| Basisdaten | bgcolor="#F7F8FF" | Titel: | Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen | bgcolor="#F7F8FF" | Kurztitel: | Gendiagnostikgesetz | bgcolor="#F7F8FF" | Abkürzung: | GUMG | bgcolor="#F7F8FF" | Art: | Bundesgesetz | bgcolor="#F7F8FF" | Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland | bgcolor="#F7F8FF" | Rechtsmaterie: | bgcolor="#F7F8FF" | FNA: | 123 | bgcolor="#F7F8FF" | Datum des Gesetzes: oder: Ursprüngliche Fassung vom: | Datum (BGBl. I S. ...) | bgcolor="#F7F8FF" | Inkrafttreten am: | Datum | bgcolor="#F7F8FF" | Neubekanntmachung vom: | Datum (BGBl. I S. ...) | bgcolor="#F7F8FF" | Letzte Neufassung vom: | Datum (BGBl. I S. ...) | bgcolor="#F7F8FF" | Inkrafttreten der Neufassung am: | Datum | bgcolor="#F7F8FF" | Letzte Änderung durch: | Art. ... Gesetz vom Datum (BGBl. I S. ...) | bgcolor="#F7F8FF" | Inkrafttreten der letzten Änderung: 1) | Datum (Art. ... Gesetz BGBl. I S. ...) | 1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
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Das Gesetz existiert bisher lediglich als interner Entwurf des Bundesjustizministeriums. Daher sind kaum Einzelheiten über seinen Inhalt bekannt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat angekündigt, dass das Gendiagnostikgesetz heimliche molekulargenetische Abstammungsgutachten unter Strafe stellen soll. Dadurch soll das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Kindern geschützt werden. Für ein solches Verbot hatte sich bereits 2001 die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ausgesprochen.
Innerhalb der abgelösten rot-grünen Regierungskoalition selbst war die Strafbarkeit der heimlichen Vaterschaftstest jedoch umstritten. Insbesondere die angedachte Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wurde von vielen als unverhältnismäßig angesehen.
Dabei wird von Gegnern des geplanten Gesetzes argumentiert, dass nach § 169 StGB (Personenstandsfälschung) das Unterschieben eines Kindes eine Straftat darstellt, die das Vorhaben verschleiere und Strafverfolgung erschwere, was Täterschutz gleichkomme. Ein solches Argument ist rechtlich nicht stichhaltig, weil Personenstandsdelikte primär die öffentliche Ordnung schützen. Auch ist zu bedenken, dass das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung Verfassungsrang hat und damit den vorrangigen staatlichen Schutzzweck darstellt.
Ferner argumentiert man, es gehöre zum Persönlichkeitsrecht eines jeden Kindes, seinen wahren Vater zu kennen, was sowohl in erbrechtlichen Fragen als auch in medizinischen Aspekten wie Vorsorgeuntersuchung etc. von großer Bedeutung sein könne. Juristisch überzeugt dies kaum, weil das Kind einen Geheimtest an sich nicht vornehmen kann.
Das zentrale Anliegen der Gegner, ein Mann habe das Recht zu wissen, ob das Kind von ihm sei, um welches er sich sowohl finanziell als auch sozial sorgen muss, wird vorerst nach den Kriterien der aktuellen Rechtsprechung zu lösen sein. Ein solches Anliegen ist generell berechtigt, muss jedoch wegen der gebotenen Rücksichtnahme auf Andere die Anfangshürden überwinden. Auch ohne Straftatbestand bleiben geheime Test illegal.
Inzwischen gibt es eine Petition beim Bundestag gegen das Verbot heimlicher Vaterschaftstests.
Das Gesetzgebungsverfahren war bis Mitte Februar 2005 noch nicht initiiert worden. Der Deutsche Bundestag hat daher am 17. Februar 2005 in einem fraktionsübergreifenden Beschluss seine Forderung nach Erlass eines Gendiagnostikgesetzes noch in dieser Legislaturperiode bekräftigt.
Das Gesetz soll nach den Vorstellungen des Bundestags genetische Untersuchungen für medizinische Zwecke, für Zwecke der Lebensplanung, für die Erstellung von Abstammungsgutachten (Vaterschaftstests), im Versicherungsbereich, im Arbeitsleben und für Zwecke wissenschaftlicher Forschungen regeln und Regelverstöße unter Strafe stellen.
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"Gendiagnostikgesetz".
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