Fungibilität bezeichnet die Verfügbarkeit und Vertretbarkeit einer Sache.
In der Finanzwissenschaft umschreibt die Fungibilität bei einer Kapitalanlage, wie leicht man eine Form der Investition in eine andere umwandeln kann. So sind Wertpapiere, die an einer Börse notiert werden, eine sehr fungible Anlage, da der Investor sie sehr leicht zu Geld machen oder in eine andere Anlageform umwandeln kann. Wenn ein Investor dagegen spezifische Maschinen oder eine Immobilie erworben hat, ist es für ihn viel schwieriger und umständlicher, die Investition rückgängig zu machen oder zu verändern; daher ist diese Form der Geldanlage weniger fungibel.
In der Rechtswissenschaft bezeichnet die Fungibilität die Verfügbarkeit von Rechten, Besitz und Eigentum. So sind Anteile an einem Unternehmen des bürgerlichen Rechts (GbR) im Gegensatz zu einem Unternehmen in Form einer GmbH grundsätzlich nicht fungibel. Der Begriff der vertretbaren Sache wird in § 91 BGB legaldefiniert. Demnach sind vertretbare Sachen bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.
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"Fungibilität".
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