Das Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, beispielsweise von Künstlern, Anwälten, Autoren, Ärzten und Architekten:
Das Wort kommt ursprünglich aus dem Lateinischen von honorarium (Ehrengeschenk) und leitet sich von "honor" (Ehre) ab. Da Freiberufler keinen Lohn erhalten - sie sind schließlich "frei" -, aber auch nicht "von der Luft alleine" leben können, nehmen sie nur diese „Geschenke“ an.
Bei Schauspielern und Fotomodellen wird das Honorar auch als Gage bezeichnet.
Als Ausfallhonorar bezeichnet man die Vergütung eines Freiberuflers, der seine Leistung erbracht hat, diese aber nicht verwendet wird (z.B. bei Gebrauchsgrafikern, Sprechern). Gängig sind Ausfallhonorare in Höhe von 50% des ursprünglich vereinbarten Honorars. Arbeit | Einkommen