Je nach Größe, Bedeutung bzw. Aufgabenstellung werden die Gemeinden in den einzelnen deutschen Bundesländern in verschiedene Gemeindearten eingeteilt. Dabei kann man unterscheiden zwischen rechtlichen Bezeichnungen und Bezeichnungen für Werbezwecke. Im folgenden werden diese unterschiedlichen Begriffe alphabetisch aufgelistet und kurz erläutert.
Definition Gemeinde
Unter dem Begriff Gemeinde versteht man die Grundeinheit der kommunalen Selbstverwaltung, oder anders ausgedrückt, die unterste Stufe im Verwaltungsaufbau eines föderalistischen Staates. Die Gemeinde besitzt Rechtspersönlichkeit.
In Deutschland sind Gemeinden Gebietskörperschaften. Diese umfassen das ganze Spektrum von der kleinsten Landgemeinde (wie z.B. Wiedenborstel in Schleswig-Holstein mit 5 Einwohnern) bis zur großen Weltstadt (z.B. Berlin als Einheitsgemeinde mit ca. 3,5 Mio. Einwohner).
Die Gemeinden haben Gebietshoheit (die Gemeinde hat die Hoheit über ihr Gebiet), die Allmitgliedschaft (alle Bewohner der Gemeinde sind "Mitglied" in der Gebietskörperschaft Gemeinde) und die Allzuständigkeit (die Gemeinde ist grundsätzlich zunächst einmal für alles zuständig in ihrem Gebiet). Für natürliche Personen ergibt sich die Mitgliedschaft in der Gebietskörperschaft aus dem Wohnsitz, für juristische Personen aus deren Sitz. Neben den Gemeinden sind z.B. der Staat (Bund und Bundesländer) sowie Gemeinde- bzw. Kommunalverbände (wie z. B. Landkreise) Gebietskörperschaften.
Siehe auch: Siedlung, Ort, Wohnplatz
Zusammenschlüsse von Gemeinden
Einige Gemeinden arbeiten mit anderen
zusammen. Der Zusammenschluss ist entweder eine
Gebietskörperschaft (siehe
Gemeindeverband), eine sonstige
Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine privatrechtliche Rechtsperson.
Stellung der Gemeinde im Verwaltungsgefüge
Die Gemeindearten lassen sich nach dem Grad ihrer Unabhängigkeit in ein Stufenverhältnis bringen. Die zwar auffälligste, aber für die Stellung heutzutage unbeachtliche Unterscheidung ist dabei die zwischen Stadt(gemeinde) und (Land)gemeinde. Im folgenden ist mit Gemeinde daher immer auch eine Stadt gemeint.
Die einzelnen Stufen - die allerdings nicht in allen Bundesländern bestehen - sind:
- (gewöhnliche) amtsangehörige Gemeinde, verbandsangehörige Gemeinde, verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinde, Ortsgemeinde
- geschäftsführende Gemeinde in einem Amt
- (gewöhnliche) kreisangehörige amtsfreie Gemeinde, verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde, verbandsfreie Gemeinde, Einheitsgemeinde, selbständige Gemeinde
- mittlere kreisangehörige Stadt, Mittelstadt
- große kreisangehörige Stadt, große selbständige Stadt, große Kreisstadt
- kreisfreie Stadt, Stadtkreis
- Stadtstaat, Freie Stadt
Amtsangehörige Gemeinde
Kreisangehörige Gemeinde, die gleichzeitig einem
Amt angehört. Das Amt ist eine Art der
Verwaltungsgemeinschaft in den Bundesländern
Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein. In diesen Ländern können sich kreisangehörige Gemeinden desselben Landkreises zu einer neuen Körperschaft des öffentlichen Rechts (dem "Amt") zusammen schließen. Das Amt erledigt für seine amtangehörigen Gemeinden bestimmte festgelegte Aufgaben (Kostenersparnis). Im Gegensatz dazu gibt es die
amtsfreie Stadt oder
amtsfreie Gemeinde, die alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt.
