Ein Nachrichtendienst oder auch Geheimdienst ist eine verdeckt operierende Behörde, die Informationen zur außen-, innen- und sicherheitspolitischen Situation sammelt und diese auswertet. Davon sind verdeckt arbeitende Organisationen des Privatrechts, wie Detekteien, zu unterscheiden. Die Nachrichtendienste sind in den verschiedenen Länder, sowohl was ihre Organisation betrifft wie auch was ihre Befugnisse angeht, recht unterschiedlich ausgestaltet. So können Inlands- und Auslandsnachrichtendienstliche Tätigkeiten, zivile und militärische Informationsgewinnung getrennt verfasst sein oder durch einen Nachrichtendienst wahrgenommen werden. Zahlreiche Nachrichtendienste verfügen außerdem über Abteilungen zur Durchführung sogenannter verdeckter Operationen im Ausland.
Von erheblicher Bedeutung ist, ob der Nachrichtendienst auf Informationsgewinnung und -auswertung beschränkt ist oder ob ihm auch Polizeibefugnisse zukommen. Von vergleichbarer Relevanz ist, inwieweit nachrichtendienstlich arbeitende Behörden ein Informationsaustausch mit der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft gestattet ist und ob ein Nachrichtendienst Polizeibehörden bzw. Staatsanwaltschaften um Amtshilfe ersuchen kann. Dabei ist einerseits der Übergang zu Geheimpolizei fließend. Anderseits haben in verschiedenen Rechtsordnungen auch die Staatsanwaltschaften oder die Polizeibehörden die Möglichkeit über verdeckte Ermittler und Verbindungsleute geheime Erkenntnisse zu sammeln (für Deutschland siehe §§110a ff. StPO).
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In Demokratien unterliegen die Nachrichtendienste einer Fach- und Rechtsaufsicht durch die vorgesetzten Dienststellen, weil Nachrichtendienste wie alle staatliche Gewalt an Recht und Gesetz gebunden sind. Infolge ihrer verdeckten Arbeitsweise und des häufig regen Interesses von Regierungsstellen an der Informationsgewinnung, wird eine Aufsicht durch Exekutivbehörden selbst oftmals nicht als hinreichend erachtet, so dass die Kontrolle häufig durch parlamentarische Gremien ergänzt wird. Diese sollen neben verfassungswidrigen Eingriffen in die Rechte der Bürger auch verhindern, dass allein die gerade im Amt befindliche Regierung sich die Möglichkeiten der Dienste zunutze machen kann.
Kritiker führen an, dass durch die Natur eines Nachrichtendienstes eine parlamentarische und gerichtliche Kontrolle nur sehr eingeschränkt möglich sei bzw. leicht umgangen werden könne. Ein exemplarisches Beispiel für das unkontrollierte Handeln von Nachrichtendiensten bei verdeckten Operationen lieferte die 1990 aufgedeckte, europaweite Operation Gladio von NATO und CIA.
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) drei Nachrichtendienste des Bundes. Daneben sind in jedem Bundesland jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden der Länder eingerichtet. Im zivilen Bereich haben ferner das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie die Zentralstelle für Information und Kommunikation der Bundespolizei (seit dem 30. Juni 2005 heißt der Bundesgrenzschutz Bundespolizei) nachrichtendienstliche Aufgaben. Im weiteren sind einige Dienststellen der Bundeswehr bekannt, die eigenständig geheimdienstliche Tätigkeiten entwickelt haben - mit eher minderer Bedeutung.
Weil Nachrichtendienste durch ihre verdeckte Informationsgewinnung und -auswertung in das Grundrecht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, bedarf ihre Tätigkeit des Gesetzesvorbehalts wegen einer formalgesetzlichen Grundlage. Es bestehen das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst, das MAD-Gesetz und das Bundesvefassungsschutzgesetz. Die Länder haben für die Landesämter für Verfassungsschutz eigene Rechtsgrundlagen geschaffen.
Um Geheimpolizeiapparaten wie des Dritten Reiches oder der DDR vorzubeugen, dürfen deutsche Nachrichtendienste weder polizeiliche Maßnahmen gegenüber Bürgern treffen, noch andere Behörden anweisen oder diese um Amtshilfe ersuchen (siehe §8 III BVerfSchG, §2 III BNDG, §4 II MAD-Gesetz). Die §§17 bis 26 des BVerfSchG regeln den Erkenntnisaustausch zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und anderen Behörden, die für den BND und den MAD teilweise entsprechend gelten. Eine solche Aufteilung von Befugnissen zwischen Nachrichtendienst und Polizei heißt Trennungsprinzip.
