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Gefängnis ist die früher übliche amtliche Bezeichnung für ein Gebäude zur sicheren Unterbringung von wegen einer Straftat verurteilten Strafgefangenen oder Untersuchungsgefangenen. Im Gegensatz zu den Zuchthäusern bestand für die Gefangenen kein Arbeitszwang.
In der Umgangssprache ist Gefängnis der Begriff für jede Art von strafrechtlich verordnetem Freiheitsentzug, oft wird auch der derbe Begriff "Knast" verwandt. Offiziell heißen Gefängnisse heute in Deutschland Justizvollzugsanstalt (JVA), in der Schweiz Strafanstalt und in Österreich Strafvollzugsanstalt. In der Sprache internationaler Organisationen beginnt sich der Terminus Haftort durchzusetzen (vgl. Committee for the Prevention of Torture).
Bauweise von Gefängnissen
Ein Gefängnis ist in aller Regel ein Gebäude, das von einer gesicherten, hohen Mauer umgeben ist. Innerhalb der Mauer befindet sich einer oder mehrere Zellentrakte, in denen die Gefangenen untergebracht sind. Die Fenster der Zellen sind im geschlossenen Vollzug vergittert, im offenen Vollzug möglicherweise unvergittert. In der Regel sind die Insassen in
Einzelhafträumen untergebracht; siehe auch
Strafkolonie.
Im Laufe der Geschichte hat sich der Aufbau von Gefängnissen stark verändert. Zu Beginn hatten Gefängnisse mehr Ähnlichkeiten mit Verliesen und kalten, stinkenden Kellerräumen als mit den heutigen Gebäuden. Die einzelnen Gefängniszellen sind voneinander durch Mauerwerk oder durch Eisengitter abgetrennt und ein langer Korridor dient als Zugang zu den einzelnen Zellen.
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Hervorzuheben ist das sogenannte Panopticon- oder Bentham-Design, welches Ende des 18. Jahrhunderts in England entworfen wurde. Hauptbestandteil dieser Idee war, dass alle Zellen kreisförmig angeordnet sind und dass jede Zelle von einem zentralen Punkt einsehbar ist (siehe Abb.). So kann eine geringe Zahl von Justizvollzugsbeamten eine möglichst große Zahl von Insassen beaufsichtigen. Ebenfalls bekommen die Gefangenen das Gefühl, ständig kontrolliert zu werden - weil sich der Beaufsichtigende nur umzudrehen braucht, um eine andere Person zu beobachten. Das Verhältnis zwischen effektiv ausgeübter Kontrolle und Selbstkontrolle der Häftlinge ist besonders günstig.
Diese Bauweise, obwohl eigentlich für das Beaufsichtigen von Fabrikarbeitern entworfen, hätte 1811 zum ersten Mal in einem Gefängnisbau verwendet werden sollen. Das Projekt wurde abgebrochen, aber die Panopticon-Idee beeinflusste einige Gefängnisbauten der viktorianischen Zeit. Eine Abwandlung des Prinzips bestand darin, dass von einem zentralen Punkt aus alle sternförmig verlaufenden Korridore eingesehen werden können.
Die Strafanstalt Pentonville Prison, London * oder die Luftaufnahme des Gefängnisses im bekannten Film Uhrwerk Orange zeigen die Merkmale eines Panopticon-Baus.
In einer modernen, mit Bewegungsmeldern und Überwachungskameras ausgestatteten Justizvollzugsanstalt spielen diese direkten optischen Kontrollmöglichkeiten allerdings nur noch eine untergeordnete Rolle. Seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes im Jahr 1977 wird in Deutschland die bauliche Unterteilung einer Anstalt in einzelne abgeschlossene Abteilungen als sinnvoller angesehen, da dadurch die räumliche Trennung und die differenzierte Behandlung der unterschiedlichen Gefangenengruppen besser ermöglicht wird.
Eine Sonderform des Gefängnisses stellen Gefängnisschiffe dar. Diese existieren oder existierten vorrangig in Großbritannien und den USA. Sie können entweder fest vertäut in einem Hafen oder bis zu mehrere Kilometer vor den Küsten des jeweiligen Landes liegen. Gefängnisschiffe werden heute von einigen Staaten als kostengünstige Alternative angesehen, um überbelegte Gefängnisse zu entlasten. Sie werden nach militärischen Standards gebaut und weisen beispielsweise besonders stabile Stahlwände im gesamten Schiff auf. Zudem gelten im Unterschied zu herkömmlichen Gefängnissen besondere Regelungen, da beispielsweise Brände oder Aufstände deutlich verheerendere Konsequenzen haben können.
