Eine Garantie (v. frz.: garantie, v. altfränk. weren gewährleisten, sicherstellen) ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall.
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
- Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
- Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty)
Der übliche Sprachgebrauch vermischt beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die harte und über den Vertrag hinaus reichende Verpflichtung eines
Garanten, während die Gewährleistung aus den vertraglich vereinbarten Leistungen abzuleiten ist.
Beispiele sind:
- Befristetes Rückgaberecht bei Unzufriedenheit mit dem Produkt ("Zufriedenheitsgarantie"), in manchen Fällen auch ohne Angabe von Gründen
- "Preisgarantie" (Rücknahme, wenn die Konkurrenz nachweisbar billiger ist)
- "3 Jahre Garantie" (manchmal besonders schwammig, weil keiner verrät, was diese eigentlich wirklich umfasst; vielfach aber ziemlich konkret, z. B. "Für alle Monitore bietet der Hersteller drei Jahre Garantie-Austausch-Service inkl. Bildröhre bzw. Panel und Backlight, das heißt, defekte Monitore werden werktags in der Regel innerhalb von 48 Stunden gegen ein gleichwertiges Gerät ausgetauscht." Grundlage ist dabei ein technischer Defekt, Fehlbedienungen oder darauf beruhende Defekte fallen nicht darunter.)
- "5 Jahre Reparaturgarantie" (Kann auch Reparatur auf Kosten des Kunden bedeuten)
- "20 Jahre Nachkaufgarantie für Ersatzteile"
- "Vor-Ort-Garantie" (Händler oder ein beauftragter Dienstleister kommt zum Aufstellungsort der Ware, um dort zu reparieren, Ersatzware wird vor Ort geliefert)
- "Bring-in-Garantie" (Ware muss für Reparatur zum Hersteller/Händler gebracht werden; Ersatzware muss beim Hersteller/Händler abgeholt werden, häufig auch Rücksendung auf Kosten von Hersteller/Händler)
Siehe auch: Erfüllungsgarantie
Weblinks
Schuldrecht