Ein Geländer ist eine Absturzsicherung oder ein Personenführungselement.
Man findet Geländer an
Geländer können von Architekten und Designern als besonders gestaltetes Element eingesetzt werden. Form und Gestaltung der Geländer haben dann einen prägenden Einfluss auf den Gesamteindruck, den ein Gebäude oder eine Anlage (ebenso auch ein Park, ein Schiff, eine Maschine usw.) bietet.
Die Form der Geländer ist in Deutschland in einer DIN-Norm, in den Landesbauordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) geregelt. Treppengeländer müssen mindestens 90 cm hoch sein (in Arbeitsstätten 100 cm, bei Absturzhöhen von mehr als 12 m mindestens 110 cm). Der horizontale Abschluss wird meist als Handlauf bezeichnet. Der Handlauf ist fest auf den senkrechten Geländerpfosten montiert. Zwischen den Geländerpfosten und dem Handlauf befinden sich die Füllungen (Platten, Glas, Lochblech, Draht, Seile oder andere Muster und Materialien) oder Stäbe senkrecht (mit maximal 12 cm Stababstand) oder ein bis zwei horizontale Leisten (mit maximal 50 cm Abstand) und eine Fußleiste. Die Geländerkonstruktionen erhalten in der Regel Wärmedehnungsausgleiche, die auch die Montagestöße darstellen. Brückengeländer haben zum Teil im Handlauf ein Stahlseil als Haltesicherung für Fahrzeuge für eventuelle Unfälle.
In der Fachsprache der Statiker (Tragwerksplaner) entspricht die Geländerhöhe der Kragarmlänge. Die Belastung wird im Normalfall in Handlaufhöhe horizontal mit 100 kg je laufendem Meter angesetzt.
Die wirklich erforderlichen Materialstärken und Größen der Verbindungsmittel für die Geländer berechnet üblicherweise der Ingenieur für Tragwerksplannung, wenngleich etliche Geländer auch ohne statische Berechnung durch Bauschlosser, Zimmerleute, Tischler oder andere Handwerker oder Designer etc., errichtet werden. Für Geländer aus dem Katalog brauchen normalerweise keine neuen statischen Berechnungen erstellt werden, wenn eine Typenstatik erstellt wurde und diese vom Prüfstatiker geprüft und zur Ausführung freigegeben wurde.
Bei älteren Geländern muss man davon abraten, sich (in Gruppen) an das Geländer anzulehnen, da sich meistens nur schwer einschätzen lässt, wie weit im Bereich der Geländerpfosteneinspannung das Material geschwächt ist. Abnutzung entsteht durch Alterung (Korrosion bei Stahl, Verfaulen bei Holz, Versprödung bei Kunststoffen), durch Belastung und durch sonstige Einflüsse. Wenn sich bei Balkongeländern aus Metall im Bereich Geländerpfosteneinspannung Probleme einstellen, kann man diese durch seitliche Befestigungen oder (noch besser) durch Maßnahmen an den Balkonunterseiten in den Griff bekommen.
Bei Brücken (ebenso wie bei einigen anderen Bauwerken) schreibt die DIN 1076 jährliche Standsicherheits-Prüfungen vor. Dazu gehört immer auch die Überprüfung der Geländer.
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