Alltag im Gefängnis
Gefängnisse dienen der Durchsetzung der
Freiheitsstrafe: Häftlinge dürfen das Gefängnisgebäude nicht verlassen, ihre Bewegungs
freiheit ist eingeschränkt. Das heißt, ein Aufenthalt im Gefängnis ist
kein Verzicht auf (bescheidenen) Komfort, sondern der Zwang, sich für eine bestimmte Zeit im Gefängnisgebäude aufzuhalten. Je nach Land ist es üblich, dass Häftlinge die Gelegenheit erhalten, in ihrer Freizeit Spiel und Sport zu betreiben.
Fernseher in den Zellen sind mittlerweile die Regel, soweit sich der Gefangene die Anschaffung leisten kann. Des Weiteren gibt es
Gefängnisbüchereien und andere Möglichkeiten zum Zeitvertreib. Die Unmöglichkeit von Ehe- und Familienleben während der Haftzeit ist eine der schwersten Einschränkungen für die Gefangenen.
Anders als im (inzwischen abgeschafften) Zuchthaus, wo die Häftlinge mit Zwangsmitteln zur harten körperlichen Arbeit (z. B. Steinbrucharbeiten, Torf stechen) angehalten wurden, gibt es in einem Gefängnis keine Zwangsarbeit, die Gefangenen sind aber sehr wohl zur Arbeit verpflichtet: Arbeit ist ein zentrales Element des modernen Behandlungsvollzugs. In Deutschland gilt dies, sobald sich der Gefangene in Strafhaft befindet. Arbeitsverweigerung wird deshalb disziplinarisch bestraft. Jugendliche Gefangene sind aus erzieherischen Gründen grundsätzlich zur Arbeit verpflichtet. Viele Gefangene arbeiten in anstaltseigenen Betrieben wie der Wäscherei, in der Schneiderei (jailwear), in Werkstätten auf dem Gefängnisgelände, in der Bäckerei oder in der Küche der Einrichtung mit, um Geld zu verdienen. Über einen Teil dieses Lohnes (3/7 in Deutschland, das sog. Hausgeld) kann der Gefangene frei verfügen (zum Beispiel für Einkäufe im Gefängniskiosk, für Zigaretten etwa), 4/7 (Überbrückungsgeld) dienen (in Deutschland) als Rücklage für die Zeit nach der Entlassung, können aber auch in einem gewissen Rahmen zur Schuldentilgung herangezogen werden. Ähnliche Regelungen gelten in Österreich und der Schweiz.
Das Arbeitsentgelt wird nach der Leistung des Gefangenen und der Art der Arbeit entsprechend der Strafvollzugsvergütungsordnung in fünf Stufen gewährt. Der durchschnittliche Stundenverdienst eines Gefangenen liegt 2005 bei ca. 1,35 €.
Ein üblicher Tagesablauf sieht etwa wie folgt aus:
- 06:00 Uhr: Wecken und Aufschluss, Ausgabe der Frühstückskost
- 07:00 Uhr: Ausrücken zur Arbeit
- 12:00 Uhr: Mittagessen
- 16:00 Uhr: Freizeit (Hofgang, Sport- und Freizeitgruppen, Umschluss)
- 21:00 Uhr: Einschluss (Pop Shop)
Dieser Tagesablauf kann aber von Anstalt zu Anstalt variieren, so dass der Aufschluss erst um 6:30 Uhr stattfindet, der Einschluss aber bereits um 16:00 Uhr erfolgen kann.
Anmerkung: Grundsätzliche Informationen über den Ablauf einer Gefängnisstrafe von der Aufnahme bis zur Entlassung siehe Strafvollzug.
Der Sinn von Gefängnissen
In den verschiedenen
politischen und
philosophischen Anschauungen genießt das Gefängnis als Institution mehr oder weniger Wertschätzung. Vertreter der politischen
Linke/
Sozialdemokraten haben oft größere Zweifel am Sinn von zu vollstreckenden Freiheitsstrafen als eher konservativ eingestellte Vertreter beispielsweise von bürgerlichen Parteien und Rechtsparteien, die dem Vergeltungsgedanken einen höheren Stellenwert beimessen. Weil die Bewegungsfreiheit zu den unerlässlichen
Grundrechten jedes Bürgers gehört, braucht das Gefängnis als Strafmittel eine besonders gut abgestützte
rechtliche,
moralische und
ethische Rechtfertigung.
