Als Funkamateur bezeichnet man eine Person, die sich mit dem Gebiet des Amateurfunks befasst. Über die Möglichkeiten eines Funkamateurs wird ausführlich im Amateurfunk-Artikel berichtet.
Außer Sendeamateuren gibt es auch Funkamateure, die ausschließlich Übertragungen empfangen (sog. SWLs – Short Wave Listeners).
Aus dieser Definition geht zunächst hervor, dass der Funkamateur ein Amateurfunkzeugnis und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besitzen muss, um am Amateurfunkdienst teilnehmen zu können. Das Amateurfunkzeugnis erlangt er erst nach Ablegen einer fachlichen Prüfung. Durch die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, also der Zuteilung seines Rufzeichens, erwirbt der Funkamateur insbesondere das Recht, abweichend vom üblicherweise festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren, die Funkgeräte seiner Amateurfunkstelle selbst zu fertigen, sowie im Handel erhältliche Sendeanlagen, die auf Amateurfunkbänder umgebaut wurden, zu betreiben. Der Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen senden. Der Funkamateur hat als Sendebetreiber Beiträge nach dem EMVG und nach dem TKG für die Frequenznutzung zu zahlen.
Das Hobby eines Funkamateurs ist es, eine Amateurfunkstation zu errichten und zu betreiben. Der Betrieb von Funksendeanlagen ist genehmigungspflichtig. Jeder Funkamateur muss seine Sachkunde (auf den Gebieten Technik, Betriebstechnik und Vorschriften) in einer schriftlichen Prüfung bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) nachweisen und erhält dann ein Amateurfunkzeugnis und ein persönliches Rufzeichen zugeteilt. Mit diesem Rufzeichen darf er die dem Amateurfunk zugeteilten Amateurbänder benutzen. Dazu stellt er sich mit einem oder mehreren (eventuell auch selbst gebauten Funkgeräten) seine eigene Amateurfunkstelle zusammen. Durch die bei der Prüfung bewiesene Sachkunde sind Funkamateure die einzigen, die das Recht haben ihre Sender selber zu bauen. Mit ihrer Funkstation pflegen Funkamateure Kontakte zu anderen Funkamateuren in der ganzen Welt. Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Er darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, grundsätzlich für und an Dritte nicht übermitteln.
Auf der anderen Seite gilt: Hochwasser, Erdbeben, Großfeuer und andere schwere Katastrophen zerstören und beschädigen fast immer Telekommunikationseinrichtungen. Dabei ist es irrelevant, ob die Technik neu oder alt ist. Ohne die entsprechende Infrastruktur und ohne Strom- und Telefonleitungen funktioniert sie nicht mehr. Besonders hier zeigt sich die Stärke des Amateurfunks. Funkamateure betreiben ihre Station unabhängig von einer Infrastruktur. Sie verfügen regional und länderübergreifend über zahlreiche Kontakte und leisten damit eine der wichtigsten Beiträge bei der Unterstützung von Behörden und Hilfsorganisationen in der Notfallkommunikation.
Ein großer Vorteil des Amateur(Not)funkdienstes sind hierbei weltweit zugewiesene Frequenzbereiche. Somit ist eine unkomplizierte Grenzüberschreitende Kommunikation jederzeit möglich, während es bei der Zusammenarbeit verschiedener Hilfskräfte wie z.B. BOS, Bundeswehr, örtliche Energieversorger, etc. schon bei regionalen/ nationalen Großschadenslagen immer wieder an den unterschiedlichen Funkdiensten und Frequenzen scheitert.
In Notfällen, z.B. bei Schnee-Katastrophen oder Überflutungen, boten Funkamateure so oft die letzte Möglichkeit die Kommunikation aufrecht zu erhalten, wenn andere Kommunikationsmittel wie Telefon oder Handy ausfielen. So spielte der Funkamateur Nikolaj Schmidt eine wesentliche Rolle bei der Rettung eines Teiles der Nobile-Expedition, als er deren SOS-Ruf empfing. Weitere prominente Beispiele hierfür aus den letzten 45 Jahren waren:
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