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Eine Gefährdung als technischer Begriff bedeutet die Möglichkeit, dass eine Person, räumlich und/oder zeitlich mit einer Gefahrenquelle zusammentreffen kann. Das Wirksamwerden der Gefahr führt zu einem Schaden, z.B. zu einer Verletzung oder zum Tod.

Auszug aus der Liste der Gefährdungen der Berufsgenossenschaften:


  1. Mechanische Gefahren
    1. Quetsch- und Scherstellen
    2. Fangstellen und offen bewegte Maschinenteile
    3. ungesicherte Ladung
    4. Sturz und Stolpern
    5. Absturz
  2. Elektrische Gefahren
    1. Gefährliche Körperströme
    2. Lichtbögen
  3. Gefahrstoffe (siehe auch R- und S-Sätze)
    1. Giftige und krebserregende chemische Stoffe
    2. gesundheitsschädliche chemische Stoffe
  4. Biologische Belastungen
    1. Mikroorganismen und Viren
    2. Bakterien und Pilze
  5. Brand- und Explosionsgefahren (siehe auch R- und S-Sätze)
  6. Thermische Gefahren
    1. Heiße Medien
    2. Kalte Medien
  7. Physikalische Belastungen
    1. Lärm
    2. schweres Heben und Tragen
    3. Ganzkörper-Schwingungen
    4. Handarm-Schwingungen
    5. Strahlung
    6. Radioaktivität und ionisierende Strahlung
    7. Elektromagnetische Felder
    8. Arbeiten in Über- oder Unterdruck
  8. Arbeitsumgebungsbedingungen
    1. Klima
    2. Beleuchtung
    3. Raumbedarf und Verkehrswege
  9. Arbeitsbedingungen
    1. Ergonomie
  10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit
    1. Verminderter Wahrnehmung
  11. Sonstige Gefahren/Belastungen
    1. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
    2. Hautbelastung
  12. Psychische Belastungen
    1. Arbeitstätigkeit
    2. Arbeitsorganisation
    3. Soziale Bedingungen
  13. Organisatorische Mängel
    1. Arbeitsablauf
    2. Arbeitszeit
    3. Qualifikation
    4. Unterweisung
    5. Verantwortung
    6. Geringe Zahl an Ersthelfer
    7. Geringe Zahl an Sicherheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit
    8. Defizite hinsichtlich Jugendlicher, werdender oder stillender Mütter, Behinderter, Leistungsgewandelter und älterer Arbeitnehmer
    9. Fehlende Betriebsanweisung(en)

Der verletzungsbewirkende Faktor der hinter einer Gefährdung steht ist der physikalische Vorgang, der von dem die konkrete Gefahr aus geht. Das ist z.B. bei der ungesicherten Ladung die potentielle Energie und die kinetische Energie der ungesicherten Teile, bei der heißen Oberfläche die Wärmeenergie usw.

Welche Gefährdungen an einem konkreten Arbeitsplatz vorliegen wird in einer Gefährdungsbeurteilung protokolliert.

Siehe auch


Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betriebsarzt

Brandschutzbeauftragter

Arbeitssicherheit

Gesundheitsschutz

Arbeitsschutz

Definitionen


DIN EN ISO 12100-1

  • Quelle einer möglichen Verletzung oder Gesundheitsschädigung.

DIN EN 61508-4 (August 2002) bzw. VDE 0803 Teil 4

Funktionale Sicherheit elektrischer/elektronischer/programmierbar elektronischer sicherheitsbezogener Systeme
  • 3.1.2 Gefährdung (en: hazard)
potentielle Schadensquelle

DIN 2001

Medizinprodukte
  • 2.3 Gefährdung
    potentielle Schadensquelle

Weblinks


Berufsgenossenschaften *

Mechanische Gefährdung z.B.*

TechnikArbeitsschutz

 

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