Der Begriff geistige Behinderung bezeichnet einen andauernden Zustand deutlich unterdurchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten eines Menschen sowie damit verbundene Einschränkungen seines affektiven Verhaltens.
Eine eindeutige und allgemein akzeptierte Definition ist jedoch schwierig. Medizinisch orientierte Definitionen sprechen von einer Minderung oder Herabsetzung der maximal erreichbaren Intelligenz. So bezeichnet auch die International Classification of Diseases (ICD-10) dieses Phänomen als Intelligenzminderung (F70-79). Demnach lässt sich - rein auf die Intelligenz bezogen - eine geistige Behinderung quasi als Steigerung und Erweiterung der Lernbehinderung verstehen. In anderen Definitionen rückt statt der Intelligenz eher die Interaktion des betroffenen Menschen mit seiner Umwelt in den Blick.
Der alters- oder krankheitsbedingte Verlust einmal besessener Fähigkeiten (und damit auch der Intelligenz) wird als Demenz bezeichnet.
In der veralteten Fachsprache wurden früher für unterschiedliche Ausprägung einer Geistigen Behinderung die Bezeichnungen Schwachsinn, Debilität, Imbezillität und Idiotie verwendet. Diese sind mittlerweile vollständig aus der Fachsprache verschwunden. Allerdings leiten sich aus ihnen heute noch allgemein gebräuchliche Schimpfwörter ab. Schwachsinn findet sich außerdem noch im Strafgesetzbuch (StGB) der Bundesrepublik Deutschland (§ 20 StGB "Schuldunfähigkeit wegen seelischen Störungen").
Auch der Sprachgebrauch im Umgang mit Menschen, die diese Behinderung haben, hat sich deutlich gewandelt. So wurde in den 1960er Jahren noch von „geistig Behinderten“ oder „Schwachsinnigen“ gesprochen. Da diese Formulierungen jedoch die Behinderung vor dem Menschen betonen und diesen damit stigmatisieren, wurde später vom „Menschen mit geistiger Behinderung“ gesprochen. Damit wird der Mensch in den Vordergrund gestellt und die geistige Behinderung ist eine von vielen Eigenschaften.
Auch Sichtweisen, die eine Behinderung als soziale und weniger als personale Kategorie ansehen, haben die Sichtweise von geistiger Behinderung gewandelt. So unterscheidet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2001 zwischen der ursächlichen Schädigung, der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Aktivität, der Beeinträchtigung der Teilhabe in einem Lebensbereich oder einer Lebenssituation, sowie den Umfeldfaktoren in der physikalischen, sozialen und einstellungsbezogenen Umwelt. Damit muss eine Schädigung oder eine Aktivitätsbeeinträchtigung nicht zwingend zu einer sozialen Beeinträchtigung und damit Behinderung führen.
In den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz von 1994 und 1998 wird vom Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als Zielgebiet der Sonderpädagogen gesprochen. Als Bezeichnung für entsprechende Schüler wird weiterhin Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung verwendet; es tauchen jedoch vereinzelt schon Bezeichnungen auf wie Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung oder Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Bereich ganzheitliche Entwicklung.
Von einigen Autoren und zunehmend auch Vertretern verschiedener pädagogischer Richtungen wie Sonderpädagogik, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik wird der Begriff kognitive Behinderung bevorzugt.
Ist die Durchführung eines Intelligenztests zum Beispiel wegen einer körperlichen Behinderung oder einer Verhaltensstörung nicht möglich, werden andere Tests durchgeführt (zum Beispiel selbstständiges Essen und Trinken, Arbeitsproben, selbstständiges Ankleiden).
Die Zuschreibung einer geistigen Behinderung anhand einer Intelligenzmessung ist heute sehr umstritten. Mittlerweile ist sie einer individuellen Einzelfallbeschreibung im Rahmen einer systemischen Analyse der Mensch-Umfeld-Verhältnisse gewichen.
