1931) hatte die Notwendigkeit erkannt, die genealogische Laienforschung besser zu organisieren und Daten für Forschungszwecke zentral zu sammeln. Bereits 1921 hatte er den Ahnenlistenumlauf gegründet, dessen Daten in die Ahnenstammkartei des deutschen Volkes eingearbeitet wurden. Diese sachlichen Leistungen konnten nicht verhindern, dass die Genealogie (der Volksmund sprach eigentlich nur von Ahnenforschung zum Zwecke des Ariernachweises) in zunehmenden Maße als eine Begleiterscheinung des Dritten Reiches angesehen wurde. Das hatte die katastrophale Folge, dass 1945 fast die gesamte organisatorische Basis der Genealogie aufgelöst wurde.
Hatte bis dahin die Entwicklung der sachlichen Bezüge der Genealogie zur Bevölkerungsgeschichte, zur Wirtschaftsgeschichte und zur Sozialgeschichte im deutschen Sprachraum einen zeitlichen Vorsprung, so gingen nach 1945 neue Anstöße von Frankreich, den Niederlanden, Schweden, Großbritannien und den USA aus, wo sich die Familiengeschichtsforschung in den letzten Jahrzehnten zu einer weit verbreiteten Freizeitbetätigung entwickelt hat. Die Genealogische Gesellschaft von Utah übernahm bei der Anwendung des Computers in der Genealogie international eine organisatorische Führungs- und Spitzenrolle. Um 1950 hatten die Genealogen in Deutschland und Österreich begonnen, alte Vereine, Verlage und Zeitschriften aus der Zeit vor 1933 zu reaktivieren oder neue zu gründen. 1969 durfte auch in der DDR in Magdeburg eine erste Arbeitsgemeinschaft Genealogie gegründet werden.
Obwohl seit 1929 "Internationale Kongresse für Genealogie" stattfinden, hat es der betont regionale und nationalsprachliche Charakter der Quellen bisher verhindert, dass es zur Entwicklung einer international und theoretisch umfassenden Genealogie gekommen ist. Zweifellos hat aber die Entwicklung der genealogischen Computerprogramme einen mehr und mehr internationalen Charakter.
Mit dem Boom des Internets hat parallel auch die Genealogie einen enormen Aufschwung genommen. Durch das Medium Internet können weltweite Kontakte zwischen Forschern schnell und kostengünstig hergestellt werden. In genealogischen Datenbanken im Internet sind heute viele Millionen erforschter Ahnentafeln und Stammbäume zu finden. Bei einem Teil der Genealogen hat sich dadurch die Meinung verbreitet, diese Arbeitsweise sei die Genealogie an sich; und es wird vergessen, dass nur durch gründliche Arbeit an den Quellen derartige Datenbanken entstehen und weiter ausgebaut werden.
Für überregionale Interessen von allgemeiner Bedeutung und das Thema Computergenealogie im Besonderen ist zuständig:
Dieser Verein widmet sich schwerpunktmässig der Veröffentlichung von genealogischen Forschungsergebnissen im Internet. Neben vielen Datenbanken wird auch ein Wiki betrieben, das sich ausschließlich mit Genealogie beschäftigt: GenWiki
Zu den größten und aktivsten regionalen genealogischen Vereinen zählen unter anderem:
Mehrere Vereine sind für die Regionen zuständig, die bis ins 20. Jahrhundert zum deutschen Sprachraum gehörten, darunter:
Weitere regionale und lokale genealogische Vereine und Institutionen sind zu finden unter http://vereine.genealogy.net/.
Darüber hinaus gibt es auch Familienverbände und Vereine, in denen die Nachkommen einer bestimmten Person, die Träger eines Familiennamens oder zueinander in einer bestimmten Verwandtschaftsbeziehung stehende Personen organisiert sind, wie beispielsweise im:
Eine weitere Quellengruppe sind Listen und Akten, die die Existenz von Personen an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit nachweisen und ihre soziale Stellung, wie zum Beispiel Steuerlisten und Adressbücher.
Auf der Grundlage der bereits genannten und weiterer primärer Quellen sind dann Karteien, Dateien und Bücher erarbeitet worden, die selbst wiederum als sekundäre Quellen dienen. Zu dieser Quellengruppe gehören die Ortsfamilienbücher, Häuserbücher, Güterchroniken und Dienerbücher, aber auch die Ahnenstammkartei des deutschen Volkes.
Die Gerichtshandelsbücher und andere wichtige Quellen findet man in den zuständigen Staatsarchiven, weitere Quellengruppen in den Stadtarchiven. Seit 1875 gibt es in Deutschland Standesämter, in denen die Personenstandsregister geführt werden.