Siehe auch: Ortsgemeinde
Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinde
Eine kreisangehörige Gemeinde, die einer
Verwaltungsgemeinschaft angehört, die bestimmte Aufgaben für sie erledigt. Im Gegensatz dazu die verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde, die alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinden gibt es in
Baden-Württemberg,
Bayern,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt und
Thüringen, wobei der Begriff äußerst selten gebraucht wird. Man spricht hier jeweils nur von "Gemeinden" bzw. Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft.
Verbandsangehörige Gemeinde/Stadt
Gemeinde, die Mitglied in einer
Verbandsgemeinde (
Rheinland-Pfalz) oder eines Verwaltungsverbandes (
Sachsen-Anhalt) bzw. Gemeindeverwaltungsverbands (
Baden-Württemberg) ist. Die Gemeinden behalten ihre rechtliche Selbständigkeit. Verbandsangehörige Gemeinde wird
Sachsen-Anhalt sehr selten verwendet wird. Man spricht hier meist nur von "Gemeinden" bzw. "Mitgliedsgemeinden eines Verwaltungsverbands".
Ortsgemeinde
Ortsgemeinde ist in
Rheinland-Pfalz die Bezeichnung für alle Gemeinden, die Mitglied in einer
Verbandsgemeinde sind. Der Gesetzgeber wollte den allgemeinen Begriff "Gemeinde" stärker von der "Verbandsgemeinde" als einer besonderen Art der Verwaltungsgemeinschaft abheben.
Amtsfreie Gemeinde
Kreisangehörige Gemeinde, die keinem
Amt angehört. Sie nimmt alle kommunalen Aufgaben unterhalb der Kreise war, je nach Status (bspw.
Große kreisangehörige Stadt) auch Teile deren Aufgaben. Es gibt sie in den Bundesländern
Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein. Im Gegensatz dazu die
amtsangehörige Stadt oder
amtsangehörige Gemeinde.
Siehe auch: "Einheitsgemeinde", "Verbandsfreie Gemeinde", "Verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde"
Verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde
In
Sachsen-Anhalt eine kreisangehörige Gemeinde, die keiner
Verwaltungsgemeinschaft angehört und insofern alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Im Gegensatz dazu die Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft, die bestimmte Aufgaben an diese Verwaltungsgemeinschaft abgegeben hat.
Auch in anderen Bundesländern, bei denen es Verwaltungsgemeinschaften gibt, bestehen verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinden, wenngleich dieser Begriff dort nicht üblich ist.
Siehe auch: "Amtsfreie Gemeinde", "Einheitsgemeinde", "Verbandsfreie Gemeinde"
Verbandsfreie Gemeinde/Stadt
In
Rheinland-Pfalz eine kreisangehörige Gemeinde, die keiner
Verbandsgemeinde angehört und insofern alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Im Gegensatz dazu die "Ortsgemeinde", die Mitglied in einer Verbandsgemeinde ist.
Siehe auch: "Amtsfreie Gemeinde", "Einheitsgemeinde", "Verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde"
Selbständige Gemeinde
Eine
selbständige Gemeinde ist
- ein umgangssprachlicher Begriff für eine Gemeinde im Gegensatz zum Ortsteil oder Wohnplatz
- in Niedersachsen eine kreisangehörige Stadt, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernimmt. Nach § 12 der Niedersächsischen Gemeindeordnung haben alle Städte mit mehr als 30.000 Einwohner diese Rechtsstellung, sofern sie keine "Großen selbständigen Städte" bzw. keine "kreisfreien Städte" sind. Sinkt die Einwohnerzahl unter die Grenze von 30.000, so behält die Stadt dennoch ihren Status als "Selbständige Gemeinde" bei. Auch Städte zwischen 20.000 und 30.000 Einwohner können auf Antrag von der Landesregierung zu "Selbständigen Gemeinden" erklärt werden. Sofern dies geschieht, wird es im Ministerialblatt veröffentlicht. Wenn die Einwohnerzahl unter die Grenze von 20.000 absinkt, kann allerdings der Status der "Selbständigen Gemeinde" wieder entzogen werden.