Dagegen bestand eine sachliche Trennung der Aufgaben von Nachrichtendiensten bzw. Geheimpolizeien auch schon früher. So waren z.B. im Dritten Reich sowohl als militärischer Geheimdienst das Amt Ausland/Abwehr und die Geheime Feldpolizei (GeFePo) im Geschäftsbereich des Oberkommandos der Wehrmacht wie auch das Reichssicherheitshauptamt im Bereich der SS angesiedelt.
In Deutschland unterliegen Nachrichtendienste der parlamentarischen Kontrolle.
In Österreich gibt es mehrere Nachrichtendienste:
Siehe auch: Millî İstihbarat Teşkilâtı
Siehe auch: Schweizer Nachrichtendienste
Des Weiteren gibt es den Security Service oder MI5 (Military Intelligence, Abteilung fünf), welcher für das Inland zuständig ist.
Neben der klassischen Aufteilung in Auslands- und Inlandsgeheimdienst existiert zudem mit dem GCHQ(Government Communications Headquaters) in Cheltenham, Gloucestershire, England, ein Nachrichtendienst, der sich einzig um die elektronische Aufklärung (ELINT) kümmert.
Vier Dienste unterstehen den Teilstreitkräften:
(siehe auch: Liste der italienischen Nachrichtendienste)
Italien hatte in der Zeit von 1950 bis 1990 die vielleicht aufregendste Geheimdienstgeschichte aller westlichen Staaten. Wegen einer drohenden (demokratischen) Machtübernahme der sehr starken Kommunistischen Partei Italiens (PCI) und den Terroraktionen der sie unterstützenden Rote Brigaden versuchten die oftmals von altfaschistischen Kräften durchsetzten Dienste mit aller Macht, eine kommunistische Machtergreifung in Italien zu verhindern (Gladio, Strategie der Spannung, Propaganda Due).
Belgien SGR Service General des Renseignements
Bulgarien NSS Natsionalja Sluzhba za Sigurnost und NIS Natsionalja Informatsionna Sluzhba Pri Ministerkiya S`vet
Frankreich DST Directione de la Surveillance du Territoire und RG Renseignements Generaux
Iran VEVAK Vezarate Ettelaat Wa Amniate Keshwar
Israel Mossad Hamossad Lemodi'in Uletafkidim Meyuchadim = Institut für Aufklärung und besondere Aufgaben
Libyen ESO Exterior Security Organisation -Amn Al-Jamahiriya-
Litauen Valstybės saugumo departamentas, Specialiųjų tyrimų tarnyba, KAM II Operatyvinių tyrimų departamentas (antrukai)
Norwegen POT Politiets Overvakingstjemeste
Polen UOP Urzad Ochrony Panstwa und WSI Wojskowa Sluzba Informacji
Portugal SIR Servico de Informacoes Seguaranca
Rumänien SIE Serviciul de Informatii Esterne und SRI Serviciul Roman de Informatii
Syrien DSS Direction de la Securitè d`Etat -Idarat Al-Mukhabarat Al-Ama-
Spanien DSE Direccion de Seguridad del Estado
In Diktaturen sind Geheimdienste meist ein wichtiger Machtfaktor. Zu ihrer Aufgabe gehört dort oft auch die Einschüchterung politischer Gegner bis hin zur Ermordung unliebsamer Kontrahenten und die gezielte Manipulation der öffentlichen Meinung. So wurden insbesondere in Südamerika Anschläge von Geheimdiensten verübt, die anschließend dem politischen Gegner zugeschoben wurden, um diesen zu diskreditieren. Literatur: Herbert Wagner: "Die Gestapo war nicht allein... Politische Sozialkontrolle und Staatsterror im deutsch - niederländischen Staatsgebiet 1929 - 1945". LIT- Verlag Münster 2004.
Die Existenz von Geheim- und Nachrichtendiensten ist eng verwandt mit der Idee der Staatsräson, wie aus einer offiziellen Definition abzulesen ist: "Der Begriff Staatsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz der Staatsorgane, der inneren und äußeren Existenz des Staates und seiner Einrichtungen dienen."
Kritiker sind der Meinung, dass auch in Demokratien trotz der dort wirksamen parlamentarischen Kontrolle die Tätigkeit der Nachrichtendienste durch Intransparenz und Rechtsmittellosigkeit bestimmt sei; Ausnahmeregelungen für die Nachrichtendienste würden zudem die staatlichen Grundrechts-Garantien aufheben. Das Ausmaß nachrichtendienstlicher Operationen sei daher schwer abzuschätzen.
Oft werden auch Nachrichten- und Presseagenturen als Nachrichtendienste bezeichnet. Die Zeitschrift des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge heißt ebenfalls Nachrichtendienst.
Efterretningsvæsen | Intelligence agency | Servicio de inteligencia | Service de renseignements | סוכנות ריגול | Agenzia di spionaggio | 情報機関 | Veiligheidsdienst | Służby specjalne | Спецслужбы | Obveščevalna služba | Underrättelsetjänst | Tình báo | 情报机构
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