Friedrich „Fritz“ Heinrich Karl Haarmann (* 25. Oktober 1879 in Hannover; † 15. April 1925 in Hannover) war einer der berüchtigtsten Serienmörder des 20. Jahrhunderts. Er wird auch Vampir von Hannover genannt.
In einem Gerichtsprozess gestand Fritz Haarmann, dass er 24 Jungen ermordet hatte, die Zahl der vermissten Jungen beläuft sich auf 27 im Alter zwischen 13 und 20 Jahren. Nach eigenen Angaben hatte er seine Opfer durch einen Biss in den Hals getötet.
Hans Grans, den Haarmann in den ersten Verhören als Mittäter schwer belastete (er soll Haarmann Jungen zugeführt haben), wurde zuerst zum Tode verurteilt, ein entlastender Brief Haarmanns sorgte für einen erneuten Prozess gegen Grans, in dem er zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde.
Vor dem Geständnis war Haarmann in eine Zelle gesperrt worden, die durch die Polizei präpariert wurde. Unter der Decke waren in jeder Ecke der Zelle Bretter angebracht, auf die Schädel platziert wurden, deren Augenhöhlen mit rotem Papier ausgekleidet wurden. Von hinten wurden die Schädel beleuchtet. Haarmann selbst war an einer Kette innerhalb der Zelle gefesselt. Außerhalb der Reichweite der Kette wurde ein Sack mit Knochen der Leichen aufgestellt. Die Polizisten sagten Haarmann, dass die Seelen der Verstorbenen ihn jetzt holen kommen würden, wenn er nicht geständig wäre. Diese Tatsache wurde erst Anfang der 1960er Jahre bekannt.
Der folgende Prozess erregte sehr starkes Aufsehen in der Öffentlichkeit:
Es wurde sogar spekuliert, dass er die Leichen zu Wurst verarbeitet habe. Haarmann hat sich zu dieser Frage nie konkret geäußert und ließ so Platz für Spekulationen. Bekannt ist aber, dass er einen gut laufenden Fleisch- und Wursthandel hatte.
Haarmann wurde am 19. Dezember 1924 zum Tod durch das Fallbeil verurteilt und am frühen Morgen des 15. April 1925 im Gefängnishof des Landgerichts Hannover enthauptet. Sein Kopf wurde der Forschung zur Verfügung gestellt. Zurzeit befindet dieser sich in Göttingen. Vier Hirnschnitte daraus befinden sich in München.
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Die sterblichen Überreste der Opfer des Massenmörders wurden nach einem mehrjährigen Kampf der Eltern der getöteten Jungen mit der hannoverschen Stadtverwaltung um den Wortlaut der Grabinschrift im Jahre 1928 auf dem Stadtfriedhof in Hannover-Stöcken in einem Ehrengrab bestattet (Abteilung 49 D, Nr. 189/192). Ein großer Granitstein in der Form eines Flügelaltars trägt in der Mitte zwischen dem Relief einer Flammenschale und einer geknickten Rose die Inschrift: „Dem Gedächtnis unserer lieben / von September 1918 bis Juli 1924 / verstorbenen Söhne.“ Das Wort „ermordet“ wurde von der Friedhofsverwaltung nicht zugelassen.
Der Philosoph Theodor Lessing hatte den Prozess beobachtet und den Fall im Buch „Haarmann – Die Geschichte eines Werwolfs“ veröffentlicht. Hierbei ist Lessing auf die besondere Rolle der Polizei im Fall Haarmann eingegangen; sein Buch gilt im Fall Haarmann als ein seriöses zeitgenössisches Werk. Während der Ermittlungen wurde ein psychologisches Gutachten angefertigt, das als „Die Haarmann-Protokolle“ veröffentlicht wurde.
Die Befragung Haarmanns durch den Psychologieprofessor Dr. Ernst Schultze wurde 1995 von Romuald Karmakar mit Götz George (Haarmann) und Jürgen Hentsch (Schultze) in den Hauptrollen unter dem Titel „Der Totmacher“ verfilmt.
siehe auch: Anthropophagie
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