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Unter einer Geldanlage (engl. financial investment) versteht man die Investition von Geldbeträgen. Ziel ist es im Idealfall einen Wertzuwachs oder einen Ertrag zu erwirtschaften, mindestens aber den realen Wert zu erhalten. Durch Sparen werden die notwendigen Gelder für eine Geldanlage bereitgestellt. Zum Ge- oder Verbrauch erworbene Güter werden nicht als Geldanlage gezählt. Die Geldanlage schließt auch die Kapitalanlage mit ein.

Die Geldanlage kann

  • durch Direktinvestition bei einem vertrauenswürdigen Geschäftspartner
  • bei einer Bank durch den Erwerb von Sparprodukten
  • auf dem Kapitalmarkt durch der Erwerb von Aktien oder Obligationen erfolgen.

Durch die Anlage verzichtet der Kapitalgeber auf die unmittelbare Nutznießung (z. B. Konsum) seines Kapitals. Für diesen Verzicht wird er vom Kapitalnehmer mit einer Rendite in der Mindesthöhe des derzeit am Kapitalmarkt gültigen risikolosen Zinssatzes entschädigt. Wenn der Schuldner nicht die höchste Bonität aufweisen kann, bekommt der Kapitalgeber einen weiteren Zinszuschlag für die Abgeltung von schuldnerbedingten Risiken wie z. B. mögliche künftige Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Geldnehmers, oder Unsicherheit bezüglich der Höhe künftiger Kapitalrückflüsse (z. B. bei Dividenden). Da die Zinsrisiken mit der Laufzeit der Kapitalanlage wachsen, wird der Kapitalgeber für eine längere Laufzeit auch ein höherer risikolosen Zinssatzes verlangen, als bei einer nur kurzfristigen Geldanlage. Für einen gegebenen Zeitpunkt bilden die unterschiedlichen Zinssätze für unterschiedliche Laufzeiten die Zinsstrukturkurve.

Ziele der Geldanlage


Eine Geldanlage kann die folgenden Ziele verfolgen:

  • geringes Risiko: Die Geldanlage sollte möglichst sicher sein, das heißt die Wertschwankungen und die Wahrscheinlichkeit des Verlustes des eingesetzten Kapitals sollten minimiert werden.
  • hohe Rendite: Die Geldanlage sollte einen möglichst hohen Ertrag innerhalb einer bestimmten Periode abwerfen.
  • hohe Liquidität: Die Geldanlage sollte möglichst schnell wieder zu Geld gemacht (das heißt im Allgemeinen verkauft) werden können. (siehe auch Fungibilität)

Diese Ziele verhalten sich zueinander konkurrierend, das heißt es können nicht alle Ziele vollständig erfüllt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von dem Dilemma des Magischen Dreiecks der Geldanlage. Zusätzlich rückt bei vielen Anlegern auch die steuerliche Situation zunehmend in den Fokus, das heißt der Einfluss der Steuer auf die gewählte Anlageform. Bei privaten Anlegern ist dementsprechend die Rendite nach Steuern ausschlaggebend, da Kapitaleinkünfte einkommensteuerpflichtig sind. Aktien unterliegen zum Beispiel dem Halbeinkünfteverfahren, während Fonds bei unterjährigen Verkäufen zu 100% steuerpflichtig sind.

Beispiele für Formen der Geldanlage


Spareinlagen: Standardvertrag

Bei Spareinlagen handelt es sich meistens um das so genannte „normale“ Sparkonto, bei dem es keiner besonderen Vereinbarung mit der Sparkasse bzw. Bank über die Laufzeit bedarf.

Verzinsung: Die Zinsen liegen in der Regel zwischen 0,5% und 2%.

Verfügbarkeit: Pro Kalendermonat können bis zu 2.000 Euro abgehoben werden. Will der Sparer höhere Beträge abheben, so muss er 3 Monate vorher kündigen, das heißt seiner Bank oder Sparkasse mitteilen, dass er in drei Monaten z. B. 8.000,00 Euro abheben will. Wenn er die Kündigungsfrist nicht einhalten kann, so wird man ihm dennoch den gewünschten Betrag auszahlen, er muss dann mit einem geringfügigen Zinsabzug, dem so genannten Vorschusszins, rechnen.

