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Ein Fundbüro ist eine meist kommunale Einrichtung, eine Stelle innerhalb des Ordnungsamtes, die zuständig ist für verloren gegangene Sachen, deren Verlierer nicht bekannt ist. Manchmal werden bei großen und längerfristigen Veranstaltungen auch lokale Fundbüros seitens des Betreibers eingerichtet.

Fundabgabe


Funde müssen nach dem Fundrecht (BGB § 967 - Ablieferungspflicht) bei entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung (meist das städtische Ordnungsamt) oder der Polizei abgegeben werden, soweit dies die örtlichen Behörden fordern. Dort wird dies als Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie die Personalien des Finders festgehalten.

Aufbewahrung und Versteigerung


Das Fundbüro ist nun laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Verlierer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht durch den Finder nicht wahr genommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Diese Fundsachen werden dann in größeren Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den entsprechenden Haushalt der Gemeinde.

Wissenswertes


Fundbüro ist der Titel eines im Jahre 2003 erschienen Romans von Siegfried Lenz

Siehe auch


Fund, Finderlohn, Hadrianische Teilung

Weblinks


Kommunalverwaltung

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