Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zum Vermeiden von Gefahren, die durch Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren, diese wird in Deutschland von den Sicherheitsbehörden gewährleistet.
Gefahren im Sinne des Gefahrenabwehrrechts.png
Im Gegensatz zur Strafverfolgung (Legalitätsprinzip) hat die Polizei bei der Gefahrenabwehr einen Ermessensspielraum (Opportunitätsprinzip).
Die sachliche Zuständigkeit der Polizei ergibt sich dabei aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Für die Bundespolizei ergibt sich die sachliche Zuständigkeit aus dem Bundespolizeigesetz (BPolG) (siehe: juris.de - BPolG).
Technische Hilfeleistung - Bahn.jpg]]
Polizei- und Ordnungsrecht | Katastrophenschutz | Sicherheit
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Gefahrenabwehr".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world