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Eine Gefängniszelle oder auch Haftraum bezeichnet die Unterkunft eines Gefangenen in einem Gefängnis.
In den heutigen Zeiten dürfen Gefangene private Dinge in angemessenem Unfang auf ihren Hafträumen besitzen, etwa Fernseher, Bücher, Kleidung, Nahrungs- und Genussmittel.
Neben den "normalen" Zellen gibt es eine Reihe von besonderen Hafträumen:
- Stahlzelle: Boden, Decke und Wände sind mit Stahl verstärkt. In Stahlzellen werden besonders ausbruchsgefährdete Gefangene untergebracht.
- Arrestzelle: In der Regel sehr karg ausgestattete Zelle, in denen Gefangene die Zeit ihres Disziplinararrestes verbringen.
- Schlichtzelle: Ein Haftraum mit besonders gesicherten Einrichtungsgegenständen. Hier werden Gefangene untergebracht, die Gewalt gegen sich selbst oder andere ausüben, oder massiv gegen Anordnungen und Weisungen verstoßen.
- BGH (Besonders gesicherter Haftraum, auch "B-Zelle"): In diesem in der Regel nur mit einer Matratze ausgestattetem Haftraum werden Gefangene unterbracht, die massiv Gewalt gegen sich selbst oder andere ausüben, oder die akut suizidgefährdet sind. Oft sind die Wände und der Boden mit weichen, kissenartigen Stücken ausgestattet, damit kein Suizid verübt werden kann. Im BGH sind zudem Vorrichtungen angebracht, mit deren Hilfe der Gefangene fixiert werden kann.Ausserdem befinden sich zumeist 2 Kameras in diesen Hafträumen um eine ständige Beobachtung gewährleisten zu können und keinen "toten Winkel" entstehen zu lassen. Der Zugang kann, im Gegensatz zu normalen Hafträumen, über 2 verschiedene Türen erfolgen um die Sicherheit der Bediensten gewährleisten zu können. Die Raumecken sind oft abgerundet und das WC meist im Boden eingelassen. Es befinden sich keinerlei Einrichtungsgegenstände in diesem Haftraum, damit der
Gefg. keinerlei Möglichkeit bekommt sich selber oder Bedienstete mit Beschädigten oder zweckentfremdeten Einrichtungsgegenständen zu gefährden.Zumeist erfolgt die Unterbringung nur in Unterwäsche oder ganz ohne Bekleidung, da es in der Vergangenheit immer wieder zur Selbststrangulation der Gefangenen mit zerrissenen Kleidungsstücken kam. Neben den o.a. Gründen kann es auch aus Gründen der Sicherheit und Ordnung notwendig sein, einen Gefangenen im BGH unterzubringen. Während ein Gefangener im BGH untergebracht ist, wird er ständig überwacht. Zusätzlich werden ein Arzt und der psychologische Dienst den Gefangenen dort regelmäßig aufsuchen und begutachten. Der Behördenleiter wird zudem immer sofort von der Unterbringung eines Gefangenen im BGH in Kenntnis gesetzt. Die Notwendigkeit der Fortdauer der Unterbringung im BGH wird fortlaufend geprüft. Die Unterbringung im BGH ist eine
besondere Sicherungsmaßnahme und keinesfalls eine Disziplinar- oder Strafmaßnahme.
Gevangeniscel
Strafvollzugsrecht | Gefängnis