Siehe auch: "Große Selbständige Stadt" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt" "Mittelstadt"
Kreisangehörige Gemeinde
Kreisangehörige Gemeinden sind räumlich und organisatorisch einem Landkreis/Kreis zugeordnet. Er nimmt je nach Leistungsfähigkeit der Gemeinde mehr oder weniger Aufgaben für diese wahr. Dazu gehören meistens der Bereich der Bauordnung, der Jugendpflege, die Schulträgerschaft für berufliche Schulen, das Krankenhauswesen, die Müllentsorgung, die Verkehrssicherung und -überwachung. Die Gemeinden sind in
Selbstverwaltungsangelegenheiten der
Rechtsaufsicht des (Land-)Kreises unterstellt. Im Gegensatz dazu ist die
kreisfreie Stadt für alle Aufgaben der Gemeinde wie auch des (Land-)Kreises zuständig. Über 99 % der Gemeinden in
Deutschland sind kreisangehörige Gemeinden.
Stadtverbandsangehörige Gemeinde/Stadt
Gemeinde die dem
Stadtverband Saarbrücken angehört. Der Stadtverband Saarbrücken ist ein Kommunalverband besonderer Art. Seine Mitgliedsgemeinden sind den "kreisangehörigen Gemeinden" der Landkreise vergleichbar.
Mittlere kreisangehörige Stadt
Den Status
Mittlere kreisangehörige Stadt gibt es nur in
Nordrhein-Westfalen und
Brandenburg für kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern. Zum Verfahren in Brandenburg siehe "Große kreisangehörige Stadt".
Mittelstadt
Eine
Mittelstadt ist
- In der Statistik eine Stadt mit mehr als 20.000 aber weniger als 100.000 Einwohner
- Im Saarland ein rechtlicher Begriff, der nur den beiden Städten St. Ingbert und Völklingen vorbehalten ist. Beide Städte sind kreisangehörig bzw. stadtverbandsangehörig, haben jedoch auf Grund ihrer Größe teilweise Aufgaben des Landkreises übernommen. Sie wurden vom Gesetzgeber somit den Kreisstädten gleichgestellt. Als Besonderheit führen sie sogar ein eigenständiges Kfz-Kennzeichen (IGB bzw. VK), was sonst nur Landkreisen bzw. kreisfreien Städten vorbehalten ist.
Große kreisangehörige Stadt
Große kreisangehörige Stadt ist ein Begriff aus dem
Kommunalrecht der Länder
Brandenburg,
Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein und
Thüringen. Städte mit mehr als 60.000
Einwohnern, in
Brandenburg mit mehr als 45.000 Einwohnern sowie in
Rheinland-Pfalz und
Thüringen teilweise schon mit 20.000 Einwohnern tragen diese Bezeichnung.
In Brandenburg erhalten laut "Gemeindeordnung für das Land Brandenburg", Paragraph 2, kreisangehörige Städte den Status durch Rechtsverordnung des Ministers des Innern, wenn sie an 3 aufeinander folgenden Stichtagen (30. Juni, 31. Dezember) die erforderliche Zahl von 45.000 Einwohnern erreichen. Die Entziehung dieses Status erfolgt ebenfalls durch Rechtsverordnung, wenn die erforderliche Einwohnerzahl an 5 aufeinander folgenden Stichtagen um mehr als 10 Prozent unterschritten wird und die Stadt den Entzug beantragt hat.
Größere kreisangehörige Städte erledigen zusätzlich Aufgaben, für die bei kleineren Gemeinden der Kreis zuständig ist. Große kreisangehörige Städte nehmen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit im Verhältnis zu den mittleren kreisangehörigen Städten ein umfangreicheres Aufgabenspektrum wahr.
Einige kreisangehörige Städte haben einen besonderen Status.
