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Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum Vermeiden von Gefahren, die durch Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren, diese wird in Deutschland von den Sicherheitsbehörden gewährleistet.

Gefahren im Sinne des Gefahrenabwehrrechts.png

Formen


Innere Sicherheit

Das Rechtsgebiet ist die Gefahrenabwehr. Inhalt der Gefahrenabwehr ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung.

Im Gegensatz zur Strafverfolgung (Legalitätsprinzip) hat die Polizei bei der Gefahrenabwehr einen Ermessensspielraum (Opportunitätsprinzip).

Die sachliche Zuständigkeit der Polizei ergibt sich dabei aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Für die Bundespolizei ergibt sich die sachliche Zuständigkeit aus dem Bundespolizeigesetz (BPolG) (siehe: juris.de - BPolG).

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Technische Sicherheit

Die Gefahrenabwehr zur Gewährleistung der Technischen Sicherheit umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung der Bedrohung von Menschen, Tieren und Sachgütern durch technische Fehlfunktionen. So ist ein Brand das technische Nichtvorhandensein von lebenswichtigen Voraussetzungen, wie dem ausgeglichenen Sauerstoffhaushalt oder der mit dem Leben vereinbaren Umgebungstemperatur zu sehen.
Die technische Sicherheit wird von in Deutschland von kommunalen Behörden wie den Feuerwehren oder Bundesbehörden wie dem THW und privaten Hilfsorganisationen im Katastrophen- und Zivilschutz sichergestellt.

Abgrenzung

Zwar hat ein System kollektiver Sicherheit auch eine Gefahrenabwehr im wörtlichen Sinne zum Ziel, jedoch umgreift der Begriff Gefahrenabwehr nicht eine solche Sicherheit zwischen Staaten. Auch wird das Wort Gefahrenabwehr nicht auf individuelle oder wirtschaftliche Sicherheit angewendet.

Sonstiges


Sicherheit und Gefahrenabwehr ist ein Studiengang an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) und der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg angeboten wird.

Polizei- und Ordnungsrecht | Katastrophenschutz | Sicherheit

 

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