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Unter Funkverkehr (engl. radiocommunication) versteht man den Nachrichtenaustausch mit Hilfe elektromagnetischer Wellen.

Hierzu wird

  • die abgehende Nachricht übernommen und durch Umwandlung in niederfrequente elektromagnetische Schwingungen für die drahtlose Übertragung vorbereitet (für die ankommende Nachricht gilt der umgekehrte Weg)
  • die Nachricht zum Sender durch Richtfunk oder auf dem Kabelweg übertragen
  • die Nachricht durch Sender mittels modulierter hochfrequenter elektromagnetischer Schwingungen übertragen.

Die hierfür verwendeten Frequenzbereiche sind international festgelegt und liegen zwischen 9 kHz und 300 GHz.

Der Funkverkehr kann unterschieden werden

  • nach der Zugänglichkeit
    • in öffentlichen Funkverkehr zur Nutzung für jedermann (z.B.: CB-Funk, Amateurfunk)
    • in nichtöffentlichen Funkverkehr zur Nutzung für einen beschränkten Anwenderkreis (z.B.: BOS-Funk)
  • nach dem Funkgebiet
    • in nationalen Funkverkehr
    • in internationalen Funkverkehr
  • nach der Zweckbestimmung
    • für den Hör- und Fernsehrundfunk
    • für den festen und den beweglichen Funkdienst
  • nach der Verordnung Funk der UIT (Genf 1979)

Siehe auch: Funkdienst

Funktechnik

 

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