Die Gemeinde in Österreich ist die kleinste sich selbstverwaltende Einheit. Rechtlich besteht kein Unterschied zwischen kleinen und großen Gemeinden. Eine Gemeinde kann auch aus mehreren Katastralgemeinden bestehen. Aber auch mehrere kleinere Orte, die keine eigenen Katastralgemeinden sind, können zu einer Gemeinde zusammengeschlossen sein. Als Synonym bezeichnet man die Gemeinde auch als Kommune, aus verwaltungstechnischer Sicht ist sie der LAU 2 gleichzusetzen. Vor allem spricht man von kommunalen Einrichtungen oder Kommunalsteuern.
Die Verwaltung wird auch als Gemeindeverwaltungsbehörde bezeichnet. Die Aufgaben einer Gemeindeverwaltung werden in der österreichischen Bundesverfassung und in den jeweiligen Gemeindeordnungen, die Landesgesetze sind, geregelt.
Dabei wird in gesetzliche und freiwillige Aufgaben einer Gemeinde unterschieden.
(Diese Aufzählung der Aufgaben ist nur ein Auszug)
Um manche Aufgaben effizienter durchführen zu können, können sich Gemeinden freiwillig zu Gemeindeverbänden zusammenzuschließen. Das geschieht oft im Schulwesen (Schulgemeinde) oder im Abwasserwesen zu Abwasserverbänden. Auch zum Staatsbürgerschaftsverband schließen sich meist die Gemeinden zusammen.
Zusätzliche Rechte, aber auch Pflichten haben Statutarstädte.
Die Organe der Gemeinde sind:
Wenn auch üblicherweise die Form der Gemeinde von der Einwohneranzahl abhängt, so ist das nicht unbedingt eine Bedingung. So gibt es Marktgemeinden mit ca. 15.000 Einwohnern, aber auch kleinere Städte.
Die Vertretung der Gemeinden gegenüber dem Land und dem Bund ist der Gemeindebund, bzw. bei den Städten der Städtebund
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden in Österreich in verschiedenen Bundesländern Gemeindereformen durchgeführt, bei denen meist Gemeinden zusammengelegt wurden. Die Gemeinden erhielten meist den Namen der größten Katastralgemeinde, aber auch neue Gemeindenamen entstanden. Die Katastralgemeinden behielten meist ihren alten Namen. Diese Zusammenlegungen sind aber immer wieder auf Widerstand in der Bevölkerung gestoßen, weil die Bevölkerungsstrukturen nicht zusammen passten oder manche Katastralgemeinden sich benachteiligt fühlten. So wurden manche zusammengelegten Gemeinden auch nach Jahrzehnten wieder geteilt. Es gibt aber auch nach wie vor Kleinstgemeinden mit unter 100 Einwohnern, z.B. im Bezirk Gänserndorf.
Aber auch bei den Schreibweisen gibt es Eigenheiten. So können die Schreibweisen in den Registern der jeweiligen Landesregierung von den geografischen Schreibweisen vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen leicht differieren. Beispielsweise Bindestriche, werden einmal weggelassen, im anderen Fall hinzugefügt, das selbe gilt für Präfixe wie St. und Sankt. Auch die s-Schreibweise kann differieren, so dass ein Ortsname einmal mit ß, das andere mit ss geschrieben wird.
Siehe auch:
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"Gemeinde (Österreich)".
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