GATT ist die englische Abkürzung für General Agreement on Tariffs and Trade (deutsch: Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen). Abgeschlossen wurde es am 30. Oktober 1947, als der Plan für eine Internationale Handelsorganisation ITO nicht realisiert werden konnte, und es trat am 1. Januar 1948 in Kraft. Das GATT war damit keine Internationale Organisation, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag, weshalb seine 23 Gründungsmitglieder (Australien, Belgien, Brasilien, Burma, Kanada, Ceylon, Chile, China, Kuba, Frankreich, Indien, Libanon, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Pakistan, Südrhodesien, Südafrikanische Union, Syrien, Tschechoslowakei, Vereinigtes Königreich sowie USA) auch als Vertragsparteien angesprochen wurden. Die Bundesrepublik Deutschland trat am 1. Oktober 1951 diesem Vertragssystem bei. Alle Mitglieder der Welthandelsorganisation sind automatisch Mitglied des GATT.
Entscheidungen der GATT- bzw. WTO-Organe wurden und werden in den meisten Fällen nach dem Konsens-Prinzip getroffen. Sitz des GATT-Sekretariats war Genf, wo heute die WTO angesiedelt ist. Bis 1994 wurden in acht Verhandlungsrunden Zölle und andere Handelshemmnisse Schritt für Schritt abgebaut. Heute ist das GATT eines der wichtigsten Abkommen innerhalb der WTO. Zur Unterscheidung zwischen dem ursprünglichen und dem heutigen Übereinkommen im Rahmen der WTO wird in der Regel die Jahreszahl 1947 bzw. 1994 hinzugefügt.
Einige Globalisierungskritiker sind der Ansicht, dass durch einen liberalisierten Welthandel diese Ziele nicht erreicht werden können, sondern durch die Maßnahmen des GATT gerade das Gegenteil erreicht wird.
Die Höhe von Zöllen aller zu verhandelnden Waren wird in Listen aufgeführt. Bei Verhandlungen sollen alle Zölle nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit und zum gemeinsamen Nutzen gesenkt werden. Zollsenkungen und der Abbau von Handelsschranken wurden beim GATT 1947 in acht Handelsrunden vereinbart. Weitere Verhandlungsgegenstände waren der Abbau von Subventionen, von Einfuhrbeschränkungen, die Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels (siehe auch: GATS) und in der Uruguay-Runde Immaterialgüterrechte (siehe auch: Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights TRIPS) Das GATT 1994 wird im Rahmen der WTO-Organe verhandelt und überwacht.
Die sogenannte Uruguay-Runde endete 1994 mit der Marrakesch-Erklärung, mit der die Welthandelsorganisation (WTO) gegründet wurde, die 1995 ihre Arbeit aufnahm.
| Runde | Jahr | Durchschnittliche Zollsenkung in % |
| Genf | 1947 | 19 |
| Annecy | 1949 | 2 |
| Torquay | 1950/51 | 3 |
| Genf | 1955/56 | 2 |
| Dillon-Runde | 1961/62 | 7 |
| Kennedy-Runde | 1964-67 | 35 |
| Tokio-Runde | 1973-79 | 34 |
| Uruguay-Runde | 1986-94 | 40 |
Art. XII erlaubt Beschränkungen zum Schutz der Zahlungsbilanz.
Art. XIX erlaubt Notstandsmaßnahmen bei der Einfuhr bestimmter Waren, um zu verhindern, dass inländischen Erzeugern ernsthafter Schaden zugefügt wird. Diese Ausnahme wurde unter GATT 1947 häufig angewandt, ist in GATT 1994 jedoch durch ein zusätzliches Übereinkommen stärker reglementiert.
Art. XXV:5 erlaubt unter außergewöhnlichen, nicht vorgesehenen Umständen, dass eine Vertragspartei von einer Verpflichtung befreit wird. Über eine solche Ausnahme entscheiden die VERTRAGSPARTEIEN mit Zweidrittelmehrheit.
Art. XX regelt allgemeine Ausnahmen. Unter dem Vorbehalt, dass es nicht willkürlich stattfindet oder zu einer verschleierten Beschränkung des internationalen Handels führt, dürfen die Vertragsparteien unter anderem folgende Maßnahmen durchführen:
Internationale Wirtschaftsorganisation | Zoll
Общо споразумение за митата и търговията | General Agreement on Tariffs and Trade | GATT | Accord général sur les tarifs douaniers et le commerce | General Agreement on Tariffs and Trade | 関税および貿易に関する一般協定 | 관세 및 무역에 관한 일반협정 | Генерален Договор за Трговија и Царини | General Agreement on Tariffs and Trade | GATT | Acordo Geral de Tarifas e Comércio | General Agreement on Tariffs and Trade | ข้อตกลงทั่วไปว่าด้วยการค้าการบริการ | GATT | Hiệp ước chung về thuế quan và mậu dịch
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"General Agreement on Tariffs and Trade".
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