Der Hirntod wird in Grenzsituationen als Kriterium (Hirntodkriterium) benutzt, um den Tod eines Menschen medizinisch zu bestimmen.
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer definierte am 29. Juni 1991 den Hirntod als einen
Bevor man von einem Nachweis des Hirntodes sprechen kann, müssen folgende Voraussetzungen überprüfbar erfüllt sein:
In der Informationsbroschüre „Kein Weg zurück ...“ des Arbeitskreis Organspende wird folgende Aussage gemacht:
„Es ist richtig, dass die unübersehbare Vielzahl von Hirnfunktionen nicht durch klinische oder apparative Untersuchungen in ihrer Gesamtheit erfasst werden kann. Dies ist aus medizinischer Sicht auch unnötig. Vielmehr soll durch die Hirntoddiagnostik die Vollständigkeit und Endgültigkeit einer Schädigung des Gehirns als funktionierendes Ganzes festgestellt werden. Die Gültigkeit dieses Konzepts ist empirisch begründet, d.h. durch Erfahrung an vielen Tausend von Hirntod-Fällen belegt. Es erhebt nicht den Anspruch, den Tod jeder einzelnen Hirnzelle nachzuweisen.“
Quelle: Arbeitskreis Organspende: Kein Weg zurück... Informationen zum Hirntod, 1. A.100.8/99, S. 29
Laut Aussagen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) konnten in Ausnahmefällen EEG-Aktivitäten trotz klinischer Hirntod-Zeichen und nachgewiesenen Durchblutungsstillstandes beobachtet werden.
Die Ursache:
„sog. Anastomosen (Gefäßverbindungen) in den Randgebieten zwischen der (unterbrochenen) Blutversorgung hirneigener Arterien und dem noch intakten Kreislauf der äußeren Halsschlagader (...), welche die Gesichtsweichteile, aber auch die Hirnhäute versorgt. Hierdurch kann es zu einem Überleben umschriebener Nervenzellpopulationen nach Eintreten des Hirntodes kommen.“
Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO): Der Hirntod als der Tod des Menschen, 1. A.30.12/95, S.36
Dieses recht komplizierte Verfahren ist hauptsächlich durch die moderne Apparatemedizin auf Intensivstationen bedingt, wo der Eintritt anderer sicherer Todeszeichen durch die maschinellen Unterstützungsmaßnahmen unterbleibt, ohne dass Aussicht auf Gesundung bestünde. Der Hirntod bietet ein Kriterium, auf die weitere Therapie des Patienten zu verzichten.
Eher kontrovers ist der Gebrauch der Hirntoddefinition im Zusammenhang mit der Organspende (s. u.). Wenn nicht sichergestellt ist, dass mit dem Hirntod auch alle Empfindungen erloschen sind, besteht bei einer Organentnahme die Möglichkeit, dass (neben der Körperverletzung) die Würde des Organspenders verletzt wird (siehe auch Störung der Totenruhe).
In diesem Zusammenhang wird gerne der Fall des Erlanger Babys zitiert, in dem eine in der 15. Woche schwangere Frau nach Hirntod noch 5 Wochen am 'Leben' erhalten wurde, bei normalem Wachstum des Fetus. Was für den Laien etwas unverständlich ist, erklärt sich aber, da ja durch die Gerätemedizin der Körper der Frau und damit auch der Uterus in seiner Grundfunktion erhalten bleibt. Durch eine Infektion kam es dann zum Ende der Schwangerschaft. Insofern stellt sich die Frage nach der Bewertung des Hirntodes. Zu berücksichten ist aber auch die Frage, ob es ethisch gerechtfertigt werden kann, die hirntote Mutter solange an den Maschinen zu lassen, bis der Fetus per Kaiserschnitt auf die Welt geholt werden kann.
Auch bei Untersuchungen zum Winterschlaf bei Tieren wird offenbar, dass eine nicht mehr messbarer Hirnaktivität nicht zwangsläufig mit dem eingetretenen Tod gleichgesetzt werden kann Hirntod bei Winterschlaf.
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