Große Kreisstadt
In
Baden-Württemberg,
Bayern und
Sachsen kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie erhalten – wenn sie eine bestimmte Einwohnergrenze überschritten haben – auf Antrag der Stadt von der jeweiligen Landesregierung den besonderen Titel
Große Kreisstadt. Mit der Verleihung des Titels werden auch die zusätzlichen Aufgaben übertragen. Eine Große Kreisstadt ist
nicht notwendigerweise
Kreisstadt (ihres Landkreises), d.h. es kann auch mehrere Große Kreisstädte innerhalb eines Landkreises geben. Andererseits kann es Kreisstädte geben, also Städte, die Sitz einer Kreisverwaltung sind, die jedoch
keine Großen Kreisstädte sind (z.B.
Tauberbischofsheim, Kreisstadt des
Main-Tauber-Kreises; hingegen sind zwei andere Städte im Main-Tauber-Kreis, nämlich
Bad Mergentheim und
Wertheim Große Kreisstädte).
Die Einwohnergrenze ist unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg und Sachsen liegt sie bei 20.000, in Bayern bei 30.000 Einwohner. Den Anträgen der jeweiligen Stadt wird in aller Regel entsprochen. Bei Gemeinden, die vorher noch kein Stadtrecht hatten, ist diese Erklärung automatisch mit dem Stadtrecht verbunden. Jüngstes Beispiel aus Baden-Württemberg: Die Gemeinde Remseck am Neckar, Landkreis Ludwigsburg, ist seit 1. Januar 2004 „Große Kreisstadt“ und darf sich somit „Stadt Remseck am Neckar“ nennen.
In Bayern wurde der Status „Große Kreisstadt“ mit der Gebietsreform 1972 eingeführt. Damals hatte Bayern noch sehr viele kreisfreie Städte, die man in die Landkreise eingliedern wollte. Dennoch wollte man ihnen gewisse Aufgaben überlassen. Es gibt daher auch Städte mit weniger als 30.000 Einwohner, die den Status „Große Kreisstadt“ haben, weil sie vor 1972 kreisfrei waren, z.B. Deggendorf oder Rothenburg ob der Tauber.
In Sachsen wurde der Titel „Große Kreisstadt“ nach 1990 im Zuge der Wiedererrichtung der Länder in Anlehnung an das baden-württembergische Kommunalrecht eingeführt.
Siehe auch: Große selbständige Stadt, Selbständige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, Mittelstadt
Große selbständige Stadt
In
Niedersachsen sind "
Große selbständige Städte" kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie sind in § 10 der Niedersächsischen Gemeindeordnung abschließend aufgezählt. Es handelt sich um die sieben Städte
Celle,
Cuxhaven,
Goslar,
Hameln,
Hildesheim,
Lingen (Ems) und
Lüneburg. Sie haben in der Regel mehr als 50.000 Einwohner und kommen auf Grund ihrer zusätzlichen Aufgaben in weiten Teilen den "kreisfreien Städten" gleich.
Siehe auch: "Selbständige Gemeinde" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt" "Mittelstadt"
Kreisfreie Stadt
Größere Gemeinden - meist sind es
Großstädte oder größere
Mittelstädte - gehören in der Regel
keinem Kreis/
Landkreis an. Man nennt sie daher "
kreisfreie Städte". Sie erledigen alle Aufgaben, die bei kreisangehörigen Gemeinden der jeweilige Landkreis erledigt, in eigener Zuständigkeit. Da diese Städte somit quasi einen eigenständigen "Kreis" bilden, werden sie in
Baden-Württemberg auch als "Stadtkreise" bezeichnet.
Siehe auch: Liste der kreisfreien Städte in Deutschland
Stadtkreis
eine andere Bezeichnung für
kreisfreie Stadt
Stadtstaat
Bezeichnung für die Länder
Berlin und
Hamburg, die jeweils zugleich eine Gemeinde bilden, auch für das Land
Bremen, in dem allerdings neben der Stadtgemeinde Bremen noch die Stadt Bremerhaven besteht.
Bezeichnungen mit allenfalls historischer Bedeutung
Flecken
Eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel "
Flecken" war ursprünglich mit besonderen Rechten, wie etwa dem
Marktrecht, verbunden. Nachdem diese Rechte heute anderweitig geregelt sind, hat die Bezeichnung Flecken faktisch keine Bedeutung mehr. Gemeinden dürfen jedoch nach dem jeweils geltenden Landesrecht (z.B. § 14 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung NGO) ihre überlieferten Bezeichnungen führen. Flecken gibt es vor allem in Niedersachsen (z.B.
