Die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung ist eine große deutsche Filmstiftung, die das von der Alliierten Hohen Kommission 1945 beschlagnahmte „reichseigene Filmvermögen“ - d. h. die bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges im Umlauf befindlichen deutschen Filme und deren Auswertungsrechte – als Kulturerbe bewahrt und auswertet. Sitz der Stiftung ist Wiesbaden.
Geleitet wird die Stiftung, deren oberstes Gremium ein Kuratorium aus Vertretern der privaten Filmwirtschaft und der öffentlichen Hand ist, derzeit von Friedemann Beyer.
Die Stiftung ist neben der DEFA-Stiftung ständiger Gast in dem 1978 gegründeten Deutschen Kinematheksverbundes, dem neben dem Bundesarchiv-Filmarchiv, dem Deutschen Filminstitut (DIF), dem Filmmuseum Berlin/Stiftung Deutsche Kinemathek sowie CineGraph - Hamburgisches Centrum für Filmforschung die Filmmuseen München, Düsseldorf, Frankfurt, Potsdam als Mitglieder angehören.
Zur Nachwuchsförderung vergibt die Stiftung seit 1994 alljährlich den Friedrich-Wilhelm-Murnau-Kurzfilmpreis.
Zum Filmstock der Stiftung gehören damit rund 2.000 Stummfilme, 1.000 Tonfilme und 3.000 Kurzfilme aus dem gesamten Zeitraum von 1895 bis 1960. Alle Genres - vom Spielfilm über den Dokumentar- und Kulturfilm bis hin zum Werbe- und Kurzfilm – sind vertreten. Die Original-Filmkopien lagern in technisch speziell ausgestatteten Depots in Wiesbaden und unter treuhänderischer Obhut auch im Bundesarchiv-Filmarchiv Koblenz und Berlin.
Zu den Beständen der Stiftung gehören auch die Filme, die von anderen Rechteinhabern der Stiftung anvertraut wurden (rund 20.000 Titel) und die nach Abstimmung mit den Inhabern ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich sind. Treuhänderisch verwaltet sie daneben solche Filme, die von ihrer Verleihfirma zur Zeit nicht vermarktet werden.
Das stiftungseigene Filmarchiv steht der Allgemeinheit z. B. für Forschungszwecke zur Verfügung, wobei neben Sichtungskopien auch Datenbanken und Materialien wie Drehbücher, Dialoglisten, Filmplakate, Werbematerialien, Standbilder und allgemeine Fachliteratur genutzt werden können. Daneben liegen Rechtsunterlagen bereit, die den Werdegang vieler Filme von der Entstehung bis zur Kinoauswertung widerspiegeln.
Zum Verfassungsauftrag der Stiftung gehört daneben die Förderung filmischer und politischer Bildungsarbeit, die in der Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen Einrichtungen und Veranstaltern verwirklicht wird.
Die Stiftung nimmt die Auswertungsrechte der von ihr bewahrten Filme wahr und schützt sie vor unbefugter Auswertung. Dies betrifft auch die sogenannten Vorbehaltsfilme, d. h. diejenigen NS-Filme, die wegen ihres stark propagandistischen Charakters für eine allgemeine Auswertung nicht geeignet sind. Zu den Partnern der Stiftung zählt die Münchner Transit Film GmbH, die den Kinoverleih, die Fernsehauswertung und den Video- und DVD-Vertrieb der von der Stiftung verwalteteten Filmbestände durchführt.
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