Einige Krankheits- oder Behinderungsbilder ähneln oberflächlich der geistigen Behinderung, sind jedoch im Sinne einer Differentialdiagnose von ihr zu unterscheiden. Das ist zum Beispiel der frühkindliche Autismus, die psycho-soziale Deprivation (auch Deprivationssyndrom oder Hospitalismus), die Demenz oder auch hirnorganische Krankheiten. Auch die so genannte Pseudodebilität (auch: Pseudodemenz, beim Erwachsenen Ganser-Syndrom) ist von der geistigen Behinderung zu unterscheiden, denn hier ist der Intelligenzmangel nur vorgetäuscht. Die hauptsächlichen Unterscheidungen bestehen darin, dass die geistige Behinderung von Anfang an besteht, dass keine Wahnsymptome vorhanden sind und dass das Sozialverhalten nicht autistisch ist.
Eine geistige Behinderung ist häufig mit anderen Besonderheiten verbunden (z.B. Autismus, Fehlbildungen des Gehirns, Lernstörungen, Beeinträchtigung der Motorik und der Sprache). Sie beeinflusst nicht die Fähigkeit, Gefühle zu empfinden wie z. B. Freude, Wut oder Leid (vgl. kognitive Behinderung), jedoch zum Teil die Fähigkeit, mit diesen Gefühlen umzugehen und sie (lautsprachlich) zu kommunizieren.
Die Lebenserwartung von Menschen mit einer geistigen Behinderung ist in der Regel nicht geringer als die von Menschen ohne eine geistige Behinderung. Bei einigen Syndromen gehen geistige Behinderungen jedoch mit zum Teil schwer wiegenden Beeinträchtigungen im körperlich-organischen Bereich einher, die sich teils nur im Einzelfall, teils jedoch auch generell (behinderungsspezifisch) negativ auf die Lebenserwartung auswirken.
Unter den exogenen Faktoren werden erworbene cerebralen Schädigungen (z. B. durch Unfall, Sauerstoffmangel während der Geburt, Gehirnentzündung / Hirnhautentzündungoder Alkoholkonsum während der Schwangerschaft, Strahlung) zusammen gefasst.
Eindeutige Ursachenzuschreibungen sind mitunter schwierig, manchmal unmöglich. In vielen Fällen sind sie in Form einer „Schuldzuschreibung“ auch für eine rechtzeitige Förderung eher hinderlich und kontraproduktiv.
Selbstverständlich stehen ihnen im entsprechenden Alter Kindergärten offen; mancherorts gibt es integrative Einrichtungen oder spezielle Sonderkindergärten.
Da in Deutschland das Schulrecht eine Pflicht zum Besuch einer Schule für alle Kinder und Jugendlichen vorsieht, beträgt die Schulpflichtzeit auch bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung insgesamt zwölf Jahre (inklusive Berufsschulstufe). Diese Zeit kann jedoch aufgrund besonderer Umstände (z. B. noch zu erwartender Leistungsentfaltungen) um mehrere Jahre verlängert werden.
Sprach man bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts Menschen mit einer geistigen Behinderung noch weitgehend die Fähigkeit zur Bildung ab, so entstanden im Laufe der Jahre ab etwa 1960 mehr und mehr spezielle Sonderschulen. Die traditionelle Bezeichnung der Sonderschule für geistig Behinderte wird in den einzelnen Bundesländern mittlerweile durch andere Bezeichnungen abgelöst. Spätestens seit den 1990er Jahren bemüht man sich um eine schulische Integration auch von Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung: sie besuchen Regelschulen.
Im Zuge der Integrationsbewegung ist auch eine Erwachsenenbildung für Menschen mit einer geistigen Behinderung vielerorts Realität geworden.
Im Bereich der Pädagogik kümmert sich die Geistigbehindertenpädagogik als Teilgebiet der Sonderpädagogik oder auch Heilpädagogik wissenschaftlich um die Belange von Menschen mit einer geistigen Behinderung .