Aerzen,
Ahlden an der Aller,
Bücken,
Coppenbrügge,
Dahlenburg,
Diepenau,
Lauenförde,
Liebenau,
Uchte) und Sachsen-Anhalt (z.B.
Apenburg,
Diesdorf). In Schleswig-Holstein gab es den Begriff bis 1932. Damals wurde der letzte Flecken "
Arnis" zur Stadt erhoben.
Siehe auch: Minderstadt, "Freiheit", "Markt, Marktdorf, Marktflecken, Marktgemeinde, Marktort", "Weichbild"
Bergstadt
Eine Stadt, in der
Bergbau betrieben wurde oder wird, durfte sich früher "
Bergstadt" nennen. Diese Bezeichnung kann bis heute beibehalten werden, auch wenn die Stadt kein aktives Bergwerk mehr besitzt. Die Stadt hat dadurch besondere Rechte, insbesondere das
Bergregal. Beispiele für Bergstädte:
Annaberg-Buchholz,
Clausthal-Zellerfeld und
Freiberg (Sachsen).
Einheitsgemeinde
- Umgangssprachlicher Begriff für alle selbständigen Gemeinden, insbesondere für solche Gemeinden, die aus mehreren Ortsteilen bestehen. Bsp.: Die Gemeinden A, B und C wurden zu einer neuen Einheitsgemeinde D vereinigt. Im Saarland auch Großgemeinde (z. B. Gersheim).
- In einigen Bundesländern die offizielle Bezeichnung für alle kreisangehörigen Gemeinden, die nicht Mitglied in einer Verwaltungsgemeinschaft (Bayern), Samtgemeinde (Niedersachsen) bzw. Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) sind. Sie erledigen alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit.
- In Hamburg und Berlin der verfassungsrechtliche Begriff dafür, dass Aufgaben der Kommune und des Landes nicht getrennt sind.
Freiheit
Eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel "Freiheit" war vor allem in
Westfalen üblich, heute jedoch meist nicht mehr verwendet, da sie inzwischen "Stadt" geworden sind, oder in eine andere Stadt/Gemeinde eingemeindet wurden; vgl. "Flecken" und
Minderstadt.
In diese Kategorie könnte auch die Bezeichnung "Freiung" oder "Freyung" fallen, die vor allem in Bayern auftaucht, z. B. "Freiyung Zeil" (auch dürfte die Stadt Freyung im Landkreis Freyung-Grafenau ihren Namen aus dieser alten Bezeichnung herleiten können). In Hessen gibt es darüber hinaus den Ort Freigericht, der ebenfalls in diese Kategorie gehört und in der Zeit der Staufer-Kaiser reichsunmittelbar war.
Landeshauptstadt
Landeshauptstadt ist die offizielle Bezeichnung der
Hauptstädte in den Flächenstaaten (= Bundesländer ohne
Stadtstaaten) der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechende Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen
Gemeindeordnungen bzw.
Kommunalverfassungen.
Landgemeinde, ländliche Gemeinde
Jede Gemeinde, die nicht zugleich Stadt ist.
Kreisstadt
Kreisstadt ist die Bezeichnung für eine Gemeinde, die Sitz der (Land-)Kreisverwaltung sowie gegebenenfalls weiterer zentraler Einrichtungen ist. Besondere Rechte ergeben sich aus dem Titel Kreisstadt grundsätzlich nicht. Falls die Gemeinde, die ein Landratsamt bzw. eine Kreisverwaltung beherbergt, keine Stadtrechte besitzt, ist sie ein
Kreishauptort.
Garmisch-Partenkirchen ist wohl derzeit der einzige Kreishauptort in Deutschland. Früher waren auch in
Niedersachsen Westerstede (
Landkreis Ammerland) und
Wittlage - jetzt Ortsteil der Stadt Bad Essen - und in
Bayern Mallersdorf und
Wegscheid Kreishauptorte.
