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In vielen Ländern liegt die Zuständigkeit für polizeiliche Aufgaben (auch) bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, die dann häufig über eigene uniformierte Polizeikräfte verfügen. Diese treten insbesondere dann besonders deutlich in Erscheinung, wenn sie (was die Regel ist) für verkehrs- und ordnungspolizeiliche Belange im Stadt- bzw. Gemeindegebiet zuständig sind.

In den meisten dieser Länder gibt es landesweit geltende Gesetze und Vorschriften, die den Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit der Kommunen regeln und eine gewisse Einheitlichkeit in der Polizeiorganisation gewährleisten. Gerade in Äußerlichkeiten (etwa der Uniformierung) können sich die Polizeien einzelner Gemeinden in ein und demselben Land aber stark unterscheiden. Klassische Beispiele sind die italienischen Vigili Urbani, die spanische Policía Local oder die schweizerische Gemeindepolizei. Aber auch in Deutschland gab es historisch noch in der jüngeren Vergangenheit eigene Polizeikräfte der Gemeindeämter. In Baden-Württemberg haben die Angehörigen des Gemeindevollzugsdienstes den Status eines Polizeibeamten, der Gemeindevollzugsdienst ist jedoch keine Stadtpolizei im eigentlichen Sinne. Seine Funktionen beschränken sich auf Aufgaben, die der Ortspolizeibehörde unmittelbar übertragen sind.

Schweiz

Die Aufgaben der uniformierten Polizeiorgane werden in der Schweiz von der Kantons- und der Gemeinde- oder Stadtpolizei wahrgenommen. Die Gemeindepolizei ist demnach nicht mit der Bundespolizei identisch, sondern eigenständig organisiert. Sie untersteht i. d. R. einem kommunalen Polizeidepartement.

Weiterführende Links: Stadtpolizei Bern Stadtpolizei Zürich

Österreich

In Österreich können Gemeinden oder Städte, die ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, eine eigene Stadtpolizei gründen. Die Stadtpolizei ist nicht mit der Bundespolizei, bzw. Bundespolizeidirektion zu verwechseln. Die Stadtpolizei hat die vollen sicherheitspolizeilichen Befugnisse innerhalb ihres Einsatzbereiches - dem Gemeindegebiet. Die Bediensteten sind Gemeindeangestellte und rekrutieren sich üblicherweise aus ehemaligen Gendarmerie- oder Bundespolizeibeamten.

Städte mit einer Bundespolizeidirektion als Bundesverwaltungsbehörde (nicht zu verwechseln mit dem Wachkörper Bundespolizei) dürfen keine Stadtpolizei einrichten. Dies sind alle Landeshauptstädte bis auf Bregenz, sowie die Bundeshauptstadt Wien, und die meisten größeren Städte in Österreich.

Städte in Österreich mit eigener Stadtpolizei

Deutschland

In Deutschland könnte in Kürze die Bezeichnung Stadtpolizei wieder eingeführt werden. Um den Ordnungsämtern zu mehr Autorität zu verhelfen, wurde in einigen Gemeinden in Hessen das Ordnungsamt in Ordnungspolizei umbenannt. Die Bezeichnung musste nach Protesten wieder geändert werden, da diese Bezeichnung auch während der NS-Zeit verwendet wurde. In anderen Bundesländern behilft man sich mit dem Begriff Polizeibehörde. In NRW wurde nun auch die Bezeichnung Stadtpolizei angedacht, da das Ordnungsamt vor allem kommunale Aufgaben wahrnimmt und nach der Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei die Umbenennung von Ordnungsamt in Stadtpolizei als logischer Schritt erscheint, um eine klare Zuordnung zu ermöglichen: Dann gäbe es in Deutschland neben der Bundespolizei und den Länderpolizeien auch die Stadtpolizeien.

andere Staaten


Frankreich

In Frankreich heißt die Gemeinde- oder Stadtpolizei police municipale und untersteht dem Bürgermeister.

Links


Konzept zur Einrichtung einer Stadtpolizei in Köln

Polizei

 

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