Der Begriff Gender Mainstreaming ("Integration der Gleichstellungsperspektive", "durchgängige Gleichstellungsorientierung") bezeichnet den Versuch, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Der Begriff wurde 1995 auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking geprägt. Bekannt wurde Gender Mainstreaming insbesondere dadurch, dass das Konzept 1997 durch den Amsterdamer Vertrag zum offiziellen Ziel der EU-Politik gemacht wurde.
Gender Mainstreaming unterscheidet sich von expliziter Frauenpolitik dadurch, dass beide (bzw. alle) Geschlechter gleichermaßen in die Konzeptgestaltung einbezogen werden sollen. Das Ziel des Gender Mainstreaming wird von weiten Teilen des politischen Spektrums anerkannt. Kritik kommt zum einen von Gleichstellungsgegnern und zum anderen von Teilen des Feminismus, die Gender Mainstreaming als angepassten und wirkungslosen Reformismus kritisieren.
gender (engl.): Der englische Begriff besitzt im Deutschen kein einfaches Äquivalent ("soziales Geschlecht") und bezeichnet nach einer Definition des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Geschlechterrollen von Frauen und Männern. Angesprochen ist also das sozial konstruierte und nicht das biologische Geschlecht (siehe gender).
mainstreaming (engl. "zum Hauptstrom machen", "in den Hauptstrom bringen", bzw. mainstream= Hauptströmung) bedeutet, dass eine bestimmte inhaltliche Vorgabe, die bisher nicht das Handeln bestimmt hat, nun zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen gemacht wird. (Definition Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen & Jugend, 2004).
So lässt sich daraus die deutsche Übersetzung "Integration der Gleichstellungsperspektive" oder "durchgängige Gleichstellungsorientierung" herleiten.
Die konsequente Umsetzung des Gender Mainstreaming-Gedankens wird in Europa noch einige Jahrzehnte in Anspruch nehmen, da die Integration des Gleichstellungsziels in ganz normale Arbeitsroutinen anspruchsvoll ist: Es bedarf der institutionellen Verankerung von Gender Mainstreaming, um die Umsetzung zu organisieren, es bedarf der Genderkompetenz sowohl der Leitung als auch der Mitarbeitenden in einer Organisation, und es bedarf geschlechtsdifferenzierter Daten. Der Blick auf die Berücksichtigung beider Geschlechter bei allen Maßnahmen und Programmen muss zunächst geübt werden und auch bei den Fällen, bei denen unter Umständen gender-spezifische Ausgangsbedingungen nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind, zum Ausgangspunkt der Entscheidungen gemacht werden. Ohne einführende Schulung und ohne geschlechtsdifferenzierte Daten bergen Gender Mainstreaming Instrumente die Gefahr, dass die Anwenderinnen und Anwender Geschlechterverhältnisse nicht gründlich hinterfragen und analysieren sondern stattdessen Stereotype und traditionelle Rollenerwartungen festgeschrieben werden. Statt der Gleichstellungsziele "Freiheit von Diskriminierung", "gleiche Teilhabe" und "echte Wahlfreiheit" ( s. Arbeitshilfe Rechtssetzung der Bundesministerien) werden dann geschlechtliche Zuschreibungen festgeschrieben.
Gender Mainstreaming ist laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2004) ein Auftrag
die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern
von vornherein zu berücksichtigen, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können.
Sowohl im internationalen Recht als auch im nationalen Verfassungsrecht und in Bundesgesetzen ist aktive Gleichstellungspolitik verankert, die im Sinne des Gender Mainstreaming interpretiert wird.
Verpflichtungen zur Umsetzung einer aktiven, effektiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming ergeben sich sowohl aus internationalem Recht als auch aus Deutschlands nationalen Verfassungsrecht.
„Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 4 genannten gemeinsamen Politiken und Maßnahmen in der ganzen Gemeinschaft die Gleichstellung von Männern und Frauen [... zu fördern.“ (Artikel 2 des Amsterdamer Vertrags, in Kraft getreten am 1. Mai 1999)
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art. 3 Absatz 2 Satz 1, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland), der Staat wird nun ausdrücklich in die Pflicht genommen, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu fördern und „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ hinzuwirken (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG, Änderung von 1994).
„Hierbei geht es darum, die Bemühungen um das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken, sondern zur Verwirklichung der Gleichberechtigung ausdrücklich sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen einzuspannen, indem nämlich die etwaigen Auswirkungen auf die Situation der Frauen bzw. der Männer bereits in der Konzeptionsphase aktiv und erkennbar integriert werden („gender perspective“). Dies setzt voraus, daß diese politischen Konzepte und Maßnahmen systematisch hinterfragt und die etwaigen Auswirkungen bei der Festlegung und Umsetzung berücksichtigt werden.“ (Auszug aus der Kommissionsmitteilung zur "Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft" (COM(96)67 endg.))
