Gemeinkosten sind Kosten, die einem Kostenträger (z.B. verkaufsfähiges Produkt oder Dienstleistung) nicht direkt zugerechnet werden können.
Zusammen mit den Einzelkosten ergeben sie in der Kostenträgerzeitrechnung die Gesamtkosten eines Produktes. Sowohl Einzelkosten als auch Gemeinkosten sind Begriffe aus der Vollkostenrechnung.
Zur Kontrolle von Gemeinkosten bedient man sich in der Regel der Kostenstellenrechnung, die die Kosten nach Verantwortungsbereichen darstellt, sowie die innerbetriebliche Leistungsverrechnung zwischen den Kostenstellen abbildet. Weiterhin werden interne Aufträge etwa für Instandhaltung oder Projekte in die Kostenstellenrechnung eingebunden. Kosten, die als Primäre Kosten auf einzelne Kostenstellen gebucht werden können werden in der betriebswirtschaftlichen Literatur als Kostenstelleneinzelkosten bezeichnet. Sekundäre Kosten, die durch die innerbetriebliche Leistungverrechnung entstehen hingegen werden als Kostenstellengemeinkosten bezeichnet.
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