Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, innerhalb dessen ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristablaufes bezeichnet man allgemein als Termin.
Die grundlegende gesetzliche Regelung von Fristen findet sich in Deutschland in den §§ 186 ff. BGB, auf die in anderen Gesetzen zumeist verwiesen wird.
Nach Ablauf der Frist kann die jeweilige Handlung in der Regel nicht mehr vorgenommen werden, beziehungsweise ein verspätetes (verfristetes) Handeln unterliegt der Gefahr, allein wegen der Versäumung der Frist zurückgewiesen werden zu können. Eine Verfahrenshandlung kann wegen Verfristung unzulässig sein.
Soweit eine Partei eine Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, besteht bei bestimmten Notfristen die Möglichkeit, hiergegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen.
Allgemeine Zivilrechtslehre Prozessrecht | Zeitbegriff
Deadline (tidspunkt) | Deadline (time limit) | Deadline (tijdslimiet)