Spareinlagen: Kündigungsfrist über 3 Monate

Verzinsung: der Zinssatz für diese Spareinlagen ist höher als für das „normale“ Sparbuch. Je länger die vereinbarte Kündigungsfrist, desto höher ist der erzielte Zins.

Verfügbarkeit: üblich bei Spareinlagen sind Kündigungsfristen von einem oder von vier Jahren; möglich sind auch andere Vereinbarungen. Dabei ist zu beachten, dass nach den gesetzlichen Vorschriften für die Kündigung eine Wartefrist von 6 Monaten nach der Einzahlung gilt. Üblicherweise wird auch für prämienbegünstigte und vermögenswirksame Spareinlagen in Anbetracht der längeren Laufzeit ein höherer Zinssatz als bei gesetzlicher Kündigungsfrist gezahlt.

Sparbriefe

Wer einen Geldbetrag für einen Zeitraum zwischen 4 und 6 Jahren zurücklegen möchte, kann einen Sparkassenbrief über einen beliebig hohen Betrag (Mindestbetrag: 50€) erwerben. Der Sparkassenbrief ist ein Wertpapier, in dem eine Forderung gegenüber der Sparkasse verbrieft ist.

Verzinsung: Sparkassenbriefe bringen in der Regel einen höheren Zins ein als die Geldanlage auf einem Sparbuch. Im Gegensatz zu diesem steht der Zinssatz für die gesamte vereinbarte Laufzeit fest. Für die Verzinsung gibt es zwei Möglichkeiten: Der Käufer zahlt den Nennwert ein und erhält die vereinbarten Zinsen jährlich oder halbjährlich ausgezahlt oder gutgeschrieben ähnlich wie bei einem Sparkassenbuch. Daneben gibt es den so genannten „abgezinsten“ Sparkassenbrief, bei dem der Käufer nur den Nennwert abzüglich der Zinsen zahlt, die während der Laufzeit anfallen.

Verfügbarkeit: über den Gegenwert eines Sparkassenbriefes kann erst nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit verfügt werden. Braucht der Käufer das Geld jedoch früher, so kann er den Sparkassenbrief beleihen lassen und von der Sparkasse einen Kredit in entsprechender Höhe bekommen.

Bausparen

Mit dieser Anlageform verbindet der Sparer das Ziel, Wohnungs- oder Hauseigentum zu erwerben oder bereits vorhandenes Eigentum zu verbessern. Wer einen Bausparvertrag abschließt, hat nach dem Ansparen eines Teiles der Bausparsumme (40%) und nach Ablauf einer Mindestfrist (18 Monate) Anspruch auf ein unkündbares zinsgünstiges Bauspardarlehen. Die Höhe des Darlehens entspricht dem unterschiedlichen Betrag zwischen der Bausparsumme (über die der Vertrag abgeschlossen wird) und dem Sparguthaben zum Zeitpunkt der Zuteilung. Während die Guthabenzinsen auf einem Bausparkonto vergleichsweise gering sind, sind es die Zinsen für das Darlehen ebenfalls. Wird das Darlehen nicht in Anspruch genommen, der Bausparvertrag also lediglich zum Ansparen verwandt, bessern viele Bausparkassen den Guthabenzins nachträglich auf. Siehe: Kollektives Bausparen

Festverzinsliche Wertpapiere

Durch die Ausgabe festverzinslicher Wertpapiere, die die Kreditinstitute zum Kauf anbieten, werden Mittel für größere Vorhaben (Investitionen) aufgebracht. Genannt seien hier Pfandbriefe, mit denen Gelder für den Wohnungsbau beschafft werden können; Kommunalobligationen, Anleihen von Bund, Bundesbahnen und Bundespost, um Mittel z. B. für die Erschließung von Gewerbegebieten, Kanalbau, Ausbau des Verkehrs- und Fernsprechnetzes zu bekommen.

