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Ein Fund ist das Auffinden einer verlorene Sache, deren Eigentümer feststellbar ist. Wer in europäischen Ländern etwas findet (beispielsweise eine Geldbörse) hat diese zum Fundbüro zu bringen. Dieses verwahrt die Gestände, bis sie von ihren Besitzern abgeholt werden. In der Regel wird der Finder mit einem Finderlohn belohnt. Geregelt ist dies im Fundrecht - in Deutschland in §§ 965 ff. BGB.

Siehe auch


Sachenrecht

 

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