Zu beachten ist, dass sich die Diskussion über die Berechtigung von Gefängnisstrafen hauptsächlich innerhalb der drei Eckpunkte Rache, Wiedergutmachung und Freiheit des Individuums abspielt. Es wird wohl nie möglich sein, eine Strafe einzuführen, welche allen drei Maximen gerecht wird. Entscheidungen über solche grundlegenden Zweckbestimmungen der Freiheitsentziehung sind Gegenstand der Strafvollzugspolitik.
Argumente für Gefängnisse
- Resozialisierung und Einsicht: Im Gefängnis hat jeder Straftäter genügend Zeit, um in sich zu kehren und die Unrechtmäßigkeit einzusehen. Viele Menschen begehen nach der Haftentlassung keine Straftaten mehr – sie sind resozialisiert.
- Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten: Gefängnisse sind dazu da, um gefährliche Menschen von der Gesellschaft fernzuhalten. Ohne jeden Zweifel existieren in jeder Gesellschaft Individuen, die von ihrer Psyche her nicht oder nur kaum daran gehemmt werden, andere Menschen an Leib und Leben oder am Eigentum zu schädigen.
- Abschreckung: Die Aussicht auf eine lange Haftstrafe hält Menschen davon ab, Verbrechen zu begehen.
Argumente gegen Gefängnisse
- Fehlende Bildung: Eine gute Ausbildung schützt vor Inhaftierung. In der Tat werden am wahrscheinlichsten jene Menschen kriminell, welche über keinen Schulabschluss und keine Berufsausbildung verfügen. In den Gefängnissen wird diesen Bildungsdefiziten kaum entgegengewirkt. Die angebotene Bildung erreicht zumindest keine nennenswerte Quantität, wobei aber Bildungs- und Ausbildungsbemühungen in den Gefängnissen oft an mangelnder Bildungsfähigkeit als auch Bildungswilligkeit der Gefangenen scheitern.
- Kosten: In einem typischen Schweizer Gefängnis kostet jeder Gefangene pro Tag rund 200 Franken (etwa 130 €). Für Deutschland und Österreich gilt ähnliches. Kostentreibend wirkt die Bewachung, besonders bei gefährlichen Straftätern.
- Wiedergutmachung des Schadens geschieht nicht. Die Justiz bemüht sich um Lösungen, die sowohl dem Opfer als auch dem Täter möglichst gerecht werden (Opfer-Täter-Ausgleich). In vielen Fällen ist es jedoch nicht möglich, ausgleichende Gerechtigkeit zu schaffen ("ich habe dir X geklaut, also muss ich dir X zurückerstatten"), wie etwa bei Verbrechen gegen Leib und Leben.
- Psychische Krankheiten: Die Haft macht krank und das Gefängnis dient als Bewahranstalt für psychisch kranke Mitglieder der Gesellschaft. Eine Krankheit lässt sich aber nicht mit strafrechtlichen Mitteln "heilen". Häufig entwickeln sich psychische Störungen erst unter den Haftbedingungen. Viele Gefangene sind aber auch bereits bei der Inhaftierung psychisch krank. Dies trifft häufig zu bei Drogensüchtigen, die wegen Besitz illegaler Drogen (kann nur zur Haft führen, wenn die Menge nicht mehr als Eigenbedarf zu bezeichnen ist, bzw. ein konkreter Beweis für den Handel mit Drogen vorliegt) inhaftiert wurden. Oft sind es psychisch Kranke, die aufgrund ihrer Labilität im Gefängnis besonders leicht in die Drogensucht abrutschen.
- Fehlende Abschreckung: Das Gefängnis schreckt kaum diejenigen ab, die ohnehin nichts mehr zu verlieren haben. Wenn jemand keine Arbeit findet (etwa wegen kaum vorhandener Bildung), durch jedes soziale Netz gefallen und/oder völlig verarmt ist, dann ist eine Gefängnisstrafe eine überlegenswerte Alternative. Im Gefängnis sind z. B. Essen und Obdach gewährleistet. Der Staat wäre also eigentlich gezwungen, die Gefängnisse so karg und unmenschlich auszustatten, dass eine Gefängnisstrafe trotzdem noch abschreckend wirkt; dies ist aber mit heutigen Vorstellungen von Menschenwürde und körperlicher Unversehrtheit nicht zu vereinbaren.
