Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (kurz „GEZ“) ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in Köln. Sie zieht die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetze Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte (z.B. Radios, Fernseher, ab 2007 neuartige Rundfunkempfangsgeräte) von den Rundfunkteilnehmern ein.
Organisation
Die GEZ ist eine
nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, die als gemeinsames Rechenzentrum der ARD-Landesrundfunkanstalten und des Zweiten Deutschen Fernsehens die
Verwaltungsgeschäfte des Rundfunkgebühreneinzuges durchführt.
Sie wurde durch Verwaltungsvereinbarung errichtet.
Die GEZ ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die GEZ ist keine Behörde im formellen Sinne. Nach außen hin ist sie im Namen und Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt tätig.
Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften werden von der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt Rundfunkgebührenbeauftragte vor Ort eingesetzt. Diese können u.a. Anzeigen zur Anmeldung eines Rundfunkempfangsgerätes entgegennehmen, die an die GEZ weitergeleitet werden.
Aufgaben
Seit dem 1. Januar
1976 zieht die GEZ die
Rundfunkgebühren nach dem
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (
auf Basis des Rundfunkgebührenstaatsvertrags) ein, zuvor war für diese Aufgaben die
Deutsche Bundespost zuständig. Ihre Aufgaben sind im Einzelnen:
- Gebühreneinzug (Verpflichtung neuer Teilnehmer, Erlangung rückständiger Rundfunkgebühren, Abwicklung des Zahlungsverkehrs)
- Gebührenbefreiungen
- Gebührenplanung
- Teilnehmerbetreuung
In anderen europäischen Staaten mit gebührenfinanziertem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind für Gebühreneinzug und Verwaltung der Teilnehmer oft ähnliche Organisationen wie die GEZ zuständig. Beispielsweise ist in der Schweiz für den Einzug die Billag zuständig, in Österreich die GIS, in Großbritannien die TV Licensing.
Gebührenerträge und Verwaltungskosten
Die GEZ nahm im Jahr 2004 für die Rundfunkanstalten 6,85 Milliarden € ein. Die Kosten für die GEZ selbst betrugen im Jahr 2004 142 Mio. € (2,08 % der Gesamterträge).
Gebührenplanung
Der GEZ obliegt die Federführung für die Planung der Gebührenerträge. Auf der Basis umfangreicher Vorarbeiten der GEZ werden sie von der
Arbeitsgruppe Gebührenplanung – einer Unterkommission der
Finanzkommission der Rundfunkanstalten - grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren oder der aktuellen Gebührenperiode (31. Dezember 2009, Stand: Juni 2007) geplant. Der Geschäftsführer der GEZ ist Vorsitzender der
Arbeitsgruppe Gebührenplanung.
Rechtsgrundlagen
Die
Satzungen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren der einzelnen Landesrundfunkanstalten gelten für den Rundfunkteilnehmer vorrangig. Grundlage hierfür ist u.a. der
Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Satzungen regeln insbesondere, dass für die rundfunkgebührenrechtlichen Belange als Ansprechpartner (z.B. die Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten) die GEZ zuständig ist und nicht die jeweilige Landesrundfunkanstalt.
Datenerhebung und Datenspeicherung
Die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ dürfen alle Daten von Rundfunkteilnehmern speichern und verwalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Das
Statistische Bundesamt zählt 39 Millionen Privathaushalte, während die GEZ ein Datenbestand von 41,2 Millionen Teilnehmerkonten hat (Stand 2004, einschließlich 2,2 Mio Konten abgemeldeter Teilnehmer). Die GEZ pflegt somit eine der umfassendsten Datensammlungen über die Einwohner der
Bundesrepublik Deutschland.
Zur Ermittlung nichtangemeldeter Rundfunkteilnehmer gleicht die GEZ ihren Datenbestand mit zugekauften Adressdaten von kommerziellen Adresshändlern ab.
Eine andere Quelle für Daten sind die
Einwohnerämter. Diese leiten gemäß der gesetzlichen Rahmenbestimmungen der jeweiligen Bundesländer An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. So wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über 12 Mio. Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt. Nur
Sachsen-Anhalt und
Thüringen verzichten auf Grund von Datenschutzbedenken auf die Weitergabe der entsprechenden Daten durch die Einwohnerämter.
Ermittlung und Überwachung
Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfasst neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltene Daten. Dazu lässt sich die GEZ – zur Ergänzung der Adressdaten der Einwohnerämter – unter anderem von den
Beauftragtendiensten der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten
[GEZ-Geschäftsbericht 2004]. Die vermeintlichen „GEZ-Kontrolleure“ (Beauftragtendienst) sind selbständig tätige Außendienstmitarbeiter (bzw. Angestellte der Vorgenannten) der Landesrundfunkanstalten und haben sich durch einen Dienstausweis auszuweisen.
Die GEZ darf von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern bzw. von ehemaligen Rundfunkteilnehmern die Daten nur bis zu einem begrenzten Zeitraum speichern. Daher kommt es vor, dass Personen erneut von der GEZ angeschrieben werden, da vorherige Anschreiben nicht gespeichert werden.
Kritik
Die GEZ stößt in Teilen der Öffentlichkeit auf Ablehnung, da sie oft als Synonym für die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems über die
Rundfunkgebühren gesehen wird. Die darauf bezogene Kritik ist somit tatsächlich
Kritik am System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung und ist von der Kritik an der GEZ, z. B. im Umgang mit Kundendaten (
Datenschutz) oder am Verfahren zum Einzug der Rundfunkgebühren zu trennen.
Kritikerpreise
Die GEZ erhielt einige symbolische Würdigungen kritischer Institutionen. Den in der jeweiligen Laudatio angeführten Argumenten kann man jedoch entnehmen, dass die GEZ – zumindest in Teilen – nicht für eigenverantwortliche Aktivitäten, sondern als in der Öffentlichkeit stehendes Symbol für den ÖRR und seiner in der Kritik stehenden Finanzierung ausgewählt wurde:
Weblinks
Quellen
Rundfunk | Behörde (Deutschland)