Spätestens mit der Gründung von speziellen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) seit den 1960er Jahren gab es flächendeckend in Deutschland entsprechende Arbeitsplätze des zweiten Arbeitsmarktes. Zunehmend arbeiten Menschen mit einer geistigen Behinderung auch in „normalen“ Arbeitsstellen des ersten Arbeitsmarktes oder in Integrationsbetrieben.
Menschen mit geistiger Behinderung werden heute in der Regel nicht mehr in Anstalten oder Krankenhäusern untergebracht, was früher zur Ausgrenzung und regelmäßig zu Hospitalismus führte. Moderne Wohnformen sollen nur die jeweils notwendige Unterstützung bieten und die Autonomie fördern. Die Möglichkeiten umfassen das betreute Wohnen in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft, das Wohnheim mit individueller Betreuung und Assistenz, das Wohnen in Pflegefamilien (Beispiel: Geel) oder in integrativen Dörfern (Beispiel: evangelische Stiftung Alsterdorf in Hamburg).
Während die Aufnahme einer Arbeitsstelle in der Regel nach der Schule erfolgt, verbleiben viele junge Erwachsene noch für viele Jahre in ihrer Ursprungsfamilie.
Eine Schuldfähigkeit im Strafrecht, eine Deliktsfähigkeit im Zivilrecht oder eine Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im Verwaltungsrecht wird allerdings Menschen mit geistiger Behinderung häufig abgesprochen. Entsprechende Regelungen enthalten §§19-21 StGB, §§104–113 BGB und §§827-832 BGB.
Problemstellung
Es ist erwiesen, dass mit einer geistigen Behinderung psychische Störungen bzw. psychische Krankheitsbilder meist einher gehen. Aus Studien von englischen Autoren wie Rutter 1970, Corbett 1979, 1985, Ineichen 1984 und Reid 1980,1985 geht hervor, dass psychische Störungen bei geistig behinderten Kindern und Erwachsenen 4-5 mal häufiger auftreten als in der Normalbevölkerung. Auch weitere Untersuchung in anderen Ländern bestätigen eine hohe Vorkommensrate psychischer Erkrankungen bei geistig Behinderten.
Erklärungsmodelle von psychischen Störungen bei geistig Behinderten
Die Entstehung besonderer psychischer Probleme geistig Behinderter wird entwicklungspsychologisch untersucht, nicht zuletzt, weil sich in den vorangegangenen Jahrzehnten der Schritt vom Defekt-Modell zum Entwicklungsmodell vollzogen hat. Diese neue Sichtweise schreibt geistig behinderten Menschen die Möglichkeit zur Entwicklung zu, wobei sich die Entwicklungsschritte, -phasen und -abfolgen keineswegs von Nichtbehinderten unterscheiden.
In der Entwicklungspsychologie existieren unterschiedliche Entwicklungstheorien, wobei sie sich alle auf die Erkenntnisse von den zwei großen Psychiatern Sigmund Freud (1856-1939) und Adolf Meyer (1866-1950) stützen.
Sigmund Freud, “Vater der Psychoanalyse”, entwickelte die psychologistische Theorie des Einflusses unbewusster Triebe auf das Gesellschafts- und Kulturleben.
Bei Adolf Meyer hingegen wirken die Umwelteinflüsse auf die Persönlichkeitsentwicklung ein. Persönlichkeit kann demnach als Ergebnis einer Wechselwirkung von Anlage und Umwelt verstanden werden.
Das Zusammenwirken beider Richtungen kann als Psychodynamik bezeichnet werden.
Neben psychodynamischen Aspekten treten in der Entwicklungspsychiatrie genetische Faktoren, organische Eigenschaften, neuropsychologische Zustände, kulturelle Einflüsse, Temperamentsqualitäten und Entwicklungsmuster verschiedener psychischer Funktionen und anderen hinzu.
Wie bereits erwähnt, bedienen sich die Untersucher auf dem Gebiet psychischer Beeinträchtigungen geistig behinderter Menschen Methoden vor dem Hintergrund der Entwicklungspsychiatrie. Eine entwicklungsdynamische Betrachtungsweise (siehe Abb. 1) schließt die psychische Beeinträchtigung mit ein, die durch ein Fehlverhalten der sozialen Umwelt hervorgerufen werden kann.
