Als geldwerten Vorteil bezeichnet man Einnahmen, die nicht aus Geld bestehen.
Beispiele:
Ein geldwerter Vorteil gehört grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Siehe aber Rabattfreibetrag!
Am häufigsten entsteht ein geldwerter Vorteil durch Überlassung eines Firmenautos (PKW-Gestellung) an einen Arbeitnehmer zur privaten Nutzung oder die Abgabe von verbilligtem Kantinenessen.
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"Geldwerter Vorteil".
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