Die Gemeine Figur ist in der Heraldik ein Darstellungselement zur Gestaltung des Wappenschildes als Bestandteil eines Wappens.
Gemeine Figuren stehen im Gegensatz zum Heroldsbild, das in einer einfachen geometrischen Aufteilung des Schildes durch Teilungslinien besteht, die den Schild in verschiedenfarbige "Plätze" aufteilen. Viele Wappenschilde kombinieren Heroldsbilder mit Gemeinen Figuren.
Lebende Wesen, die außerhalb des Schildes dargestellt sind, gelten als Schildhalter und sind nicht als Gemeine Figuren anzusehen.
Heraldische Definition
Als Vorlagen für Gemeine Figuren können dienen:
- Menschliche Figuren beider Geschlechter und aller Altersstufen, nackt oder bekleidet, oft mit Berufskleidung (Ritter, Mönch, Handwerker etc.), aber auch als Würdenträger (Bischof) oder Heiligenfigur, als Phantasie- und Mischfiguren (Wilder Mann, Meerjungfrau), auch als Körperteil, z.B. Arm, Hand, Bein oder Kopf oft mit zusätzlichen Gegenständen oder Bekleidungsbestandteilen, auch als Knochen, Schädel, Herz,
- Tiere (siehe auch: Wappentier), hier vor allem Wirbeltiere (am häufigsten Säugetiere und Vögel, seltener Fische, Reptilien meist als Schlangen), sehr selten Wirbellose, z.B. Bienen, Käfer, Muscheln, beliebt auch Phantasiefiguren und Fabelwesen (Einhorn, Pegasus, Kentaur, Greif, Drache, Basilisk etc.), auch Bestandteile von Tieren wie Hirschstangen, Pferdekopf, Flügel etc.,
- Pflanzen, hierbei vor allem Blumen und Bäume, auch Bestandteile wie Blüten, Blätter und Früchte,
- Gegenstände in Form aller Arten von Alltagsgerät (Waffen, Werkzeuge, Haushaltsgeräte), oft in Form von Symbolen für Heilige, z.B. ein oder zwei Schlüssel für den Heiligen Petrus, aber auch Herrschaftsinsignien wie Kronen, Szepter, Bischofsstäbe,
- Fahrzeuge, dabei vor allem Wasserfahrzeuge wie Schiffe und Boote, selten Land- und Luftfahrzeuge, manchmal Bestandteile wie das Rad,
- Gebäude, hier vor allem Türme und Mauern von Städten zur Symbolisierung der politischen Eigenständigkeit und Wehrhaftigkeit gegenüber fürstlichen Machtansprüchen,
- Landschaftsbestandteile, meist als Berge oder Flüsse, die mit anderen Darstellungselementen kombiniert werden,
- astronomische Objekte, meist als Mond und Sterne, seltener die Sonne, Planeten oder Kometen,
- prinzipiell alle visuell wahrnehmbaren Erscheinungen der Realwelt.
Sie können theoretisch in "natürlichen Farben" dargestellt werden, auch wenn dies vermieden werden sollte. Die heraldischen Regeln schreiben eine möglichst weitreichende Stilisierung bei bestmöglicher Erkennbarkeit des Motivs vor.
Ein Kreuz gilt als Gemeine Figur, wenn es frei im Schild steht. Wenn die Arme den Schildrand berühren, ist es als Heroldsbild zu betrachten.
Beispiele
Bild:Muenchen Kleines Stadtwappen.svg|Mensch: Münchner Kindl
Bild:Country symbol de-Berlin color.png|Tier: Berliner Bär
Bild:WappenOffenbach.jpg|Pflanze: Wappen der Stadt Offenbach am Main
Bild:Coat of arms of Halle (Saale).svg|Astronomische Objekte: Stadtwappen Halle an der Saale
Bild:Bremen Wappen(Mittel).svg|Alltagsgegenstand: Wappen der Freien Hansestadt Bremen
Bild:Blason paris.png|Wasserfahrzeug: Wappen der Stadt Paris
Bild:Coat of arms of Hamburg.svg|Gebäude: Wappen der Freien und Hansestadt Hamburg
Bild:GemeindeWappenUK.gif|Landschaftsbestandteile: Gemeinde Unterkohlstätten, Burgenland/Österreich
Heraldik