Abb.1 : Elemente der entwicklungsdynamischen Betrachtung
biologisches Substrat---Funktionen | \ / | | \/ | | /\ | | / \ | Umfeld---Entwicklung
Das entwicklungsdynamische Modell hilft dabei die Probleme geistig Behinderter besser zu verstehen. Zur Erklärung des Auftretens von psychischen Störungen bei geistig Behinderten wird bei DOSEN ein multidimensionales Modell der sozio-emotionalen Entwicklung verwendet.
Die Reifung des Kindes im sozio-emotionalen, kognitiven und neurophysiologischen Bereich vollzieht sich in Abhängigkeit zueinander. Die Bereiche entwickeln sich in einem Prozess, der in 3 Phasen eingeteilt ist, sprich die Adaptionsphase, die Sozialisationsphase und die individuelle Phase. In jeder Phase, also in der Zeit vom 0-3. Lebensjahr, werden wichtige Funktionen ausgebildet und Wesensmerkmale erworben.
Es wird davon ausgegangen, dass bei geistig Behinderten mit psychischen Störungen die kognitive und sozio-emotionale Seite sich nicht parallel und ausgeglichen ausbilden. Der kognitive Bereich entwickelt sich gegenüber dem sozio-emotionalen Bereich besser. Bei einem ungünstigen Verlauf der sozio-emotionalen Entwicklung d.h. wenn ein Kind von der normalen Entwicklung in einer alterspezifischen Phase (Adaption, Sozialisation und individuelle Phase) abweicht oder stehen bleibt, sind nach Menolascino (1970) psychische Erkrankungen die Folge. Weiterhin kann eine psychische Störung auf eine erworbene Ursache zurückgehen. Bei einer Gruppe von 730 klinisch untergebrachten Kindern stellte man bei 81% ein psychische Störung fest. Ihre psychischen Erkrankungen wurden nach dem Diagnoseschema von Menolascino eingestuft. Bei 33% der Probanden ermittelte man eine blockierte sozio-emotionale Entwicklung, ein Anteil von 26% war der abweichenden sozio-emotionalen Entwicklung zugeordnet und die restlichen 22% beliefen sich auf erworbene psychische Erkrankungen.
Blockade der sozio-emotionalen Entwicklung
Bei einer Blockierung bezüglich der sozio-emotionalen Entwicklung reißt die sozio-emotionale Entwicklung ab, während die Kognitive weiterläuft. Kommt es in der ersten Adaptionsphase zum Stillstand, so stellt sich beim Kind eine “primäre Kontaktstörung” ein. Eine "sekundäre Kontaktstörung" liegt vor, wenn sich die Symptome einer Kontaktstörung nach einer ersten Bindungserfahrung.
Abweichende sozio-emotionale Entwicklung
Unter "abweichende sozio-emotionale Entwicklung" versteht man, dass die sozio-emotionale Entwicklung des Kindes voranschreitet, aber sich in Qualität und Richtung von einer Normalentwicklung unterscheidet.
Erworbene psychische Erkrankungen
Die Betroffenen haben hierbei eine Prädisposition für eine bestimmte Abweichung in einem bestimmten Alter erworben, die unter bestimmten Umständen aufbrechen kann.
Psychodiagnostik geistig behinderter Patienten
Die Untersuchung geistig behinderter Menschen mit psychischen Krankheiten erfolgt mit dem vorhandenen Instrumentarium der Psychiatrie und klinischen Psychologie. Es beinhaltet Techniken und Methoden, die hier kurz vorgestellt werden.
