Gebäude werden in der Landesbauordnung (NRW) definiert als "selbstständig benutzbare, überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Objekten zu dienen."
Ein Gebäude - umgangssprachlich auch oft als Haus bezeichnet - ist ein Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Objekten zu dienen (so oder ähnlich werden Gebäude in den Bauordnungen der deutschen Bundesländer definiert). Ein Gebäude besitzt nicht zwingend Wände oder einen Keller, jedoch immer ein Dach. Ansonsten treffen die Eigenschaften eines Bauwerks auch auf ein Gebäude zu.
Differenzierung
Wie bei dem Begriff
Bauwerk gibt es auch hier keine einheitliche oder verbindliche, allgemein anerkannte Kategorisierung. Man kann nach verschiedenen Aspekten differenzieren:
nach Konstruktion und Material
Zum Beispiel:
siehe dazu auch:
Kategorie:Baukonstruktion,
Bauartklasse
nach Funktion
auch bei der Unterscheidung nach
Funktionen gibt es keine einheitliche oder verbindliche Kategorisierung. Einige Funktionen sind:
- Wohnen: Wohngebäude, Wohnhaus
- Arbeiten: z. B. Bürogebäude, Fabrik, Werkstatt
- Handel, Lagerung, Warenumschlag: Speicher, Kaufhaus
- Gesellschaftliches Leben: z. B. Öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Regierungsgebäude
- Gesundheit und Fürsorge: z. B. Krankenhäuser, Heime, Strafvollzugsanstalten
- Kultur: z. B. Versammlungsgebäude, Bibliotheken, Konzerthäuser, Opernhäuser
- Religion: z. B. Sakralgebäude wie Tempel, Kirchengebäude
- Freizeit: z. B. Sporthallen, Schwimmbäder
- Verkehr: z. B. Parkhäuser, Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Fluggastabfertigungsgebäude,
siehe dazu auch:
Kategorie:Gebäude
nach Gestalt
Es existieren
freistehende Gebäude (Einzelhaus) genauso wie
Doppelhäuser und
Reihenhäuser. Auch zusammenhängende Gebäudeeinheiten können als einzelne Gebäude gelten, wenn sie jeweils ein eigenes Erschließungssystem (eigener
Eingang und eigenes
Treppenhaus), ein eigenes Ver- und Entsorgungssystem besitzen und einzeln nutzbar sind. Auch Ensembles verschiedenartig genutzer Gebäude können eine gestaltliche Einheit darstellen, z. B.
Dreiseithof oder
Vierseithof.
siehe dazu auch: Kategorie:Bauform und Kategorie:Gebäudeensemble
nach rechtlichen Gesichtspunkten
nach Energiestandard
Es gibt
Niedrigenergiehäuser,
Passivhäuser bis hin zu sogenannten
Plusenergiehäusern. Das sind verschiedene
Energiestandards, die eine Aussage über den Energiebedarf des Gebäudes treffen.
siehe dazu auch: Kategorie:Energiestandard (Gebäude)
Siehe auch
Weblinks
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