In Stiegler (2000) werden einige Verfahren vorgestellt, wie Gender Mainstreaming realisiert werden kann.
Die folgenden Beispiele sind von der Website des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2004).
Frauen verfügen für den alltäglichen Gebrauch wesentlich seltener über ein Auto als Männer. Gleichzeitig haben sie aufgrund der immer noch vorherrschenden geschlechtsspezifischen Rollenverteilung die Hauptverantwortung für die Koordinierung aller familiären Aktivitäten. Daraus ergeben sich geschlechtsspezifisch unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen z. B. an das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs. (BmFSFJ, Website Gender Mainstreaming 2004)
Mädchen und Frauen begreifen ihre Berufstätigkeit oft als „Zuverdienst“ und sind eher bereit, ihren Beruf zugunsten der Familienarbeit einzuschränken, zu unterbrechen oder sogar ganz aufzugeben – mit entsprechenden Folgen für ihre Altersversorgung bzw. ihre Einkommensmöglichkeiten, wenn die Partnerschaft scheitern sollte. Gleichzeitig erhalten sie hierdurch die „Alleinkompetenz“ für Haushalt, Beziehungspflege und Kindererziehung, ohne dass dies aber ihr gesellschaftliches Ansehen steigern würde. (BmFSFJ, Website Gender Mainstreaming 2004)
Für junge Männer stellt sich dagegen oft erst gar nicht die Frage, ob sie ihre Berufstätigkeit zugunsten der Familie einschränken, sie fühlen sich wie selbstverständlich für das Familieneinkommen zuständig. Ihr Bedürfnis nach gemeinsamer Zeit mit der Familie kommt fast zwangsläufig zu kurz, wenn sie ihr Leben überwiegend nach den beruflichen Anforderungen ausrichten. Teilzeitarbeit wird von der Gesellschaft eher Frauen zugeschrieben, für Männer wird sie weniger akzeptiert. All dies führt zu unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten bei Männern und Frauen, die Auswirkungen auf fast alle gesellschaftlichen Bereiche haben. (BmFSFJ, Website Gender Mainstreaming 2004)
Mit „Gender Mainstreaming“ wird eine Strategie bezeichnet, um unterschiedliche Ausgangslagen und möglicherweise unterschiedliche Wirkungen von Maßnahmen auf Männer und Frauen systematisch zu berücksichtigen. Werden bei diesem Vorgehen Benachteiligungen festgestellt, sind „Frauenpolitik“ bzw. „Männerpolitik“ die einzusetzenden Instrumente, um der jeweiligen Benachteiligung entgegenzuwirken" (siehe Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen & Jugend, 2004).
Frauenpolitik (auch Männerpolitik) wird daher durch „Gender Mainstreaming“ keineswegs überflüssig gemacht. Vielmehr können sich geschlechtsspezifische Angebote durch die Analysen im Rahmen von Gender Mainstreaming als notwendig herausstellen. Kritisch ist anzumerken, dass unter Verweis auf Gender Mainstreaming frauenspezifische Angebote (z.B. in der Jugendarbeit) oder Frauenförderstellen eingespart worden sind und eingespart werden. Da dies nicht der Gleichstellung der Geschlechter dient und somit der Zielsetzung von Gender Mainstreaming zuwider läuft, handelt es sich um Missbrauch der Strategie. Dieser Missbrauch diskreditiert Gender Mainstreaming insbesondere in den Kreisen, die ebenfalls gleichstellungspolitische Interesse verfolgen.
Gender Mainstreaming wird von verschiedenen Seiten kritisch betrachtet. Viele Feministinnen und Feministen sehen im Gender Mainstreaming die Gefahr der Verwässerung erreichter Ziele und weisen auf das Missbrauchspotenzial hin. So spricht Stiegler (2000) von einem „Missbrauch“, wenn mit Verweis auf das Gender Mainstreaming Frauenbeauftragte abgeschafft oder Frauenfördermittel gekürzt werden. Auch die Sorge um die Zementierung von binären Geschlechtervorstellungen (bspw. "Männer sind vom Mars, Frauen von der Venus") wird vielfach geäußert.
Auf der anderen Seite des Spektrums sehen Kritiker(innen) des Feminismus in Gender Mainstreaming „eine Art totalitärer Kommunismus in Sachen Sex und Geschlechterbeziehung“, Frauenbevorzugung und Männerbenachteiligung (so z. B. Bettina Röhl oder Vertreter der sogenannten Väterbewegung). Auch der Mainzer Juraprofessor Michael Bock bezeichnet Gender Mainstreaming als ideologisch gut vorbereitete „totalitäre Steigerung von Frauenpolitik“.
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