- Solidarisierung der Kriminellen und Bildung einer homogenen Masse von Verbrechern: Im Gefängnis treffen viele Menschen aufeinander, die der Kriminalität gegenüber wohlwollend eingestellt sind (oder waren). Auch können sie sich miteinander solidarisieren, da alle ein ungefähr ähnliches Lebensschicksal teilen. Dieser Effekt ist unerwünscht, schließlich sollen sie ihr schlechtes Beispiel aufgeben.
- "Hochschule des Verbrechens": Jeder Kriminelle hat, zumindest bis zu seiner Verhaftung und Verurteilung, ein erfolgreiches kriminelles Leben geführt. Da im Gefängnis Menschen mit krimineller Vergangenheit aufeinander treffen, lässt sich nicht verhindern, dass sie sich einander "Tipps und Tricks" lehren. Dies ließe sich nur durch Einführung der unmenschlichen Isolationshaft verhindern.
- Vorurteile der Gesellschaft: Selbst wenn man aus dem Gefängnis kommt, seine Fehler einsieht und sich geändert hat, so wird man sein ganzes Leben lang den Titel "Verbrecher" mit sich mitschleppen. Das macht es fast unmöglich wieder in die Gesellschaft integriert zu werden, egal wie schwerwiegend das Verbrechen war oder nicht. Es wird häufig zur Unmöglichkeit eine Wohnung, einen Job o.ä. zu finden.
Man versucht Punkt 6 und 7 entgegenzuwirken, indem das Strafvollzugsgesetz vorsieht, dass Kriminelle mit leichteren Vergehen während ihrer Haftstrafe nach Möglichkeit von den eigentlichen Schwerkriminellen getrennt untergebracht werden. Aus den gleichen Beweggründen gibt es auch eine Trennung von Erst- und Mehrfachverurteilten, Erwachsenen und Jugendlichen sowie Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen (StVollzG § 141 Differenzierung).
Gefängnistypen
Es gibt
geschlossene und
halboffene Strafanstalten. Bei den auch einer breiten Öffentlichkeit bekannten Gefängnissen handelt es sich stets um Anstalten des geschlossenen Vollzugs. Die in besonders gesicherten Gefängnissen mit baulicher Abgrenzung zur Außenwelt eingewiesenen Gefangenen befinden sich in der Regel rund um die Uhr in der Einrichtung. In der Halbgefangenschaft, dem offenen Vollzug, ist es dem Gefangenen dagegen erlaubt, tagsüber die Einrichtung zu verlassen, um einer geregelten Arbeit nachzugehen. Für den offenen Vollzug kommen nur diejenigen Gefangenen in Betracht, die den besonderen Anforderungen dieser Haftart genügen.
Eine andere wichtige Einteilung richtet sich nach der Straflänge. Nicht jede Justizvollzugsanstalt "beherbergt" Straftäter aller Couleur. Zudem existieren gesonderte Anstalten für die Untersuchungshaft, für erstmalig Inhaftierte (Erstvollzug) und für Mehrfachinhaftierte (Regelvollzug), für Jugendliche und junge Erwachsene, für Männer und Frauen. Für Täter, die Sexual- oder andere Gewaltdelikte begangen haben, gibt es
Sozialtherapeutische Anstalten. Hier werden in einem therapeutischen Setting wesentlich intensivere und vielseitigere Behandlungsangebote als im normalen Strafvollzug zur Verfügung gestellt: Gruppen- und Einzelpsychotherapie, deliktorientierte Gruppen, soziales Lernen in Wohngruppen, kreatives Arbeiten sowie schulische Liftung und gegebenenfalls berufliche Bildung sollen entsprechend motivierte Gefangene in die Lage versetzen, ihre Probleme intensiv zu bearbeiten um weiteren Delikten vorzubeugen.
Bekannte Gefängnisse
Volkstümliche Bezeichnungen
Für Gefängnis hat sich im Laufe der Jahre im Volksmund eine Vielzahl von Bezeichnungen geprägt, wie zum Beispiel: Knast (vom jiddischen „knassen“ für „bestrafen“), schwedische Gardinen, Kittchen, Gitter und Bau, in Österreich auch Häfen, Zieglstadl oder Tschumpus. In der Schweiz wird das Gefängnis auch „Kiste“ genannt.
