Friedrich Wilhelm IV. (* 15. Oktober 1795 in Berlin; † 2. Januar 1861 in Potsdam) war der älteste Sohn von Friedrich Wilhelm III. von Preußen und Luise von Mecklenburg-Strelitz. Nach dem Ableben seines Vaters trat er am 7. Juni 1840 die Regierungsnachfolge an und war bis zu seinem Tode König von Preußen. Aus Krankheitsgründen übergab er die Regentschaft am 7. Oktober 1858 an seinen Bruder Wilhelm I.
Friedrich Wilhelm galt als ein schüchterner junger Mann, der wohlbehütet im fast bürgerlichen Milieu seines Elternhauses aufwuchs. Er besaß eine große Allgemeinbildung und galt als Romantiker, der von den Idealen des mittelalterlichen Heiligen Römischen Reiches inspiriert wurde.
Er ist Urheber des »Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit« vom 24. September 1848, das die »Schutzhaft« einführte. Friedrich_Wilhelm_IV_von_preussen_1847.jpg
Die erste große Zäsur im Leben des Kronprinzen sollte die Niederlage der preußischen Armee gegen die französischen Truppen Napoleons I. in der Schlacht bei Jena und Auerstedt am 14. Oktober 1806 werden: Die königliche Familie floh nach Ostpreußen. Von den Kindern war Friedrich Wilhelm wohl der einzige, der das Tragische dieser Flucht verstand und den die Erfahrung der Niederlage nachhaltig prägte. Während seine Schwester Charlotte, die spätere Gemahlin des Zaren Nikolaus I. sich später erinnerte, dass für die Kinder die Freude zu reisen größer gewesen sei als der Kummer zu flüchten, erhielt der Kronprinz hier einen ersten Begriff von der Verantwortung, welche die politische Führung eines Landes mit sich brachte. Er sollte die Tage der Sorge nicht mehr vergessen.
Erst nach umfänglichen diplomatischen Bemühungen beider Seiten gelang es, eine Kompromissformel zu finden, nach der Elisabeth ihre Konfession zwar (zunächst) beibehalten sollte, sich aber verpflichtete, Unterricht in den protestantischen Glaubenslehren zu nehmen und überdies Zurückhaltung im Praktizieren des Katholizismus versprach. Nach längerer Zeit des Lebens am preußischen Hofe kam es dann schließlich zum freiwilligen Übertritt Elisabeths zum reformierten Glauben der Hohenzollern.
Die Ehe zwischen Friedrich Wilhelm und Elisabeth verlief allen Zeugnissen zufolge glücklich, blieb aber kinderlos.
Allein im Jahr 1836 verhaftete man 204 aufständische Studenten. Gegen einige von ihnen sprach man Todesurteile aus. Ebenfalls entstand durch das Mischehengesetz ein handfester Streit mit der katholischen Kirche. 1825 wurde dieses Gesetz in ganz Preußen angewandt. Es besagte, dass Kinder aus Mischehen die Konfession des Vaters annehmen mussten. Viele Bischöfe setzten sich darüber hinweg, weswegen einige von ihnen verhaftet wurden (das populärste Opfer war der Erzbischof von Köln Clemens August Droste zu Vischering) und sich der Konflikt mit dem Kirchenstaat weiter verstärkte.
In diese Zeit fällt ebenfalls das Attentat von Heinrich Ludwig Tschech. Der ehemalige Staatsdiener fühlte sich, nachdem ihm eine Wiedereinstellung in den Staatsdienst verweigert wurde, ungerecht behandelt und schoss am 26. Juli 1844 im Berliner Schlosshof mit einer Pistole auf König Friedrich Wilhelm IV. und seine Gattin Elisabeth Ludovika. Beide blieben jedoch unversehrt.
Als daraufhin die Berliner Bevölkerung losmarschierte, um dem König zu danken oder ihn zu weiteren Maßnahmen zu ermutigen, geriet die Masse durch die bloße Anwesenheit des Militärs vor dem Königsschloss in Aufruhr. Daraufhin gab der König den preußischen Truppen den Befehl zur Beendigung des Skandals, und da sich beim Aufmarsch aus Versehen zwei Schüsse lösten, die aber niemanden trafen bzw. verletzten, geriet die Masse vollends in Panik, das Gerücht eines blutigen, vom Militär verursachten Massakers mit Hunderten von Toten machte die Runde und es kam zu verlustreichen Straßenkämpfen.
Am 19. März wurde das Militär abgezogen. Am 21. März ritt der König mit einer schwarz-rot-goldenen Schärpe durch die Stadt und verkündete seinen Willen für die Einheit und Freiheit Deutschlands. Insgeheim aber schrieb er seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm: "Die Reichsfarben musste ich gestern freiwillig aufstecken, um Alles zu retten. Ist der Wurf gelungen ..., so lege ich sie wieder ab!" Demzufolge war Friedrich Wilhelm von Anfang an entschlossen, bei veränderten Kräfteverhältnissen der Revolution durch Gegenrevolution zu begegnen. In neueren Veröffentlichungen (zum Beispiel von David Barclay und von Rüdiger Hachtmann) wird das wohlüberlegte Kalkül Friedrich Wilhelms in der Revolution hervorgehoben, das es ihm erlaubte, bei vorübergehendem Zurückweichen auf Dauer die absolutistische Macht zurückzugewinnen.
