Eine Gaststätte (auch: Wirtshaus, in ländlichen Regionen Dorfkrug) ist ein gastronomischer Betrieb, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der hierzu eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet, beispielsweise ein Restaurant oder eine Kneipe.
Der Betrieb einer Gaststätte bedarf nach dem Gaststättengesetz einer Gaststättenkonzession. Diese darf mit Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen verbunden werden, z.B. für lärmschützende Maßnahmen zu sorgen. Die Gaststättenerlaubnis gilt für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Diskothek, Schankwirtschaft, Speisewirtschaft), für bestimmte Räumlichkeiten und für eine bestimmte Person (Gastwirt). Die Gaststättenerlaubnis wird nur erteilt, wenn der Betreiber persönlich zuverlässig ist, wenn Räumlichkeiten vorhanden sind, die bestimmten Anforderungen genügen. Diese Anforderungen, z.B. Vorhandensein einer Toilette mit bestimmter Beckenanzahl, ergeben sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Gaststättenverordnungen. Weiterhin muss die Gaststätte so gelegen sein, dass von ihr keine unzumutbaren Belästigungen für die Nachbarschaft ausgehen.
Europaweit gilt nun, dass eine Gaststätte nicht mehr erlaubnispflichtig ist, wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird. D.h. alle Auflagen wie das Vorhandensein von Toiletten, die persönliche Zuverlässigkeit des Wirtes etc. werden nicht mehr geprüft.
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