In vielen Städten haben sich für die dortigen Gefängnisse im Volksmund gebräuchliche Bezeichnungen etabliert, die oft auf die Örtlichkeit zurückgehen, an denen sich die Gefängnisse befinden:
- Santa Fu im Hamburger Stadtteil Fuhlsbüttel
- Moabit im Berliner Stadtteil Moabit
- Klingelpütz in Köln, geht auf den Namen einer Straße zurück, an der sich bis 1968 ein Gefängnis befand.
- Krümmede in Bochum, liegt an der gleichnamigen Straße
- St. Adelheim in München-Stadelheim
- Die Lerch in Saarbrücken, geht auf den Flurnamen Lerchesflur zurück.
- Stein im Stadtteil Stein von Krems an der Donau
- Hotel Mannert in der Nürnberger Mannertstraße
- Hotel zur (Ruhigen) Kugel an der Schulenburger Landstraße in Hannover, geht auf das ehemals nebenan gelegene, kugelförmige Gasometer zurück
- Liesel, das Polizeigefangenenhaus im 9. Wiener Gemeindebezirk, welches nach dem dortigen ehemaligen Elisabethkai benannt wurde (heute Rossauerlände).
- Kaffee Hochfeld in Augsburg-Hochfeld, eine ironische Bezeichnung für die dortige JVA
- Ziegelstadl in Völs in Tirol; dort wurden früher Ziegel gebrannt.
Geschichte
Historische Gefängnistypen
Siehe Arbeitslager, Festungshaft, Gefängnisinsel, Gefängnisschiff, Kerker, Konzentrationslager, Verlies, Zuchthaus, Schuldnergefängnis, Karzer, Hungerturm, Bergfried, Schuldturm, Hexenturm
Berühmte Gefangene
Einige bedeutende Menschen der Geschichte haben kürzere oder längere Zeit in einem Gefängnis eingesessen. Erwähnenswert sind zum Beispiel:
- Miguel de Cervantes (1547-1616, spanischer Nationaldichter), floh 1569 vor der spanischen Justiz außer Landes, wurde 1575 von Piraten gefangengenommen und verbrachte fünf Jahre in Sklaverei, wurde Steuereintreiber, trieb wohl auch in die eigene Tasche ein und kam deshalb 1597/98 und wieder 1602 ins Gefängnis, wo er den Don Quijote zu schreiben begann.
- Hugo Grotius (1583-1643, Begründer des modernen Völkerrechts), 1618 in einem Parteikampf um die Regierung der Niederlande gegen Moritz von Nassau unterlegen, zu lebenslanger Haft verurteilt. 1621 gelang es seiner Frau und seinem Dienstmädchen, als der Gefängnischef einen Jahrmarkt besuchte, Grotius von Wachsoldaten in einer Bücherkiste aus dem Gefängnis tragen zu lassen. Er floh in Frauenkleidern weiter nach Paris.
- Johann Sebastian Bach (1685-1750, der große Komponist) unterschrieb am 5. August 1717 den Vertrag für seine neue Stelle in Köthen, ohne vorher um seine Entlassung in Weimar gebeten zu haben. Als er dies nachholen wollte, erhielt er seine Demission nicht, sondern wurde am 6. November wegen seiner „Halßstarrigen Bezeügung“ in der Landrichterstube arretiert. Vier Wochen später wurde freigelassen und in Ungnade entlassen.
- Evariste Galois (1811-1832, Mitbegründer der Gruppentheorie) Wurde inhaftiert wegen bewaffneter Teilnahme an einem antiroyalistischen Umzug. Starb einen Monat nach seiner Haftentlassung in einem Duell um die Tochter des Gefängniskrankenhausarztes.
- Werner von Siemens (1816-1892, Naturforscher, Erfinder, Industrieller) war in seinem erlernten Beruf Artillerieoffizier als Sekundant an einem Duell beteiligt, wurde gemäß den Gewohnheiten der preußischen Armee zu 10 Jahren Festungshaft verurteilt und ebenso gewohnheitsmäßig nach sechs Monaten begnadigt. Bat um Verlängerung der Haft, um begonnene elektrochemische Experimente zu beenden, was als Undank gegen königliche Gnade angesehen und scharf abgelehnt wurde.
