Ein Gefängnisausbruch (amtliche Bezeichnung: Entweichung von Gefangenen) ist die Flucht eines Gefangenen aus einem hoheitlicher Verwahrung (militärisch oder zivil), z.B. aus einem Gefängnis oder aus einem Gefangenenlager.
Eine Flucht wäre selbst oder mit anderen Gefangenen denkbar. Zumeist wird die Flucht durch Außenstehende unterstützt ("Fluchthelfer").
Die Flucht erfolgt durch Überwindung der Einfriedungen, z.B. Tunnelgraben, Hubschrauber, Geiselnahme, Klettern oder Einschleichen in ausfahrende Fahrzeuge.
Je abgelegener das Gefängnis liegt, umso schlechter stehen die Chancen, dass die Flucht gelingt. Das berühmteste Beispiel sind Gefängnisinseln wie Alcatraz oder Strafkolonien.
In Deutschland hat eine Entweichung (Ausbruch als auch den Lockerungsmissbrauch), d.h. die missbräuchliche Nutzung eine gewährten Vollzugslockerung; So ist beispielsweise bei gewährtem Ausgang bis 16 Uhr bereits eine verspätete Rückkehr um 18 Uhr als Lockerungsmissbrauch und damit als Entweichung zu werten.
Ausbrecher dürfen in Deutschland auf der Flucht gemäß § 100 Strafvollzugsgesetz angeschossen werden, daher kann es durchaus sein, dass diese auch unbeabsichtigt tödlich getroffen werden. Sollte der Entwichene gefasst werden, kann er sich auf erhöhte Sicherheitsmaßnahmen (z.B. kein Ausgang) einstellen. Es sind nur sehr wenige Fälle bekannt, dass Ausbrecher dauerhaft flüchten konnten. Gefangene, denen das Entweichen des öfteren gelungen ist, werden umgangssprachlich auch „Ausbrecherkönig“ genannt. Üblicherweise werden diese Personen bei der nächsten Verwahrung besonders bewacht; möglicherweise in einem Hochsicherheitstrakt.
In Deutschland ist die Flucht als Solche straffrei, die Hilfe zur Flucht jedoch straf- bzw. bußgeldbewehrt (§ 123 StGB, § 115 OWiG). Es ist jedoch zu beachten, dass in den meisten Fällen des Gefängnisausbruchs hierfür Straftaten (z.B. Sachbeschädigung (Gitterstäbe durchsägen), Körperverletzung (Wärter niederknüppeln) oder Bestechung begangen werden. Ein Gefängnisausbruch bleibt daher selten straffrei.
Die Flucht Kriegsgefangener darf nach der Haager Landkriegsordnung ebenfalls nicht bestraft werden.
Der bislang wahrscheinlich zahlenmäßig größte Gefangenenausbruch fand im Zweiten Weltkrieg in Australien statt. Im POW Camp Cowra (New South Wales) gelang es 545 kriegsgefangenen Japanern am 5. August 1944 aus dem Internierungslager zu flüchten.
Es gab 14 Ausbruchsversuche vom Hochsicherheitsgefängnis Alcatraz; siehe Alcatraz#Fluchtversuche.
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