In der Anamnese wird der Patient und seine Familie vom Untersucher zur Krankheitsvorgeschichte befragt. Eine Grundmethode der Psychologie zur Persönlichkeitsentwicklung ist die Verhaltensbeobachtung. Der Untersucher kann den Patienten auf ein bestimmtes Verhalten in einer bestimmten Situation hin wahrnehmen. Bei Menschen, die einen IQ unter 50 haben, ist besonders häufig eine Abweichung des ZNS vorzufinden. Da eine Verhaltens- und psychische Störung Ausdruck einer organischen Störung (z.B. Abweichung des ZNS) sein kann, muss durch eine körperliche Untersuchung geprüft werden, ob ein Zusammenhang zwischen den beiden Störungen besteht. Da das Nervensystem alle organischen und psychologischen Vorgänge im Körper beeinflusst, wird hierbei auch eine neuropsychologische Untersuchung notwendig. Des weiteren folgen verschiedene Zusatzuntersuchungen wie Röntgenaufnahmen des Schädels, EEG, CCT und biochemische Blut-und Urinuntersuchungen. Psychometrische Tests dienen zur Untersuchung von Persönlichkeitsmerkmalen. Auch die Intelligenz fällt darunter und kann mit sogenannten Intelligenztests ermittelt werden. Sie ziehen damit die Grenze zwischen Normalität und geistige Behinderung. Ein Proband kann nach seinem errechneten IQ in eine Kategorie mit entsprechendem Ausprägungsgrad eingestuft werden. Lerntests versuchen auch die kognitiven Leistungen des Kindes zu erfassen. Das geschieht, indem das Kind die Aufgaben immer löst. Nach der Feststellung des Leistungsniveaus, wird dem Kind geholfen und anschließend wird die Leistung gemessen. Es dient dem Zweck, festzustellen, welche und in welchem Umfang das Kind Hilfe benötigt, um die Aufgabe zu lösen. Mit Hilfe von sozialen und adaptiven Verhaltensskalen können Verhaltensabläufe von geistig Behinderten in ihrer Umgebung registriert werden. Bei der psychiatrischen Untersuchung stehen dem Psychiater zwei Verfahren und Mittel zur Verfügung, die ihm das Erforschen psychischer Erkrankungen erleichtern. Diese werden auch bei Nichtbehinderten kombiniert angewandt. Bevor der Psychiater Tests durchführt, wird er über Kommunikation und Beobachtung notwendige Informationen über seinen Patienten sammeln. Der Psychiater wird das Gespräch dahingehend gestalten, dass der Patient mit emotional beladenen Themen konfrontiert wird. Die Reaktionen des Patienten werden vom Psychiater ausgewertet. Schließlich wird das Gespräch wieder auf entspannte Themen gelenkt und dem Patienten wird Solidarität vermittelt.
Übersicht der bekanntesten Syndrome
Depressives Syndrom:
Manisches Syndrom:
Paranoid-halluzinatorisches Syndrom:
Katatones Syndrom:
Hypochondrisches Syndrom:
Angstsyndrom:
Zwangssyndrom:
Hirnorganisches Syndrom:
Delirantes Syndrom:
Konversionssyndrom:
Leitprinzipien für Pädagogik und Therapie
Pädagogen, Therapeuten und Psychotherapeuten sollten sich bei den Aufgaben und Zielen nicht im Weg stehen, sondern sich gegenseitig unterstützen. Es muss eine gemeinsame Basis gefunden werden, um den Patienten bestmöglich zu helfen. Zur Unterstützung der Therapie dienen neun Leitprinzipien:
Seit 1992 sind Zwangs-Sterilisationen von Menschen mit geistiger Behinderung (wie zum Beispiel früher zur Zeit des Nationalsozialismus üblich) in Deutschland verboten. Ohne ihre Zustimmung dürfen Menschen nicht mehr sterilisiert werden. Bei nicht einwilligungsfähigen Menschen darf ihr Betreuer nur unter den engen Voraussetzungen des § 1905 BGB einwilligen.
Der Begriff kognitive Behinderung (cognitive disability) wird von einer Anzahl von Vertretern aus Literatur und Lehre gegenüber der geistigen Behinderung bevorzugt, da er den qualitativen Unterschied zwischen Geist und Gehirn oder zwischen geistigen Fähigkeiten und kognitiven Fähigkeiten herausstelle.
