Ein Gemeindeverband ist eine Gebietskörperschaft. Mitglieder sind Gemeinden oder andere Gemeindeverbände. Er übernimmt in kommunaler Selbstverwaltung gebietsbezogen durch Gesetz übertragene kommunale Aufgaben.
Der Gemeindeverband wird abgegrenzt zu anderen Formen der Erfüllung kommunaler Aufgaben die sich nicht auf ein Gebiet sondern lediglich auf eine bestimmte Aufgabe erstrecken, bspw. einen Abwasserzweckverband zum Bau und Betrieb einer Großkläranlage. Weiterhin besteht ein Unterschied zu anderen Formen der Zusammenarbeit von Gemeinden. Diese nehmen entweder nur gemeinschaftlich Verwaltungsaufgaben wahr oder haben zwar eigene Aufgabengebiete, die beschliessenden Gremien sind jedoch nicht direkt gewählt.
Beispiele
Landschaftsverband
In Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen gibt es kommunale Zusammenschlüsse unter der Bezeichnung
Landschaftsverband. Der Namensbestandteil
Landschaft bezieht sich dabei jedoch nicht auf die heute gängige Bedeutung des Begriffs im Sinne eines natürlichen oder geografischen Raumes (siehe
Landschaft); er stellt vielmehr eine Verbindung zu den früheren
Landständen her, deren Gesamtheit innerhalb eines Herrschaftsgebietes auch als Landschaft bezeichnet wurde, siehe
Landschaft (historisch). Die heutigen Landschaftsverbände sind entweder aus diesen alten ständischen Vertretungen – z. T. über mehrere Zwischenstufen – hervorgegangen oder noch existierende historische Landschaften haben sich – wie in Niedersachsen – an deren Gründung beteiligt und arbeiten in ihnen mit. In allen Fällen sind jedoch die Landkreise, Städte und Gemeinden die entscheidenden Verbandsmitglieder.
Bezirksverband Pfalz
Der
Bezirksverband Pfalz kommt lediglich in der
Pfalz, dem südlichen Teil des Bundeslandes
Rheinland-Pfalz, vor und geht in den Ursprünen auf die Zeit der französischen Besatzung um 1800 zurück. Mitglieder sind die Landkreise und kreisfreien Städte der Pfalz. Direkt gewähltes Organ ist der
Bezirkstag.
Hauptaufgabe ist die kulturelle Pflege, daher werden durch den Bezirksverband Museen, Schulen und weitere Bildungseinrichtungen unterhalten.
(Land-)Kreis
Der
(Land-)Kreis lässt sich am einfachsten durch die verschiedenen
Kfz-Kennzeichen unterscheiden. In
kreisfreien Städten werden die Aufgaben des (Land-)Kreises durch die Gemeinde selbst wahrgenommen. Direkt gewähltes Organ ist der
Kreistag und teilweise der
Landrat.
Neben der Fahrzeugregistrierung ist der Landkreis bspw. für die Führerscheinverwaltung, die Abfallbeseitigung oder das Ausländerrecht zuständig.
Verbandsgemeinde
Die Verbandgemeinde kommt lediglich in
Rheinland-Pfalz vor. Sie ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Einordnung ein Gemeindeverband, der Mitglied eines anderen (Landkreis) ist. In verbandsfreien Gemeinden werden die Aufgaben der Verbandsgemeinde durch die Gemeinde selbst wahrgenommen. Direkt gewähltes Organ ist der
Verbandsgemeinderat und der
Verbandsgemeindebürgermeister.
Neben Verwaltungsdienstleistungen für die Mitgliedsgemeinden (
Ortsgemeinden) sind sie bspw. für Versorgerdienstleistungen und
Hauptschulen zuständig.
Samtgemeinde
Die
Samtgemeinde ist das Äquivalent zur Verbandsgemeinde in
Niedersachsen. Organe sind der Samtgemeinderat und der
Samtgemeindebürgermeister.
Siehe auch
Kommunalrecht