Eine Fusion ist ein Zusammenschluss von bislang selbstständigen Unternehmen und zwar in der Weise, dass sich zwei oder mehrere Unternehmen zu einem einzigen Unternehmen zusammenschließen. Fusionen sind somit eine mögliche Ursache für Konzentrationen.
Mit der Fusion ist jedoch auch der Begriff der "Akquisitition" bzw. des Unternehmenserwerbs eng verbunden. Die Unterscheidung zwischen Fusion oder Akquisition ist letztlich auf rechtliche, steuerliche und psychologische Faktoren zurückzuführen. Daher wird zumeist im wirtschaftlichen Sprachgebrauch auf eine genaue Unterscheidung verzichtet. Auch im deutschsprachigen Raum hat sich die englische Bezeichnung "Mergers & Acquisitions" (Zusammenschlüsse und Übernahmen), vor allem aber deren Abkürzung "M&A", eingebürgert.
Fusionen oder Zusammenschlüsse - so der rechtliche Terminus - unterliegen in den meisten Staaten einer (meist präventiven) staatlichen Zusammenschlusskontrolle, sofern der Zusammenschluss eine bestimmte Mindestbedeutung erreicht. Die Fusionskontrolle steht Zusammenschlüssen entgegen, die eine marktbeherrschende Stellung eines oder mehrerer Unternehmen begründen oder verstärken. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft tritt an die Stelle der nationalstaatlichen Zusammenschlusskontrolle unter bestimmten Voraussetzungen die europäische Zusammenschlusskontrolle. In der europäischen Fusionskontrolle sind die Voraussetzungen für die Untersagung eines Zusammenschlusses im Jahr 2004 neu formuliert worden. Ein Zusammenschluss ist mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar, wenn dadurch der wirksame Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben behindert würde, insbesondere durch Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung.
Die zuständigen Wettbewerbsbehörden im deutschsprachigen Raum sind:
Für Zusammenschlüsse von Bedeutung für die Europäische Gemeinschaft ist die europäische Kommission als Wettbewerbsbehörde zuständig.
Häufig stellt sich das Problem paralleler Fusionskontrollverfahren. Das bedeutet, dass derselbe Zusammenschluss von verschiedenen Behörden gleichzeitig geprüft wird. Oftmals arbeiten die schweizerische Wettbewerbskommission und die europäische Kommission parallel. Gerade bei den grossen "Mega-Mergers" kommt es zur parallelen Anwendung der amerikanischen Fusionskontrolle neben der europäischen. Die amerikanischen Wettbewerbsbehörden sind:
Der idealtypische Ablauf einer M&A-Transaktion erfolgt in verschiedenen Schritten:
In den verschiedenen Schritten und Aufgaben werden Unternehmen zumeist von einer Vielzahl an Beratern und Dienstleistern unterstützt. Im ersten und letzten Schritt sind dies vor allem Unternehmensberatungen, in den Schritten 2 und 3 hauptsächlich Investmentbanken oder M&A-Berater. Daneben kommt aber auch der Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung eine tragende Rolle zu. Besonders bei großen und bedeutenden Transaktionen wird auch auf Public Relations Spezialisten zurückgegriffen.
In letzter Zeit werden bei grösseren Unternehmen eigene Abteilungen gegründet, die sich nur mit der Prüfung, Vorbereitung und Durchführungen von M&A-Transaktionen beschäftigen. Eine Teilaufgabe, die früher vor allem der Abteilung für Unternehmensplanung bzw. Strategische Planung oblag. Für den Aufbau bzw. Leitung der Abteilung werben Unternehmen oft Spezialisten von M&A-Dienstleistern ab.
Investmentbanken spielen bei der Beratung von Unternehmen sowie der Anbahnung, Verhandlung und Vereinbarung von M&A-Transaktionen eine wichtige Rolle. Die früher vorwiegend im amerikanischen Raum angesiedelten Investmentbanken haben sich jedoch durch Fusionen mit/oder Übernahmen durch vor allem ausländische Banken stark verändert und deren Leistungen weltweit Verbreitung gefunden. Im deutschsprachigen Raum auf dem Gebiet der M&A-Beratung tätige Investmentbanken bzw. Berater sind unter anderem:
Darüber hinaus agieren aber auch eine ganze Reihe kleinerer und teilweise hoch spezialisierter Beratungen, sog. Boutiquen, wie z.B.:
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"Fusion (Wirtschaft)".
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