Als Gebärdensprache bezeichnet man eine eigenständige, visuell
wahrnehmbare Natürliche Sprache, die insbesondere von gehörlosen und stark schwerhörigen Menschen zur Kommunikation genutzt wird.
Gebärdensprache besteht aus kombinierten Zeichen (Gebärden), die vor allem mit den Händen, in Verbindung mit Mimik und Mundbild (lautlos gesprochene Wörter oder Silben) und zudem im Kontext mit der Körperhaltung gebildet werden. Bei der taktilen Gebärdensprache für blinde Gehörlose werden die Gebärden gefühlt. Dazu nimmt der Sprecher oder Dolmetscher die Hände seines Gegenübers in seine eigenen.
Gebärdensprachen unterscheiden sich von Land zu Land. So gibt es im deutschsprachigen Raum die Deutsche Gebärdensprache (DGS), die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) wie auch die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS). Letztere zum Beispiel ist wiederum in fünf verschiedene Dialekten unterteilt (Zürcher, Berner, Luzerner, Basler und St. Galler Dialekt). Unter diesen kann es wiederum auch regionale Unterschiede geben. Im Graubünden zum Beispiel erkennt man Gebärden aus dem Zürcher wie auch aus dem St. Galler Dialekt. Die verbreitetste Gebärdensprache dürfte die American Sign Language (ASL) sein. Die Gebärdensprachen sind sich jedoch untereinander häufig ähnlicher als die verschiedenen Lautsprachen. Auf internationalen Veranstaltungen kommt zunehmend die sogenannte internationale Gebärdensprache zum Einsatz. Diese im Entstehen begriffene Gebärdensprache entwickelt sich durch Konvention aus Gebärden verschiedenen länderspezifischer Gebärden nach pragmatischen Aspekten.
Gehörlose Kinder mit Gebärdensprach-Kompetenz sind – wie viele Fälle zeigen – in der Lage, die Schriftform der jeweiligen Lautsprache als Zweitsprache zu erwerben. Gehörlose Kinder, denen die Gebärdensprache verwehrt wird, erreichen durch diese Maßnahme nicht automatisch eine Kompetenz in der Schrift- oder Lautsprache ihrer Umgebung. Sie können teils auch später in der Gebärdensprache keine muttersprachliche Kompetenz erwerben und daher ein Leben lang „spracharm“ bleiben. In Anerkennung dieser Sachlage gab und gibt es weltweit Anstrengungen, die Gebärdensprachen gesetzlich zu verankern. So ist seit 2006 die Neuseeländische Gebärdensprache (NZSL) neben Englisch und Māori die offizielle Amtssprache Neuseelands. Seit dem 27. Februar 2005 ist im Schweizer Kanton Zürich die Gebärdensprache verfassungsmässig anerkannt. Das österreichische Parlament nahm im Juli 2005 die Gebärdensprache als anerkannte Minderheitensprache in die Bundesverfassung (Art. 8, Abs. 3) auf.
Spätestens seit 2002 ist mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) der Anspruch gehörloser Menschen auf Gebärdensprachdolmetschdienst (insbesondere bei Behörden, Polizei und Gericht, aber auch am Arbeitsplatz) gesetzlich geregelt. In der Schweiz gibt es seit 2004 ein ähnliches Gesetz.
Ausbildungen zum Gebärdensprachdolmetscher werden als Vollzeitstudium, etwa an der Universität Hamburg, an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH), an der Westsächsischen Hochschule Zwickau (FH) oder als berufsbegleitende Weiterbildung, beispielsweise an der Fachhochschule Frankfurt oder an der Hochschule für Pädagogik Zürich in Zürich angeboten. Ab Ende 2006 ist ein qualifizierter Abschluss als Gebärdensprachdolmetscher in vielen Bereichen erforderlich. Eine staatliche Prüfung bieten das Amt für Lehrerbildung in Darmstadt und das Gehörlosen Institut Bayern (GIB) in Nürnberg an. Die akademischen Diplome der Universitäten und Fachhochschulen werden der staatlichen Prüfung gleichgestellt.
Umfangreiche Informationen zum Berufsbild bietet die Website "dgsd.de - Informationen zum Gebärdensprachdolmetschen".
Der Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e. V. ist die berufsständische Vertretung der in Deutschland organisierten Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen.
Weiterführende Links können unter DGS, DSGS und ÖGS gefunden werden.
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