Markt, Marktdorf, Marktflecken, Marktgemeinde, Marktort
Markt (Marktdorf, Marktort) war ursprünglich eine Bezeichnung für eine Gemeinde die das Recht hatte, Märkte abzuhalten (
Marktrecht). Größere Märkte wurden auch als "Marktflecken" bezeichnet. Diese Gemeinden hatten dann stadtähnliche Rechte (
Minderstadt).
Nachdem das Marktrecht heute anderweitig geregelt ist (grundsätzlich kann jede Gemeinde Märkte abhalten), hat die Bezeichnung "Markt" keine besondere inhaltliche Bedeutung mehr. In Bayern hingegen können größere kreisangehörige Gemeinden auf deren Antrag auch heute noch von der Landesregierung offiziell zum "Markt" erklärt werden. Das bayerische Kommunalrecht unterscheidet insofern bei kreisangehörigen Gemeinden zwischen Städten, Märkten und Gemeinden. Der Begriff "Marktgemeinde" ist in Bayern keine offizielle Bezeichnung für eine Kommune. Es kommt dort aber vor, dass der Begriff "Markt" offizieller Bestandteil des Gemeindenamens ist, z.B. Markt Berolzheim, Markt Bibart, Markt Einersheim, Markt Erlbach, Markt Indersdorf, Markt Nordheim, Markt Rettenbach, Markt Schwaben, Markt Taschendorf, Markt Wald.
Stadt
Eine Gemeinde, welche den Titel "
Stadt" führen darf, ohne dass ihr dadurch sonstige Rechte und Pflichten entstehen.
Früher war die Stadterhebung mit vielen Privilegien (z.B. Marktrecht, das Recht eigene Steuern zu erheben) verbunden. Gemeinden, die den Titel Stadt aus historischer Zeit führen, können ihn auch heute weiter führen. Im Zuge der Gemeindereform konnte es sogar vorkommen, dass der Titel "Stadt" einer früheren Gemeinde auf die neu gebildete Gemeinde "übertragen" wurde (z.B. die Stadt Gochsheim (Baden) schloss sich 1971 mit anderen Gemeinden zur neuen Gemeinde Kraichtal zusammen; die neue Gemeinde darf sich seither "Stadt Kraichtal" nennen). Andererseits konnte es aber auch sein, dass der Titel "Stadt" für die neue Gemeinde keine Anwendung mehr findet, die ehemalige Stadt und heutiger Ortsteil darf diesen Titel jedoch weiter führen (z.B: Gemeinde Wachtendonk in NRW; der Ortsteil Wachtendonk darf sich weiterhin "Stadt Wachtendonk" nennen).
Auch heute können neue Gemeinden von der jeweiligen Landesregierung zu Städten erhoben werden. Meist geschieht dies auf Antrag der jeweiligen Gemeinde. Als Voraussetzung gilt heute i.d.R. das Überschreiten einer bestimmten Einwohnerzahl (etwa 10.000; in NRW 25.000) sowie das Aufweisen eines gewissen "städtischen Gepräges". Einige Gemeinden verzichten bewusst auf die Stadtrechte, vgl. Haßloch (Pfalz).
Weichbild
Weichbild (Vergleiche
niederländisch: wijk) ist eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Die westfälische Variante
Wiegbold bzw.
Wigbold war noch im 20. Jahrhundert gebräuchlich.
Siehe auch: Minderstadt
Bundesstadt
Bundesstadt ist der Titel, den die Stadt
Bonn in Deutschland seit dem 26. April 1994 trägt. Dieser Titel gehört zu den Zugeständnissen an den ehemaligen Regierungssitz nach dem Umzug der Bundesregierung nach Berlin. Mit diesem Titel verbunden sind im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes diverse Privilegien wie der Verbleib einiger ministerialer Erst- und Zweitsitze in der Rheinstadt.
Bonn ist die einzige Stadt Deutschlands, die den Titel "Bundesstadt" führen darf.
