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Als geldwerten Vorteil bezeichnet man Einnahmen, die nicht aus Geld bestehen.

Beispiele:

  • Waren, die ein Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses billiger oder unentgeltlich erhält.
  • Eine Wohnung, die einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt überlassen wird.
  • Die Differenz zwischen aktuellem Kurswert und Basiswert einer Aktie beim Ausüben von Aktienoptionen, die dem Arbeitnehmer gewährt wurden.

Ein geldwerter Vorteil gehört grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Siehe aber Rabattfreibetrag!

Am häufigsten entsteht ein geldwerter Vorteil durch Überlassung eines Firmenautos (PKW-Gestellung) an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung oder die Abgabe von verbilligtem Kantinenessen.

Weblinks

Steuerrecht

 

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