Verzinsung: Die Durchschnittsverzinsung von festverzinslichen Wertpapieren kann z. B. bei 5-6 Prozent liegen. Sie richtet sich nach der Lage am Kapitalmarkt (Börse).

Verfügbarkeit: festverzinsliche Wertpapiere haben bestimmte Laufzeiten, die im allgemeinen zwischen 5 und 10 Jahren liegen. Nach dieser Zeit werden die Papiere zum Nennwert, das heißt dem aufgedruckten Betrag, zurückgezahlt. Wer die Wertpapiere vor dem vorgesehenen Rückzahlungstermin in Geld umwandeln möchte, kann sie jederzeit über ein Kreditinstitut an der Börse verkaufen. Dann ist allerdings nicht garantiert, dass er den Ausgabekurs erhält (der meistens unter 100%, das heißt unter dem Nennwert liegt), sondern bezahlt wird der jeweilige Tageskurs, der an der Börse festgestellt wird. Der Tageskurs kann über oder unter dem Ausgabekurs liegen. So sinken Wertpapiere im Kurs, wenn ihre Verzinsung niedriger als die der neu ausgegebenen liegt. Sie können im umgekehrten Fall – wenn der Zins am Kapitalmarkt sinkt – aber auch steigen.

Aktien

Eine Aktie verbrieft in Höhe ihres Nennwertes ein Anteilsrecht am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Aktien werden an Wertpapierbörsen zum Kurswert, der sich aus Angebot und Nachfrage ergibt, gehandelt.

Verzinsung: Aktien verbriefen einen Anteil am Gewinn (Dividendenrecht). Die Höhe ergibt sich aus dem Dividendensatz, der sich auf den Nennwert bezieht. Er ist abhängig von der Gewinnsituation.

Verfügbarkeit: Aktien können in der Regel jederzeit gekauft und verkauft werden. Dabei können sich Kursverluste oder Kursgewinne ergeben.

Investmentzertifikate

Investmentgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften) kaufen Wertpapiere unterschiedlicher Art, z. B. Aktien und Pfandbriefe. Sie bilden zusammen ein Sondervermögen, auch Fonds genannt. Wer einen Investmentanteil kauft, besitzt ein Miteigentumsrecht zu Bruchteilen an diesem Sondervermögen. Dessen Wert richtet sich nach den Tageskursen der Wertpapiere, die im Fonds enthalten sind. Dem Investmentsparen liegt das Prinzip der Risikostreuung zugrunde. Wenn die Kurse bestimmter Papiere eines Fonds sinken, so kann das durch Kurssteigerungen bei anderen Papieren ausgeglichen werden.

Verzinsung: (=Ausschüttung) Erträge, z. B. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus dem Fondsvermögen, können jährlich an die Inhaber der Anteile verteilt werden. Die Höhe der „Ausschüttungen“ richtet sich nach dem Ertrag der im Fonds enthaltenen Wertpapiere bzw. der Grundstücke bei den Immobilienfonds. Die Höhe der Verzinsung kann man berechnen, indem man den prozentualen Anteil der Ausschüttung am Preis des Anteilscheins ermittelt.

Verfügbarkeit: Investmentanteile haben keine festen Laufzeiten. Wer sein Geld zurückhaben möchte, kann die Anteile über sein Kreditinstitut verkaufen. Von der Entwicklung des Wertes der im Fonds enthaltenen Wertpapiere bzw. Immobilien hängt es ab, ob beim Verkauf eines Anteils mehr oder weniger erlöst wird als beim Kauf dafür ausgegeben wurde.

Siehe auch


Investitionsstile


  • Security Selection (Wahl eines Einzelinstruments)
  • Security Selection und Asset Allocation
  • Security Selection, Group Selection (Aktien versus Anleihen) und Asset Allocation

Bankwesen

 

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