Fremdenverkehrsgemeinde, Luftkurort, Erholungsort
Für Gemeinden mit hohem Tourismus gibt es die staatlich vergebenen Prädikatsbezeichnungen:
Fremdenverkehrsgemeinde,
Luftkurort und
Erholungsort.
Großstadt
Alle Städte, die mehr als 100.000 Einwohner haben, dürfen sich "
Großstadt" nennen.
Hafenstadt
Städte, die einen
Hafen haben, nennen sich gelegentlich "
Hafenstadt".
Hansestadt
Städte, die im Mittelalter Mitglied des Städtebundes "
Hanse" waren, nennen sich z.T. bis heute "
Hansestadt". Die bekanntesten sind
Bremen,
Greifswald,
Hamburg,
Lübeck,
Rostock,
Stralsund und
Wismar. Die KFZ-Kennzeichen haben hierbei eine Besonderheit, da sie alle mit
H beginnen (
HB,
HGW,
HH,
HL,
HRO,
HST und
HWI).
Aber auch weniger bekannte Städte entdecken ihre ehemalige Hansetradition und nennen sich heute wieder Hansestadt, wie zum Beispiel Anklam, Breckerfeld oder Demmin.
Im engeren Sinne bezeichnet man mit dem Begriff der Industriestadt einen Ort, der im Zuge der
Industrialisierung im
19. Jahrhundert und Anfang des
20. Jahrhunderts entstand. Der Siedlungzweck war es fast ausschließlich, den Arbeitern und Angestellten einen Wohnbereich in der Nähe ihrer industriellen Arbeitsstätte zu bieten.
Als typische Industriestadt des 20. Jahrhunderts kann man die Städte
Wolfsburg und
Eisenhüttenstadt bezeichnen.
Faktisch sind allerdings fast alle deutschen Großstädte und insbesondere die meisten mittleren Großstädte und die deutschen Halb- und Millionenstädte Industriestädte in dem Sinne, dass sie ihr Wachstum der zunehmenden Industrialisierung Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts verdanken.
Manche Großstädte sind im Bewusstsein einer Mehrheit der deutschen Bevölkerung reine Industriestädte, die ihre Entstehung alleine der Ansiedlung der Schwerindustrie verdanken, obwohl sie, wie beispielsweise Duisburg oder Dortmund, zu den ältesten Städten Deutschlands gehören.
Kurstadt, Kurort, Bad
Gemeinden, die Kureinrichtungen besitzen, nennen sich oftmals
Heilbad,
Kurstadt,
Kurort oder
Luftkurort. Der Zusatz "
Bad" wird von der Regierung verliehen. Zahlreiche Küstengemeinden in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnen sich als
Seebad.
Universitätsstadt
unistadt_erlangen.jpg Erlangen mit Zusatz
Universitätsstadt]]
Städte, die eine
Universität haben, nennen sich gelegentlich
Universitätsstadt. Beispiele (im Ortsschild):
Halle (Saale),
Konstanz,
Mannheim,
Marburg,
Trier,
Ulm oder
Würzburg.
Außerdem lautet die Bahnhofsansage in
Göttingen/
Halle (Saale)/
Oldenburg/
Paderborn immer "Herzlich Willkommen in der Universitätsstadt Göttingen/Halle an der Saale/Oldenburg/Paderborn".
Städte mit
Fachhochschule tragen in Anlehnung daran hin und wieder die Bezeichnung Fachhochschulstadt auf Ortsschildern und in Bahnhofsansagen, so zum Beispiel
Aschaffenburg.
Zu Werbezwecken gewählte Selbstbezeichnungen
Viele Städte verwenden auf Ihrem Ortsschild oder in der Werbung zusätzliche Bezeichnungen zur Charakterisierung. Diese Bezeichnungen haben keine verwaltungsrechtliche Bedeutung. Individuelle Bezeichnungen wie
Goldstadt Pforzheim oder
Reiterstadt Verden sind in dieser Liste nicht aufgeführt.
Siehe auch
Politische Geographie | Kommunalpolitik | Kommunalrecht
Tysklands lokalforvaltning