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Ein Geheimprozess ist ein Gerichtsverfahren, das sich vor allem durch seine völlige Abschottung gegenüber der Öffentlichkeit und durch die krasse rechtliche Benachteiligung des Angeklagten auszeichnet. Geheimprozesse sind ein wesentliches Merkmal autoritär regierter Staaten und von Diktaturen. In modernen Rechtsstaaten sind Geheimprozesse durch gesetzliche Regelungen ausgeschlossen, in Deutschland etwa durch die Strafprozessordnung. In vielen Ländern gehören sie dagegen auch heute noch zu einem regelmäßig angewendeten Mittel zur staatlichen Unterdrückung.

Ein Geheimprozess dient in der Regel nicht der Gerechtigkeitsfindung, sondern der Durchsetzung der Interessen der herrschenden Gruppe gegenüber politischen oder sonstigen Gegnern. Er ist im allgemeinen weder für die Öffentlichkeit zugänglich, noch wird darüber in den Medien berichtet. Das Urteil bzw. die Urteilsbegründung werden häufig nicht veröffentlicht. Oft gibt es auch keine formelle Anklage, oder der Angeklagte erhält keinen Einblick in die Klageschrift. Häufig wird dem Angeklagten rechtlicher Beistand durch einen Rechtsanwalt verweigert oder ihm ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, der im Sinne der Anklage handelt. Er kann auch keine Zeugen zu seiner Entlastung benennen. Üblicherweise hat der Verurteilte keine Chance, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, es also von einer weiteren Instanz überprüfen zu lassen. Geheimprozesse waren ein beständiges Element der meisten autoritären oder Unrechtsregime der Neuzeit. Das bekannteste Beispiel sind die so genannten "Säuberungsaktionen" in der Sowjetunion unter Josef Stalin. Obwohl vor allem die Moskauer Schauprozesse bekannt wurden, verurteilte man die meisten Opfer in geheimen Prozessen. Dazu gehörten neben tausenden anderen Michail Tuchatschewski und andere Offiziere der Roten Armee, deren Hinrichtung erst nach der Ausführung bekanntgegeben wurde. Der vorsitzende Richter der Moskauer Schauprozesse, Wassili Ulrich, leitete auch eine große Anzahl von Geheimprozessen, die teilweise nur einige Minuten dauerten.

Die DDR führte ebenfalls Geheimprozesse durch. Das bekannteste Beispiel sind die Waldheimer Prozesse, die auch zu einem kleinen Bruchteil als öffentliche Schauprozesse abliefen. Werner Teske wurde 1981 in einem Geheimprozess zum Tod verurteilt und erschossen, die Todesursache verheimlichten die Behörden sogar gegenüber seiner Familie.

Laut Amnesty International gehören Geheimprozesse heute (2006) unter anderem in China, dem Iran, Usbekistan, Oman, Nigeria und Äthiopien zur gängigen Justizpraxis.

Prozesse ohne Beteiligung der Öffentlichkeit


Unter bestimmten, in den einschlägigen Gesetzen (ZPO, StPO) geregelten Tatbeständen kann in der Bundesrepublik Deutschland die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen werden. Diese Prozesse sind keine Geheimprozesse sondern eine besondere Form rechtsstaatlicher Prozesse.

Sonderfall: Geheimhaltung rechtsstaatlicher Prozesse bei Beteiligung von Geheimdiensten

In demokratischen Staaten werden in Einzelfällen Prozesse unter weitgehender Geheimhaltung durchgeführt, wenn Geheimdienste oder deren Mitarbeiter involviert sind. Bei den Verfahren bleiben allerdings sonstige rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt, wodurch sie nicht unter die obige Definition von Geheimprozess fallen. In der Regel werden nur Anklage und Urteilstext (ohne Begründung) veröffentlicht. Solche Verfahren werden in der Presse zum Teil als geheimer Prozess oder Geheimprozess bezeichnet.

Dazu gehörten etwa die Prozesse gegen den Israeli Mordechai VanunuAtomexperte Vanunu wieder angeklagt Tagesschau, 17. März 2005 oder das erste, im Jahr 2002 gegen den Bundesnachrichtendienst-Mitarbeiter Norbert Juretzko durchgeführte Strafverfahren. Juretzko wurde im Nachspiel der Affäre um den hochrangigen BND-Mitarbeiter Volker Foertsch wegen Veruntreuung von Agentenhonoraren angeklagt. Erst nach Erscheinen von Juretzkos Buch "Bedingt Dienstbereit" 2005 wurde erstmals über das Verfahren berichtet. Der Berliner Tagesspiegel schriebVerraten und verkauft: Prozess gegen Ex-Agenten. Tagesspiegel, Berlin, 27. April 2006 über den Fall: "Der Prozess fand im Landgericht München hinter verschlossenen Türen statt, bis heute darf Juretzko nicht über die Verhandlung reden." Der Münchener Merkur berichtete zum gleichen ThemaEitle Dilettanten auf Schnitzeljagd - Wie ein Ex-Agent durch Enthüllungen mit dem BND abrechnet Münchener Merkur Online, 8. Mai 2006 :"Foertsch wurde rehabilitiert und Juretzko in einem Geheimprozess verurteilt, weil er den BND um Geld geprellt haben soll."

Quellen


Rechtsgeschichte Rechtssoziologie Diktatur

 

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