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Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Unter Umständen ist auch Zubehör mitversichert (siehe Sachenrecht).

Üblicherweise können folgende Schäden eingeschlossen sein: Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer), Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel, sowie weitere Elementarschäden.

Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden oft eine Gebäudeversicherung zur Absicherung. Die Wahl der Versicherung ist frei, was bis Mitte der 1990er in einigen Bundesländern nicht so war.

Wichtig für die Beurteilung der Risiken eines Gebäudes und damit für die Höhe der Versicherungsprämie ist die Bauartklasse, Hierbei ist der Gebäudeversicherer gehalten, den Versicherungsnehmer ordnungsgemäß zu unterrichten, damit keine Unterversicherung eintritt. Das OLG Celle * hatte sich hiermit zu befassen. Versicherungswesen.

 

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