Ein Friedensvertrag ist eine Verpflichtungserklärung einer oder mehrerer Kriegsparteien zur Beendigung der bewaffneten Feindseligkeiten auf der Grundlage einer schriftlich niedergelegten Nachkriegsordnung. Im Gegensatz zum Waffenstillstand ist der Abschluss eines Friedensvertrages in der Gegenwart nur zwischen völkerrechtlich anerkannten Regierungen möglich.
Wichtigste Bestandteile von Friedensverträgen sind schriftlich fixierte Regelungen zu Fragen der territorialen Souveränität und der politischen Verhältnisse, Absichtserklärungen zur künftigen Gestaltung der bi- bzw. multilateralen Beziehungen, Art und Umfang der Entschädigungsansprüche, Konsequenzen im militärischen Bereich etc.
Ein Friedensvertrag führt zum Vertragsfrieden.
Siehe auch: Liste bedeutender Friedensschlüsse - Allgemeiner Friede
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"Friedensvertrag".
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