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Ein Gemeindeverwaltungsverband (GVV) ist in Deutschland ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Gemeinden desselben Landkreises, dem die Gemeinden verschiedene Aufgaben übertragen. So können z. B. die Verwaltungen zusammengelegt werden, wodurch Geld eingespart werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, dass die Bürger, die in diesen zusammengeschlossenen Gemeinden leben, ihre Steuerbescheide nicht mehr aus dem örtlichen Rathaus, sondern aus der Verbandsverwaltung erhalten. Die Gemeindeverwaltungsverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (keine Gebietskörperschaft), an deren Spitze ein Verbandsvorsitzender steht. Die Mitgliedsgemeinden behalten jedoch ihre rechtliche Selbstständigkeit.

Vorkommen


Gemeindeverwaltungsverbände gibt es in Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, wobei sie in Sachsen und Sachsen-Anhalt nur "Verwaltungsverbände" heißen.

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft


Diese Konstruktion existiert in Baden-Württemberg. In diesem Fall ist eine Stadt oder Gemeinde die erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft. Diese "erfüllt" bestimmte festgelegte Aufgaben (in der Regel sehr wenige Aufgaben) für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft. Somit handelt es sich hierbei um eine "schwächere" Form des Gemeindeverwaltungsverbands, welcher meist mehrere Aufgaben hat.

Siehe auch


Gebietskörperschafen: Körperschaften des öffentlichen Rechts:

Politische Geographie | Kommunalrecht | Verwaltungsgemeinschaft

 

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