Gemeinde (schwedisch kommun, daher auch manchmal als Kommune übersetzt) ist die Bezeichnung für eine Verwaltungseinheit in Schweden im Rahmen der Verwaltungsgliederung des Landes. Im Gegensatz zu Gemeinden in Deutschland umfassen sie oft ein flächenmäßig sehr großes Gebiet. Dies zeigt sich schon darin, dass es in ganz Schweden nur 290 Gemeinden gibt. Daher sieht auch ihre Zusammensetzung und ihr Aufgabenbereich etwas anders als bei deutschen Gemeinden aus. Aus verwaltungstechnischer Sicht sind sie den LAU 2 gleichzusetzen.
Die größten Gemeinden gemessen an der Einwohnerzahl waren am 30. Juni 2005 (siehe auch Liste der schwedischen Gemeinden):
Geschichte
Die lokale Selbstverwaltung hat ihre Wurzeln im
Mittelalter. Sie bildete den Ausgangspunkt für die erste schwedische Gemeindeordnung von
1862, in der das Land in ungefähr 2.500 Gemeinden (Städte, Märkte und Landgemeinden) eingeteilt wurde. Eine Modernisierung der kommunalen Verwaltungsstruktur erfolgte in mehreren Schritten zwischen
1952 und
1971, in der die 2.500 Gemeinden zu 278 Großgemeinden zusammengeführt wurden und gleichzeitig die Unterscheidung zwischen verschiedenen Gemeindetypen abgeschafft wurde. Dies geschah vor allem, um den Gemeinden eine ausreichende Bevölkerungsbasis zur Durchführung der kommunalen Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, die im neuen
Grundgesetz zur Regierungsform 1975 zum ersten Mal ausdrücklich erwähnt wurde, zu sichern. Nach der Gemeindereform von
1992 gibt es heute 290 Gemeinden, die in der Regel aus mehreren Ortschaften bestehen und flächenmäßig die Größe deutscher
Bundesländer (wie z.B. Sachsen, Hessen u.a.) erreichen können.
Die administrative Paralleleinteilung in Kirchengemeinden (församling), die bis 1999 bestand, wurde mit der Trennung von Kirche und Staat im Jahr 2000 aufgegeben.
Schon in der Gemeindeordnung von 1862 wurde eine zweite kommunale Ebene eingerichtet, die auch heute noch besteht: der Provinziallandtag (schwed. landsting). Der Provinziallandtag übernimmt kommunale Aufgaben, die die Kraft einzelner Gemeinden übersteigt, vor allem im Bereich der Krankenpflege.
Aufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung
Die kommunale Selbstverwaltung wurde im Grundgesetz zur Regierungsform
1975 festgeschrieben, und deren Kompetenz im Kommunalgesetz von
1992 definiert. Darüber hinaus hat der
Reichstag den Gemeinden durch Gesetzgebung obligatorische Verwaltungsaufgaben auferlegt, wie z.B.
- Kinderbetreuung
- Schulwesen (Grundschulen und Gymnasien)
- Sozialdienst
- Altenpflege
- Betreuung und Fürsorge physisch und psychisch behinderter Menschen
- Städteplanung und Bauwesen
- Rettungsdienst, Brandschutz und Zivilschutz
- Umwelt- und Gesundheitsschutz
- technische Infrastruktur (Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, kommunaler Straßenbau und ~instandhaltung u.a.)
Zur besseren Bewältigung gewisser Aufgaben können Gemeinden einen Kommunalverband (schwed.
kommunalförbund) bilden, in dem eine regional begrenzte, kommunale Zusammenarbeit (z.B. für das Schulwesen) besteht.
Gemeindeorganisation
Jede Gemeinde hat ein vom Volk gewähltes Beschlussorgan, den Gemeinderat (schwed.
kommunfullmäktige). Der Gemeinderat wird alle vier Jahre bei allgemeinen Wahlen gleichzeitig mit dem Provinziallandtag und dem Reichstag nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Der Gemeinderat wählt den Gemeindevorstand (schwed.
kommunstyrelse) und dessen Vorsitzenden (schwed.
kommunalråd).
Wie die Gemeinde ihre Arbeit organisiert, ist ihr gemäß dem neuen Kommunalgesetz selbst überlassen. Auf jeden Fall ist die Gemeindeverwaltung in Ausschüssen (schwed. nämnd) organisiert, die heutzutage – je nach Gemeinde - drei verschiedenen Modellen folgen:
- dem Sektorenmodell, bei dem die Ausschüsse die einzelnen Sektoren der Gemeindeverwaltung widerspiegeln (z.b. Schulausschuss, Sozialausschuss, Bauausschuss u.a.),
- dem territorialen Modell, bei dem die Gemeinde ihr Gebiet in Gemeindebezirke einteilt und für diese eigene Ausschüsse einsetzt,
- dem Besteller-Ausführer Modell, bei dem die Gemeindetätigkeit nach Bestellern und Ausführern nach einem marktwirtschaftlichen Prinzip organisiert wird.
Vor allem das letztere Modell hat zur Ausgliederung von gewissen Dienstleistungen in gemeindeeigene Aktiengesellschaften geführt.
Gemeindehaushalt
Die Aufgaben der Gemeinde werden zu mehr als der Hälfte durch die Erhebung von kommunalen
Einkommenssteuern finanziert. Im Jahr
2006 betrug der höchste Steuersatz für die kommunale Einkommenssteuer für Gemeinden und Provinziallandtage 34,24% (Gemeinde
Dals-Ed) und der niedrigste 28,89% (Gemeinde
Vellinge). Darüber hinaus bekommen die Gemeinden staatliche Zuschüsse (z.B. Lastenausgleich) und erheben Abgaben für gewisse Dienstleistungen.
Auf der Ausgabenseite sind die größten Bereiche das Schulwesen (28% der Bruttokosten), Altenpflege und Betreuung von Behinderten (27%) und die Kinderbetreuung (13%).
Kommunale Interessensvertretung
Seit
1968 sind die schwedischen Gemeinden im Schwedischen Gemeindeverband (schwed.
kommunförbundet) organisiert, der ihre Interessen v.a. gegenüber dem Staat vertreten soll. Neben ihrer Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit und der Beteiligung am Gesetzgebungsprozess als Gutachter bieten sie ihren Mitgliedern auch ein umfassendes Service (z.B. Beratung in juridischen, wirtschaftlichen und administrativen Fragen ua.)
Siehe auch
Gemeinde (Schweden)
Politische Geographie | Municipalities of Sweden | Kommun