Die Erforschung der Ahnen hat bei der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage ("Mormonen") eine wichtige religiöse Bedeutung. Deshalb archiviert die Genealogische Gesellschaft von Utah Kirchenbücher und andere genealogisch wichtige Dokumente auf Mikrofilm. Diese Kirchenbuch-Filme können in vielen Familien-Genealogischen Zentren auf der ganzen Welt auch von Nichtmitgliedern eingesehen werden.
Zahlreiche Kirchenbuchverfilmungen, vor allem auch aus den früheren deutschen Ostgebieten, findet man auch in der Deutschen Zentralstelle für Genealogie in Leipzig.
Wissenschaftlichkeit der Arbeitsmethoden bedeutet auch für die Genealogen die Objektivität der Forschung, unabhängig von der Person, die sie betreibt. D. h., dass Abstammungen nur dann als belegt gelten können, wenn andere Forscher, die von den vorhandenen Quellen ausgehen, zu denselben Ergebnissen gelangen müssen. Bestehen Zweifel und Unsicherheiten, so sind diese in den Ahnenlisten usw. als solche zu kennzeichnen. Errechnete Werte oder bloße Vermutungen müssen als solche erkennbar sein.
Auch etablierte akademische Disziplinen besitzen in der Regel keine ständigen Kontrollgremien, sondern setzen das Streben nach Wahrhaftigkeit aller Forscher voraus. Das Kriterium, das den Forscher vom Phantasten (etwa beim unbekannten Vater für ein uneheliches Kind) oder gar Betrüger trennt, ist die Wiederholbarkeit des Abstammungsnachweises durch andere Forscher. Sorgfältigeres Arbeiten, etwa durch die Einbeziehung neuer, bisher unbekannter Quellen und Methoden (siehe auch Vaterschaftsgutachten) kann dabei in Einzelfällen durchaus zu Revisionen bisher als ausreichend belegt geltender Abstammung führen. Stammbaum_Berufsbezeichnungen.jpg Zwischen der Begriffsgeschichte und der Genealogie besteht eine gegenseitige Beziehung, die bisher wenig beachtet wurde. Denn Sprache und Begriffe sind in Raum und Zeit veränderlich, über die sich genealogische Forschungen erstrecken. Familiennamen, Ortsnamen, Flurnamen, Berufsbezeichnungen, Verwandtschaftsbezeichnungen, Rechtsbegriffe und volkskundlich wichtige Begriffe - einschließlich der Formeln, mit denen die Pfarrer vorehelichen Geschlechtsverkehr und uneheliche Geburt brandmarkten - sind in guten Ahnenlisten zu Tausenden enthalten. Kartiert man zum Beispiel aus hunderten solcher Listen die Bezeichnungen der Berufe, Jahrzehnt für Jahrzehnt getrennt, dann lässt sich die regionale Verbreitung, etwa für die Bezeichnung von Bauern und der Begriffswandel belegen, was wiederum die Voraussetzung für richtige Zuordnungen der Sozialgeschichte ist.
Der Genealoge kann dazu beitragen, die Aussagekraft seiner Arbeiten zu erhöhen, indem er Angaben zu verschiedenen Schreibweisen von Familiennamen und zu Berufen usw. in seinen Arbeiten quellengetreu wiedergibt und nicht modernisiert oder zu stark generalisiert. Dazu gehört etwas heimatgeschichtliche Erfahrung und Fingerspitzengefühl: "Bäcker" oder "Becker" zu unterscheiden, ist fast bedeutungslos, "Fleischer" von "Fleischhauer" aber sprach- und begriffsgeschichtlich bedeutsam und die Grenze zwischen "Wagner" und "Stellmacher" trennt sogar Mundarten-Räume.
Familienbeziehungen können mit Hilfe von Genogrammen veranschaulicht werden.
Mit der Entzifferung des genetischen Codes, auch beim Menschen, haben sich die Aussichten auf Erfolge jedoch grundlegend verbessert. Zweifelhafte Abstammungen können durch DNA-Analyse und Vaterschaftsgutachten eindeutig geklärt werden. Die genealogischen Zusammenhänge ganzer Bevölkerungen, z.B. von Island, werden dazu herangezogen, noch ungeklärte Fragestellungen der Humangenetik zu beantworten.
