Die Gemeindeordnung ist die Verfassung der Gemeinden.
In Deutschland liegt die Zuständigkeit zur Regelung der Gemeindeverfassung nach GG bei den Ländern.
Folglich existieren entsprechend der Selbstverwaltungsgarantie des Abs. 2 Satz 1 GG und der Landesverfassungen Gemeindeordnungen, die Aufbau, Struktur, Zuständigkeit, Rechte und Pflichten der kommunalen Organe wie Verwaltung, Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung), Gemeindevorstand (Magistrat), Bürgermeister (Oberbürgermeister), Ortsbeirat, Ausländerbeirat usw. regeln.
Diese werden lediglich in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen durch die jeweiligen Landesverfassungen überlagert, weil dort jeweils die Stadt auch den Staat bildet.
Die Gemeindeordnung ist gleichzeitig die Basis der kommunalen Finanzwirtschaft und regelt die staatliche Aufsicht über die Gemeinden.
Ursprünglich wurde der (Ober-)Bürgermeister in der Magistratsverfassung von der jeweiligen Gemeindevertretung gewählt. Seit 1993 findet auch in Hessen eine Direktwahl der (Ober-)Bürgermeister statt.
Die preußische Magistratsverfassung wurde in ganz Deutschland rezipiert, so galt sie sinngemäß ab 1832 auch in Sachsen.
Die norddeutsche Ratsverfassung hat nur ein zentrales Organ, den Rat (monistische Struktur). In diesem Modell kommt dem (Ober-)Bürgermeister, der vom Rat gewählt wird, lediglich die Vorsitzendenfunktion im Rat zu. Die Verwaltungsgeschäfte werden von einem (Ober-)Stadtdirektor als Hauptverwaltungsbeamten wahrgenommen, der vom Rat gewählt in dessen Auftrag tätig wird (rein vollziehende Tätigkeit).
In beiden Bundesländern ist die norddeutsche Ratsverfassung mittlerweile von der modifizierten süddeutschen Ratsverfassung abgelöst worden. In Nordrhein-Westfalen werden Rat und (Ober-)Bürgermeister auf jeweils fünf Jahre gewählt. In Niedersachsen werden die Samtgemeinde- und Oberbürgermeister auf acht Jahre gewählt. Damit leitet auch dort der (Ober-)Bürgermeister die jeweiligen Verwaltungen.
Diese Verfassungsform lehnt sich an die süddeutsche Ratsverfassung mit zwei zentralen Organen (dualistische Struktur) an. Unterschiedlich ist die Wahl des (Ober-)Bürgermeisters; während dieser in der süddeutschen Ratsverfassung direkt gewählt wird, findet die Wahl bei der „Bürgermeisterverfassung“ durch den jeweiligen Rat, also indirekt statt; dies sichert diesem eine stärke kommunalpolitische Position.
Die größte Macht in Sachen Gemeindeverwaltung, hat ein vom Gemeinderat gewählter Gemeindedirektor.
Die Bezeichnungen und Bedeutungen der kommunalen Organe variieren entsprechend in den einzelnen Bundesländern deutlich. Zudem finden sich Unterschiede abhängig davon, ob es sich (nur) um eine Gemeinde oder eine Stadt handelt.
| Bundesland | Abkürzung | Verfassungstyp | Vertretungsorgan „Parlament“ |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | GemO | Süddeutsche Ratsverfassung | G: Gemeinderat S: Gemeinderat |
| Bayern | GO (pdf) | Süddeutsche Ratsverfassung | G: Gemeinderat S: Stadtrat |
| Berlin | BezO | keine echte GO! | Aufgabe übernehmen das Abgeordnetenhaus und die Bezirksparlamente |
| Brandenburg | GO | G: Gemeindevertretung S: Stadtverordnetenversammlung | |
| Bremen | VerfBrhv | nur Bremerhaven Mag.Verf. | Stadtverordnetenversammlung (Bremerhaven) und Stadtbürgerschaft (Bremen) |
| Hessen | HGO | Magistratsverfassung | G: Gemeindevertretung S: Stadtverordnetenversammlung |
| Hamburg | keine GO | Aufgabe übernimmt die Bürgerschaft | |
| Mecklenburg-Vorpommern | GO (pdf) | G: Gemeindevertretung S: Stadtvertretung | |
| Niedersachsen | NGO | nds Ratsverfassung | G: Gemeinderat S: Stadtrat |
| Nordrhein-Westfalen | GO NRW (pdf) | NRW-Ratsverfassung | G: Rat der Gemeinde S: Rat der Stadt |
| Rheinland-Pfalz | GemO | Bürgermeisterverfassung | G: Gemeinderat S: Stadtrat |
| Saarland | KSVG | Süddeutsche Ratsverfassung | G: Gemeinderat S: Stadtrat |
| Sachsen | SächsGemO | G: Gemeinderat S: Stadtrat | |
| Sachsen-Anhalt | GO LSA (pdf) | G: Gemeinderat S: Stadtrat | |
| Schleswig-Holstein | GO (pdf) | G: Gemeindevertretung S: Stadtvertretung (oder wie in Hauptsatzung festgelegt) | |
| Thüringen | ThürKO (pdf) | Süddeutsche Ratsverfassung | G: Gemeinderat S: Stadtrat |
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"Gemeindeordnungen in Deutschland".
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