| Tombstone courthouse gallows.jpg Courthouse State Historic Park, Arizona]] |
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| Beerfelden 05.JPG (Odenwald) von 1550]] |
Ein Galgen (von althochd. Galgo = Baumast) ist eine Vorrichtung zur Vollziehung der Todesstrafe mittels des Henkers. Er besteht aus zwei aufrecht stehenden Pfosten und einem Querholz darüber, bisweilen auch aus drei Pfosten mit Ouerhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen ist. Hier unterscheidet man zwischen
Die Galgen befanden sich früher meist außerhalb der bewohnten Orte auf hohen Punkten (Galgenberg). Personen, die mit der Errichtung oder Ausbesserung eines Galgens beauftragt waren, galten ob dieser Tätigkeit als anrüchig. Deshalb versammelten sich vielerorts alle beteiligten Zünfte jenes Distrikts, für den der Galgen errichtet werden sollte. Der Richter reichte dann den ersten Stein für den Unterbau und behaute das zum Galgen bestimmte Holz, worauf alle Gewerke zusammen die Arbeit vollendeten. Manchmal wurden auch einzelne Personen durch das Los bestimmt.
Galgen, welche mit einer kreisförmigen Untermauerung versehen waren, auf welcher die Pfeiler mit den Querbalken standen, hießen Hochgericht. Sie galten zugleich als das Wahrzeichen der hochnotpeinlichen Gerichtsbarkeit des betreffenden Gerichtsherrn. Die Exekution wurde so vollzogen, dass der Verurteilte mit dem Henker auf einer Leiter zu einem der Querhölzer emporsteigen musste, um an letzterm aufgeknüpft, dann aber durch Wegziehen der Leiter vom Leben zum Tod gebracht zu werden.
Im Strafvollzug wird mit Galgen die Vorrichtung zur Hinrichtung durch Erhängen ("Tod durch den Strang") bezeichnet.
Dem Hinrichtungsopfer wird eine Schlinge um den Hals gelegt und anschließend der Boden unter den Füßen entzogen, so dass sein Hals sein gesamtes Eigengewicht trägt. Es stirbt infolge des Drucks, den der Strang beim Fall des Körpers bewirkt. Bewusstlosigkeit und Tod des Opfers werden verursacht durch
• Abschnürung der Blutversorgung des Gehirns bzw.
• Verletzung der (Hals-)Wirbelsäule bzw.
• Versperren der Atemwege (Ersticken).
Zeitpunkt der Ohnmacht und des Todeseintritts hängen dabei vom verwendeten Knoten und der Falltiefe des Opfers ab.
Galgen im eigentlichen Sinn - also für das Hängen errichtete Gerüste - finden sich in Mitteleuropa seit der Regierungszeit Karls des Großen. Alte Flurnamen entstammen teilweise dieser Zeit und erlauben Rückschlüsse auf frühere Standorte von Galgen. Der heute noch vorhandene Galgen von Beerfelden im Odenwald (siehe Foto) gilt als der am besten erhaltene Deutschlands.
Hinrichtungen am Galgen nahmen seit dem Mittelalter immer mehr den Charakter öffentlicher Schauspiele an, da sie meist vor vielen Zuschauern vollzogen wurden. Seinerzeit konnte bereits Diebstahl mit dieser Hinrichtungsart geahndet werden. Oft wurde das Leiden der Todeskandidaten durch alle Arten der Folter in kaum vorstellbarer Weise gesteigert. Seit Ende des 19. Jahrhunderts bemühte man sich in Großbritannien, den Eintritt von Bewusstlosigkeit und Tod beim Erhängen zu beschleunigen. Dazu führte man den "langen Fall" (engl. long drop) ein: Der jeweilige Todeskandidat wurde gefesselt und mit der Schlinge um den Hals auf eine Falltür gestellt. Diese wurde geöffnet. Der Strick stoppte abrupt den anschließenden Sturz in die Tiefe, was eine tödliche Verletzung der Halswirbelsäule ("Genickbruch") herbeiführen sollte. Die notwendige Fallhöhe wurde zuvor in Abhängigkeit vom Gewicht des Opfers errechnet. Noch heute werden in manchen Ländern Hinrichtungen in dieser Weise vollzogen, so auch in einigen ehemaligen britischen Kolonien.
In den USA wandte man ebenfalls den "langen Fall" an. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurden dort jedoch vermehrt alternative Hinrichtungsarten angewendet (siehe Gaskammer und Elektrischer Stuhl). Seit 1976, dem Jahr der Wiedereinführung der Todesstrafe, wurden dort drei verurteilte Mörder gehängt.
In Großbritannien erfolgten Hinrichtungen am Galgen bis 1964. In diesem Jahr wurde dort die Todesstrafe ausgesetzt und später abgeschafft.
Im Deutschen Reich waren Todesurteile gegen Zivilisten lange Zeit ausschließlich durch Enthauptung vollstreckt worden. Doch ein Reichsgesetz von 1933 ermöglichte wieder Hinrichtungen am Galgen als weitere Todesart (siehe Weblink). In der Folge wurden bis 1945 zahlreiche Verurteilte erhängt, unter ihnen viele Widerstandskämpfer. Dabei wurde jedoch kein Galgen mit Falltür verwendet; die Opfer starben (wie in Österreich) durch Strangulierung. Ein berüchtigtes Gefängnis, in dem seinerzeit auch Verurteilte am Galgen sterben mussten, war die Haftanstalt Berlin-Plötzensee.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs endeten etliche Kriegsverbrecher aus der Zeit des Nationalsozialismus am Galgen, darunter Verurteilte aus den Nürnberger Prozessen.
In Österreich war der Tod durch den Strang (am Hinrichtungspfahl, Strangulierung) reguläre Hinrichtungsart, bis im Jahr 1919 die Todesstrafe im ordentlichen Gerichtsverfahren abgeschafft wurde. In der Zeit nach 1933 (Machtübernahme der Austrofaschisten) bis zum Ende des 2. Weltkriegs wurden jedoch wieder Hinrichtungen am Galgen vollzogen. Kriegsverbrecher wurden in diesem Land unter alliierter Gerichtsbarkeit bis zum Jahr 1955 gehängt.
Noch heute ist der Tod am Galgen eine weit verbreitete Hinrichtungsart, besonders in afrikanischen und asiatischen Staaten (u. a. Ägypten, Iran, Japan, Kuwait, Malaysia und Singapur). Aus dem Iran wurde wiederholt über öffentliche Exekutionen berichtet.
Siehe auch: Erhängen, Galgenberg, Galgenvogel, Garotte, Henker, Henkersknoten, Todesstrafe
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