Fast jeder Genealoge ist nicht nur Kenner der Heimatgeschichte bestimmter Gebiete, sondern trägt aktiv zur Erarbeitung eines außerordentlich lebendigen Geschichtsbildes und damit zur Aneignung des historischen Erbe bei. Fast in jeder Ahnenliste häufen sich die Ahnen im 16. bis 18. Jahrhundert in bestimmten Gemeinden, ja stellen in manchen Dörfern einen beträchtlichen Prozentsatz der Einwohnerschaft. Für die Einordnung und Bewertung der Berufe, der Kaufpreise der Güter und Häuser oder der landschaftsgebundenen Begriffe wird damit ein heimatgeschichtliches Grundwissen unentbehrlich. In vielen Fällen ist die bereits vorhandene heimatgeschichtliche Literatur (zum Beispiel Chroniken; Beilagen in Tageszeitungen; Reihe Werte unserer deutschen Heimat) selbst eine wertvolle genealogische Quelle, in anderen Orten bearbeitet der Genealoge ein Ortsfamilienbuch oder verfasst die Ortschronik und heimatgeschichtliche Beiträge und Lebensbilder. Heimatgeschichte, angefüllt mit Genealogie und damit mit dem persönlichen Bezug zur Gegenwart, ist keine abstrakte Geschichte mehr, sondern angefüllt mit wirklichen Personen, Ereignissen, Daten, Häusern und dem gesamten Spektrum der Lebensumstände der Vergangenheit mit ihren sozialen Konflikten und Kämpfen, oft auch unter Einbeziehung von Herkunftssagen.
Literatur:
Eine Bauernfamilie in Maxen. Genealogische Dokumentation der Höfe und Häuser der Familie Kühnel 1650-1900 von Christof Kühnel. Maxen 2004. Verlag Niggemann & Simon, Euro 5,50 (ISBN 3-9808477-5-6)
Die Sicherung verlangt die dauerhafte, der öffentlichen Benutzung zugängliche, Aufbewahrung von Forschungsergebnissen.
Von allen im 20. Jahrhundert von Genealogen erarbeiteten Materialien (Ahnenlisten, Kirchenbuchverkartungen usw.) dürfte die Hälfte inzwischen wieder vernichtet und verloren sein. Beim gegenwärtigen Stand des rechnergestützten Druckes und der jedermann zugänglichen Kopiertechnik sollte das heute kein Problem mehr sein.
Wenn keine Drucklegung der Arbeit in einer Zeitschrift oder Buchreihe sinnvoll oder möglich ist, sollten von jeder genealogischen Arbeit mindestens ein halbes Dutzend Ausdrucke bzw. Kopien des Originals angefertigt werden. Zwei davon soll und muss die Deutsche Bibliothek (die für derartige Einsendungen auch Geldmittel zur teilweisen Kostenerstattung zur Verfügung hat) erhalten, ein Exemplar gehört in die zuständige Landesbibliothek des jeweiligen Bundeslandes, eines in die Deutsche Zentralstelle für Genealogie in Leipzig, weitere Exemplare in das regional zuständige Staatsarchiv, das zuständige Pfarramt (bei einem Ortsfamilienbuch) und in mindestens eine wichtige regionale Wissenschaftliche Bibliothek und ein Stadtarchiv. Auf dem Titelblatt sollte rechts oben dieser Verteilungsschlüssel der Standorte angegeben werden. Werden derartige, nicht im Buchhandel erhältliche Arbeiten zitiert, dann sollte stets der Standort angegeben werden.
Im Nachlass sollten geeignete (d.h. geordnete und mit Quellenverzeichnis versehene) Materialien durch klare, zu Lebzeiten getroffene, schriftliche Festlegungen an Archive, Museen oder Bibliotheken übergeben werden. Nach allen Erfahrungen gehen im privaten Besitz (bei den leiblichen Erben) verbliebene Materialien der öffentlichen Benutzung und damit der weiteren Forschung häufig völlig verloren. Auch Karteien, selbst wenn sie in Archive gelangen, sind als Unikate nicht gegen Unordnung und Diebstahl einzelner Karten gesichert. Ihre Benutzung ist an einen einzigen Standort gebunden und damit erschwert. Auch hierfür ist ein zusammenhängendes Manuskript mit mehreren Ausdrucken die sicherste Lösung. Nur auf diese Weise wird die immense Arbeit für die weitere Forschung nutzbar. Karteien, die als ungeordneter Nachlass in irgendein Archiv gelangen, bleiben erfahrungsgemäß oft für Jahrzehnte unauffindbar und praktisch verloren.
Sicherstellung heißt nicht nur Aufbewahrung, sondern vor allem auch Gewährleistung der weiteren öffentlichen Benutzung, die ja für den Genealogen auch die Voraussetzung seiner eigenen Arbeit war.
Zum Thema Sicherstellung der genealogischen Ergebnisse europäischer Adelsfamilien siehe WW-Person.
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