Eine Gelegenheitsgesellschaft besteht aus mehreren Unternehmen, die einen oder mehrere Aufträge auf gemeinsame Rechnung durchführen. In den meisten Fällen werden diese Gelegenheitsgesellschaften als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt.
Den dort tätigen Bauunternehmen obliegt oft die Gesamtfertigstellung eines Bauvorhabens. Da in einem solchen Fall neben den reinen Bauarbeiten auch andere Arbeiten anfallen, die von einem Bauunternehmen nicht ausgeführt werden können, wie zum Beispiel die Installation der Elektrik, des Wassers- und Abwassers, der Lüftungs- und Klimaanlage usw. ist das verantwortliche Bauunternehmen gezwungen, für diese Installationen andere Unternehmen zu verpflichten.
Innerhalb der Arbeitsgemeinschaften wird zwischen echten und unechten unterschieden. Eine echte Arbeitsgemeinschaft stellt sich dem Auftraggeber als Außengesellschaft dar. Nur zwischen ihr und dem Auftraggeber besteht eine direkte Vertragsbeziehung. In der Praxis hat sich auch die Form der unechten Arbeitsgemeinschaft entwickelt. Sie tritt immer als Innengesellschaft auf. Hierbei gibt es zwei weitere Versionen:
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"Gelegenheitsgesellschaft".
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