Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) hat gesellschftsrechtlich die gleichen Strukturen wie eine GmbH. Ihre Satzung sieht jedoch eine nicht abänderbare Bindung an einen vorgegebenen gemeinnützigen Zweck vor. Die Satzung ist durch die Bindung an die Gemeinnützigkeit * Stiftungsähnlich. Die gemeinnützige GmbH ist jedoch keine Stiftung im rechtlichen Sinne und untersteht daher auch nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Es kommt jedoch häufig vor, dass gemeinnützige Stiftungen Gesellschafter von gemeinnützigen GmbHs sind. Die Stiftung und die GmbH sind jedoch auch hierbei separate juristische Personen.
Für die gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gelten die gesetzlichen Vorschriften der GmbH. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Diese Anerkennung setzt eine auf gemeinnützige Zwecke gerichtete Satzung voraus.
Vorteile der gGmbH liegen vor allem im Steuerrecht. Vorteile der Gemeinnützigkeit sind insbesondere die Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer und die Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen. Diese Bestätigungen berechtigen den Spender zum Sonderausgaben- oder Betriebsausgabenabzug.
Im Bereich der Umsatzsteuer gibt es weitere Vorteile (halber Steuersatz bei erzielten Umsätzen).
Diese Steuervorteile haben zu einer immer mehr verbreiteten Gründung von gGmbH´s geführt. Im Unterschied zur GmbH vereint die gGmbH die Vorteile der auf Gewinn ausgerichteten Rechtsform GmbH mit den steuerlichen Vorteilen, die das Gemeinnützigkeitsrecht beinhaltet. Die gGmbH stellt eine Verbindung zwischen dem gemeinnützigen und dem gewinnorientierten Teil her. Ehrenämter werden bei der gGmbH im Vergleich zum gem. Verein durch hauptamtliche Mitarbeiter ersetzt, die Geschäftsführer erhalten ein entsprechend hohes Honorar aus den Einnahmen der gGmbH.
Die gGmbH paart die Vorteile der typischen, auf gewerbliche Aktivität gerichteten Rechtsform GmbH mit den Steuervorteilen, die das Gemeinnützigkeitsrecht bietet. Sie stellt, so könnte man sagen, ein Rechtsgebilde des Übergangs zwischen dem gemeinnützigen und dem gewinnorientiert tätigen Sektor dar. So wird beispielsweise das Ehrenamt, welches für Vereine und Stiftungen noch kennzeichnend ist, bei der gGmbH regelmäßig ersetzt durch hautpamtlich tätige, das Unternehmen professionell leitende Geschäftsführer. Die dafür benötigten finanziellen Mittel stammen aus dem Gewinn der gemeinnützigen GmbH und den Spenden (Erhöhte Verwaltungskosten gegenüber einen gemeinützigen Verein).
Bekannte gemeinnützige GmbH sind:
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