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Unter einer gelben Autobahn versteht man in Deutschland umgangssprachlich eine Bundes- oder Landstraße, die nicht als Autobahn beschildert ist, jedoch baulich getrennte Richtungsfahrbahnen aufweist und somit einer Autobahn ähnelt. Teilweise sind diese Strecken zusätzlich als Kraftfahrstraße ausgewiesen, so dass ähnliche Vorschriften gelten wie auf Autobahnen. In einigen Fällen wie z. B. der B 6n oder der B 17 gibt es baulich keinen erkennbaren Unterschied, außer dass die Beschilderung gelb-schwarz statt blau-weiß ist.

Mögliche Gründe für gelbe Autobahnen


  • Der Ausbaustandard liegt deutlich unter dem einer Autobahn (zu schmaler Mittelstreifen, enge Kurvenradien, kein Seitenstreifen, plangleiche Kreuzungen...).

  • Die Straße ist Fortsetzung einer überregionalen Autobahn und erfüllt am Endstück nur noch untergeordnete Zwecke (zum Beispiel die Hüttentalstraße in Siegen).

  • Es handelt sich um ein bereits gebautes Teilstück einer wieder aufgegebenen Autobahnplanung.

Tempolimits


Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gilt auf einer gelben Autobahn nicht unbedingt ein Tempolimit für Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Sofern eine Straße über baulich getrennte Richtungsfahrbahnen oder zwei markierte Fahrspuren pro Richtung verfügt, gilt keine Geschwindigkeitsbeschränkung für PKW unter 3,5 Tonnen, es sei denn dass eine solche ausdrücklich angeordnet worden ist. Für PKW bis 3,5 Tonnen gilt genau wie auf der Autobahn eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. (vgl. (3)2.c StVO)

Für LKW besteht auf gelben Autobahnen ein Tempolimit von 80 km/h, sofern diese als Kraftfahrstraßen beschildert sind, ansonsten gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von lediglich 60 km/h.

Straße

 

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