- Sophus Lie (1842-1899, Mathematiker, Erforscher der Lie-Gruppen) versuchte als neutraler Norweger während des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 von Paris nach Italien zu reisen, kam aber nur bis Fontainebleau, wo er als deutscher Spion verhaftet wurde, da seine mathematischen Notizen für eine codierte Nachricht gehalten wurden.
- Karl May (1842-1912) war ein deutscher Schriftsteller. Ursprünglich Lehrer, geriet er auf die schiefe Bahn und wurde wegen Diebstahls, Betrugs, Hochstapelei und Amtsanmaßung mehrmals verurteilt und verbrachte einige Zeit im Gefängnis, z.B. von 1870-1874 im Zuchthaus Waldheim.
- Nelson Mandela (*18. Juli 1918 in Mvezo, Südafrika), ehemaliger Präsident der Republik Südafrika, war einer der führenden Anti-Apartheid-Kämpfer des Landes. Er studierte Jura, arbeitete als Rechtsanwalt und war von 1962 bis 1990 als politischer Gefangener auf der Gefängnisinsel Robben Island inhaftiert.
Statistik
In Deutschland gab es zum 31. März 2005 62.361 Strafgefangene. Den in den letzten Jahren stagnierenden Gefangenenzahlen war in den
1990er Jahren ein deutlicher Anstieg vorausgegangen: Zwischen 1992 und 2000 war die Zahl der in den Justizvollzugsanstalten einsitzenden Gefangenen um ca. 50% gestiegen. Die Belegung erreichte damit wieder annähernd das Niveau von Mitte der
1980er Jahre, lag aber unter dem Mitte der
1960er Jahre (gemessen an der jeweiligen strafmündigen Bevölkerung). (Quelle:
Statistisches Bundesamt)
Anzahl der Gefangenen pro 100.000 Einwohner:
Privatisierung
2005 wurde das erste deutsche teilprivatisierte Gefängnis in Hünfeld (Hessen) eröffnet; siehe JVA Hünfeld. Das zweite teilprivatisierte Gefängnis soll im badischen Offenburg gebaut und Ende 2008 eröffnet werden. Ein weiteres Public Private Partnership-Verfahren wird in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Dort soll im Jahr 2009 in Burg bei Magdeburg eine Justizvollzugsanstalt für 600 Häftlinge ihren Betrieb aufnehmen.
Sonstiges
Gefängnisse dürfen aus Sicherheitsgründen und um die Persönlichkeitsrechte der Gefangenen zu achten nicht von Privatpersonen besichtigt werden. In
Wittlich gibt es ein
Justizvollzugsmuseum in der Justizvollzugsschule.
Große Gefängnisse deutscher Polizeien werden Haftanstalten genannt. Dies ist eine Zwischenstation, bis die Gefangenen dem Haftrichter oder sonstigen Behörden vorgeführt bzw. einer JVA oder einer geschlossenen Einrichtung zugeführt werden. Eine Besonderheit ist die Gefangenensammelstelle (Abk. GeS od. Gesa). Die GeS wird eingerichtet, wenn zu erwarteten ist, dass reguläre Haftplätze nicht mehr ausreichen. Dies ist z.B. der Fall bei Großveranstaltungen, Großdemonstrationen oder Demonstrationen mit hohem Störeranteil. Dabei handelt es sich meistens um spezielle Räumlichkeiten (z.B. in Stadien), Container oder notfalls um einen abgesicherten Sammelplatz im Freien handeln (Einkesselung).
Siehe auch
- Arrest, Disziplinarmaßnahme, elektronische Fußfessel, Gefängnis-Jargon, Geschlossener Vollzug, Isolationshaft, Karzer, Offener Vollzug, Urlaub, Vollzugslockerung, Gefängnisausbruch, Erstsprecher
Literatur
- Michel Foucault: Überwachen und Strafen: Die Geburt des Gefängnisses. (1975, dt. 1975) Frankfurt am Main: Suhrkamp 2002, ISBN 3-518-27784-7
- Erving Goffman: Asyle. 10. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-518-10678-3
- Helmut Ortner: Gefängnis. Eine Einführung in seine Innenwelt. Geschichte, Alltag, Alternativen. Beltz, Weinheim 1988, ISBN 3-407-55706-X
- Loïc Wacquant: Elend hinter Gittern, UVK 2000
Weblinks
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