So zählten zu den geistigen Fähigkeiten eines Menschen auch das Vermögen, Gefühle - wie etwa Wut, Trauer, Freude, Glück oder auch Empathie - zu empfinden beziehungsweise auszudrücken. Dieses Fähigkeitsspektrum ist beispielsweise bei Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21), denen bislang das Attribut einer geistigen Behinderung zugeschrieben wurde, normalerweise gar nicht beeinträchtigt, weshalb die gängige Bezeichnung ihren Kritikern als zu unscharf oder sogar als diskriminierend erscheint.
Zu den von einer Behinderung betroffenen kognitiven Fähigkeiten zählten dagegen Aufmerksamkeit, Wahrnehmungsfähigkeit, Erkenntnisfähigkeit, Schlussfolgerung, Urteilsfähigkeit, Erinnerung/Merkfähigkeit, Lernfähigkeit, Abstraktionsvermögen und Rationalität.
Gegner einer alternativen Sprachregelung führen an, dass auch der neue Begriff Unschärfen berge - so konzentriere er sich auf Fähigkeiten der Ratio, decke aber im Gegensatz zur alten Nomenklatur Aspekte der emotionalen und sozialen Reife nicht ab, die durchaus von einer geistigen Behinderung betroffen sein können. Die diskriminierende Wirkung des alten Begriffs unterliege der Bedeutungsverschlechterung, die auch jede Neuschöpfung nach längerem Gebrauch erfassen würde und ihrerseits eine Ersetzung erfordere.
Der Stand der Verbreitung des neuen Begriffs in Literatur und Lehre ist sehr unterschiedlich, je nach Autor und Fakultät. Während er die meiste Verbreitung unter progressiven Vertretern der Sonder- und Sozialpädagogik findet, ist er etwa im Bereich der Medizin und der Psychiatrie kaum bekannt. In der Terminologie der Neurologie würde man unter einer kognitiven Behinderung im Wortsinn dagegen auch den isolierten Ausfall einer kognitiven Funktion, etwa eine starke Störung der Merkfähigkeit, verstehen wie sie etwa durch eine Schädigung des Gehirns hervorgerufen werden kann. In den Alltagssprachgebrauch außerhalb der Fachwelt hat der Begriff kognitive Behinderung noch keinen Einzug gehalten.
So ist die Etablierung einer neuen Begrifflichkeit schwierig, wie auch die Initiative des Netzwerkes People First zeigt. Dieses lehnt den Ausdruck „geistige Behinderung“ ebenfalls aufgrund der ihm zugeschriebenen Diskriminierung ab und setzt sich für seine Abschaffung ein. Als Alternative haben sie den Ausdruck „Lernschwierigkeiten“ vorgeschlagen, welcher allerdings wegen seiner ursächlichen anderen Bedeutung (siehe Lernbehinderung) keinen Eingang in die Fachwelt gefunden hat.
Einige Ortsverbände der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung haben, aufgrund ihrer Öffnung für anderen Behindertenrichtungen, den Begriff "geistige" aus ihrem Namen gestrichen, während andere bei der alten Bezeichnung geblieben sind. In einer von der Bundesvereinigung Lebenshilfe herausgebrachten Informationsbroschüre (Gemeinsam kommen wir weiter- Lebenshilfe auf dem Weg in die Zukunft / Dezember 2005) wird bereits eingeräumt, dass „geistige Behinderung .. vielleicht kein Wort für die Zukunft“ sei und man es nur solange weiter verwende, bis ein besserer Begriff gefunden wird.
Die Lebenshilfe Österreich hat sich bereits dazu entschlossen, sich auf Bundesebene nunmehr "Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung" zu nennen und auf das „geistiger“ vollständig zu verzichten. Momentan wird über Alternativen nachgedacht; es soll "eine neue Definition und eine Klassifikation gefunden werden, die auf der Beschreibung von kognitiven Fähigkeiten" basiert (Quelle: Lebenshilfe-Zeitung, 12/2005, Seite 10)
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