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Ein Gelübde (von althochdeutsch gilubida: geloben) ist ein feierliches abgelegtes Versprechen, sich an eine Regel zu halten.

In der Schweiz ist ein Gelübde die weltliche Form eines Eides oder Schwurs, d.h. ein feierliches Versprechen ohne Anrufung Gottes; siehe auch Vereidigung (Schweiz).

In Deutschland bezeichnet man zum Beispiel die Treuebekundung von Soldaten als Gelöbnis. In Österreich heißt derselbe Akt Angelobung.

Im Bereich der katholischen Kirche ist ein Gelübde oder Profess ein überlegtes und freies, Gott dargebrachtes Versprechen, das sich auf ein höheres Gut beziehen und möglich sein muss. Es kann differenziert werden zwischen einem öffentlichen, d. h. im Namen der Kirche entgegen genommenen, Gelübde (z. B. bei Ordensgemeinschaften) und rein privaten Gelübden. In der Regel handelt es sich um ein Ordensgelübde oder ein Versprechen der Evangelischen Räte.

Siehe auch


Literatur


  • Günter Lanczkowski, Horst Dietrich Preuß, Hayim Goren Perelmuter, Karl Suso Frank u.a.: Gelübde I. Religionsgeschichtlich II. Altes Testament III. Judentum IV. Katholische Überlieferung und Lehre V. Reformationszeit VI. Ethisch VII. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 12 (1984), S. 300-316 (umfassender wiss. Überblick)

Religion

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