Nachdem er im November 1848 die Berliner Bürgerwehr hatte entwaffnen lassen, ließ er die Preußische Nationalversammlung in die Provinz nach Brandenburg verlegen und schließlich auflösen.
Kaiserdeputation berlin 1849.jpg Am 6. Dezember 1848 wurde durch das gegenrevolutionäre Ministerium Brandenburg eine neue preußische Verfassung oktroyiert, die zwar ein frei gewähltes Parlament vorsah, aber die Macht doch größtenteils bei den Monarchen beließ. Friedrich Wilhelm akzeptierte die Verfassung, die jedem seiner Nachfolger bei Gelegenheit der Inthronisation erneut zur Anerkennung vorgelegt werden musste, ordnete jedoch im Geheimen an, dass bei dieser Vorlage dem jeweiligen Descendenten auch ein Schriftstück mit vorzulegen sein würde, in welchem Friedrich Wilhelm ihn aufforderte, der Verfassung die Anerkennung zu versagen. Dieses zusätzliche Schriftstück wurde von Wilhelm I. und Friedrich III. ignoriert und von Wilhelm II. verbrannt.
Am 3. April 1849 trug die Kaiserdeputation der Frankfurter Nationalversammlung dem König die Kaiserkrone an, doch Friedrich Wilhelm lehnte mit der Begründung ab, dass er keine „Krone aus der Gosse“ akzeptieren könne (siehe Reichseinigung von unten). Nachdem die Reichsverfassungskampagne und die in ihrem Kontext ausbrechende Mairevolution 1849 durch die militärische Niederschlagung durch Reichstruppen unter preußischem Kommando gescheitert waren, war die Deutsche Revolution endgültig gescheitert.
Wenig später machte der konservative Vertraute Friedrich Wilhelms, General Joseph Maria von Radowitz, den Vorschlag für eine kleindeutsche Lösung mit enger Bindung an Österreich, für den sich auch der König begeistern konnte. Doch die Österreicher und viele konservative Berater lehnten dies entschieden ab, so dass der Deutsche Bund wieder gegründet wurde.
Die gewaltlose Entfernung und Auflösung der preußischen Nationalversammlung und die oktroyierte Verfassung (5. Dezember 1848) signalisierten das Ende der Revolution in Preußen durch einen Staatsstreich. Da die Verfassung lediglich oktroyiert, also verkündet, wurde, konnte man von weiteren Änderungen ausgehen.
Die durch diese Verfassung berufenen zwei Kammern traten erstmals am 26. Februar 1849 zusammen. Für die erste Kammer galt ein hohes Zensuswahlrecht, hier dominierte demnach der Adel. Für die zweite Kammer galt bei der ersten Wahl noch das allgemeine und gleiche Wahlrecht. Die zweite Kammer legte sich sofort mit der Regierung an, es ging um die Anerkennung der Reichsverfassung. Als die zweite Kammer diese anerkannte (21. April 1849), unvereinbar mit den Machtansprüchen des Königs, löste er die zweite Kammer auf (27. April 1849). Am 30. Mai 1849 führte er per Notverordnung das Dreiklassenwahlrecht für die zweite Kammer ein. Nach Einkommen differenzierte und zahlenmäßig stark voneinander abweichende Gruppen wählten nunmehr eine fixierte Anzahl von Abgeordneten. Nach Einarbeitung zahlreicher Änderungswünsche und Vorbehaltsklauseln zu Gunsten der Krongewalt trat die revidierte Verfassung am 2. Februar 1850 in Kraft. 1853 beschloss der König die Erblichkeit eines Sitzes in dem nun geschaffenen "Herrenhaus" für bestimmte Personen. Er behielt sich ebenso das Recht vor, einzelne Abgeordnete selbst zu bestimmen. Die Verfassung blieb bis zur Novemberrevolution 1918 gültig.
Hiernach unternahm das Paar eine größere Europareise, deren Höhepunkt ein Besuch beim Papst war.
Prinz Wilhelm ließ die gesamte königliche Familie benachrichtigen und reiste unverzüglich nach Potsdam. Es wird berichtet, dass in Berlin bald keine Lokomotiven mehr zu bekommen waren, weil jeder aus dem Königshause einen Extrazug nahm, um von dem Sterbenden Abschied zu nehmen. Prinz Friedrich Karl soll mit dem Schlitten nach Schloss Sanssouci gekommen sein.
So vollzog sich der Tod des Monarchen fast öffentlich. Am 2. Januar 1861 setzte ein letzter Schlaganfall den Leiden des Königs ein Ende.
Der König wurde seinen testamentarischen Anweisungen von 1854 entsprechend in der Friedenskirche in Potsdam bestattet, nachdem sein Herz dem Körper entnommen und am Eingang der Gruft im Schloss Charlottenburg an der Ruhestätte seiner Eltern begraben worden war.
Siehe auch: Die Königin von Borneo
Mann | Deutscher | König (Preußen) | Hohenzollern | Frankfurter Nationalversammlung | Geboren 1795 | Gestorben 1861
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