Die Gemeindeversammlung ist ein Organ in kleineren politischen Gemeinden der Schweiz, sie findet typischerweise in einem grossen Saal statt. Sie ist die Legislative der Gemeinde; und nur für Wahlen, grössere finanzielle Engagements oder für Änderungen des Gemeindereglements wird die gesamte Bevölkerung zur Urnenabstimmung aufgerufen.
Die ordentliche Versammlung findet meistens zweimal pro Jahr statt. Im Sommer, oft zu besonderen Anlässen, werde Gemeindeversammlungen manchmal wie früher unter freiem Himmel abgehalten. Man spricht dann von einer Landsgemeinde. Diese darf aber nicht mit den Landsgemeinden kleiner Schweizer Kantone verwechselt werden.
Sie bewilligt das Budget und die Rechnung der Gemeindeverwaltung, und die Gemeindeversammlung ist der Ort, wo die Einwohner lebhaft über Projekte und Anträge debattieren. Personen können sogar während der Versammlung sogar auf mündliche Weise einen Antrag stellen. Kontrovers sind Gemeindeversammlungen, weil sie bei Einbürgerungen eine entscheidende Rolle spielen; siehe dazu den Artikel Schweizer Bürgerrecht.
Es ist normal, dass in Gemeindeversammlungen gerade mal wenige hundert Menschen erscheinen - auch wenn dies gerade nur 5 % der stimmberechtigten Einwohner entsprechen sollte. In grossen Gemeinden übernimmt ein Parlament die Funktion der Gemeindeversammlung.
Aufgaben der Gemeindeversammlung:
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"Gemeindeversammlung".
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